Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2026
Artikel 84
Zeitlicher Anwendungsbereich
(1) 1Diese Verordnung ist nur auf solche Insolvenzverfahren anzuwenden, die ab dem 26. Juni 2017 eröffnet worden sind. 2Für Rechtshandlungen des Schuldners vor diesem Datum gilt weiterhin das Recht, das für diese Rechtshandlungen anwendbar war, als sie vorgenommen wurden.
(2) Unbeschadet des Artikels 91 der vorliegenden Verordnung gilt die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 weiterhin für Verfahren, die in den Geltungsbereich jener Verordnung fallen und vor dem 26. Juni 2017 eröffnet wurden.
Literatur: Altmayer, Vertrauensschutz im Recht der Europäischen Union und im deutschen Recht (2003); Virgós/Schmit, Report on the Convention of Insolvency Proceedings, 1996.
Übersicht
I. Normzweck und Entstehungsgeschichte II. Zeitlicher Anwendungsbereich III. Fortgeltung des alten RechtsDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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