96. Lieferung 6/23
Kübler/Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), InsO: Einer der umfassendsten Kommentare zur Insolvenzordnung, zum Internationalen Insolvenzrecht und zur InsVV. Praxisnah, stets aktuell und mit wissenschaftlichem Anspruch – ein Standardwerk, das die InsO von der ersten Stunde an begleitet und sich seit langem in der Fachwelt etabliert hat.
KPB InsO: Die etwa 8.500 Seiten des Kommentars gibt es unter KPB InsO online. Recherchieren Sie in Sekundenschnelle und nutzen Sie die umfangreiche und bequeme Suchfunktion über Volltext, Autor, Stichwort oder Aktenzeichen.
KPB InsO ist überall einsatzbereit: Ob am Arbeitsplatz oder über das mobile Internet unterwegs – KPB InsO ist immer dabei.
Die aktuelle 96. Lieferung (Stand 6/2023) beinhaltet die Überarbeitung und Aktualisierung der InsO und EuInsVO 2015 in folgenden Bereichen:
Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren (§§ 19, 22, 22a, 31–33, 37, 38 InsO)
- § 19 (Überschuldung)
- § 22 InsO (Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters)
- § 22a InsO (Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses)
- § 31 InsO (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister)
- § 32 InsO (Grundbuch)
- § 33 InsO (Register für Schiffe und Luftfahrzeuge)
- § 37 InsO (Gesamtgut bei Gütergemeinschaft)
- § 38 InsO (Begriff der Insolvenzgläubiger)
Insolvenzanfechtung (§§ 144, 146 InsO)
Eigenverwaltung (§ 270d InsO)
Allgemeine Bestimmungen (Art. 8–18 EuInsVO 2015)
- Art. 8 EuInsVO (Dingliche Rechte Dritter)
- Art. 9 EuInsVO (Aufrechnung)
- Art. 10 EuInsVO (Eigentumsvorbehalt)
- Art. 11 EuInsVO Vertrag über einen unbeweglichen Gegenstand)
- Art. 12 EuInsVO (Zahlungssysteme und Finanzmärkte)
- Art. 13 EuInsVO (Arbeitsvertrag)
- Art. 14 EuInsVO (Wirkung auf eintragungspflichtige Rechte)
- Art. 15 EuInsVO (Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung und Gemeinschaftsmarken)
- Art. 16 EuInsVO (Benachteiligende Handlungen)
- Art. 17 EuInsVO (Schutz des Dritterwerbers)
- Art. 18 EuInsVO (Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf anhängige Rechtstreitigkeiten und Schiedsverfahren)
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