108. Lieferung 6/26
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), InsO: Einer der umfassendsten Kommentare zur Insolvenzordnung, zum Internationalen Insolvenzrecht und zur InsVV. Praxisnah, stets aktuell und mit wissenschaftlichem Anspruch – ein Standardwerk, das die InsO von der ersten Stunde an begleitet und sich seit langem in der Fachwelt etabliert hat.
KPB InsO: Die etwa 8.500 Seiten des Kommentars gibt es unter KPB InsO online. Recherchieren Sie in Sekundenschnelle und nutzen Sie die umfangreiche und bequeme Suchfunktion über Volltext, Autor:in, Stichwort oder Aktenzeichen.
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Die aktuelle 108. Lieferung (Stand 6/26) beinhaltet die Überarbeitung und Aktualisierung in folgenden Bereichen:
- Bekanntmachung und Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen (§§ 23, 24 InsO)
- Begriff der Insolvenzmasse (§ 35 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und Aufsicht des Insolvenzgerichts (§§ 57, 58 InsO)
- Eigentumsvorbehalt (§ 107 InsO)
- Insolvenzanfechtung – Grundgedanke, Geschichte, Bedeutung (Vor § 129 InsO)
- Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung (§ 178 InsO)
- Internationales Insolvenzrecht (Vor §§ 335 – 358, 343, 348, 352, 354 InsO)
Aktuell
PLUTA-Anwalt Zistler sichert Hotelbetrieb in Aalen – Nachfolgelösung mit PIAZZA vereinbart
Aalen, 23. Januar 2026. Für den Hotelbetrieb der Scoop Aalen Hotelbetriebs GmbH hat Insolvenzverwalter Florian Zistler von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH nach einjähriger Betriebsfortführung eine Investorenlösung erzielt. Die...mehr
communicall aus Bayreuth stellt Insolvenzantrag – PLUTA-Anwalt Roeger führt Betrieb fort
Bayreuth, 23. Januar 2026. Die communicall GmbH hat beim zuständigen Amtsgericht Bayreuth einen Insolvenzantrag gestellt. Daraufhin ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellte Rechtsanwalt Peter Roeger...mehr
Reinoldus Rettungsdienst beantragt Insolvenzverfahren – Betrieb wird uneingeschränkt fortgeführt
Dortmund, Kreis Unna, Märkischer Kreis. Die Reinoldus Rettungsdienst gGmbH hat beim Amtsgericht Dortmund einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat dem Antrag am 15. Januar 2026 stattgegeben...mehr
B B O R S │ KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE: Erfolgreiche Rezertifizierung „InsOExcellence“ & GOI
Die DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Management Systemen) hat nach einem umfassenden Audit die Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß zum dritten Mal mit dem Qualitätssiegel...mehr
Heidemann Küthe sichert mit Insolvenzplan bilanzielle Sanierung des Logistikers Helrom
- Helrom GmbH auf stabiler finanzieller Basis neu ausrichten - Paradebeispiel dafür, mittels Insolvenzplan zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu stabilisieren - Insolvenzplan zentrales Instrument, die rechtlichen, finanziellen und...mehr
Sanierung der KMF Kemptener Maschinenfabrik GmbH und der Buck GmbH in Eigenverwaltung
Die zur Hydraulik Nord Group gehörenden Unternehmen KMF Kemptener Maschinenfabrik GmbH und Buck GmbH stellen ihre Weichen für eine umfassende Sanierung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens. Angesichts eines deutlich...mehr
ROFU Kinderland saniert sich in Eigenverwaltung
Hoppstädten-Weiersbach, 21. Januar 2026. Die ROFU Kinderland Spielwarenhandelsgesellschaft mbH mit Sitz in Hoppstädten-Weiersbach in Rheinland-Pfalz hat einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das...mehr
Gläubiger der Gießerei Funke stimmen Insolvenzplan von PLUTA-Anwalt Thurm zu
Hannover, 20. Januar 2026. Positive Nachrichten verkündet Insolvenzverwalter Ingo Thurm von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH: Die Zukunft der Metallgießerei Wilhelm Funke GmbH & Co. KG aus Alfeld ist gesichert. Die Gläubiger haben...mehr
Rechtsanwältin Karina Schwarz ist vorläufige Sachwalterin von Grünerstrom GmbH
Magdeburg, 19.01.2026. Das Amtsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 07.01.2026 die vorläufigen Eigenverwaltung über die Grünerstrom GmbH angeordnet und Rechtsanwältin Karina Schwarz wurde zur vorläufigen Sachwalterin bestellt....mehr
BGH, Urteil vom 10. Dezember 2025 - II ZR 128/24
Leitsatz des Gerichts: Zur Auslegung einer Verjährungseinredeverzichtserklärung eines vom Insolvenzverwalter nach § 64 GmbHG a.F. in Anspruch genommenen Geschäftsführers.

