Kommentar
Vorwort
Das Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 hat bei allen Beteiligten umfangreiche Aktivitäten ausgelöst. Ministerien und Gerichte mußten die erforderliche Neuorganisation und die personellen Konsequenzen planen und in die Praxis umsetzen, Verwalter und Wissenschaft mußten sich intensiv in das neue Recht einarbeiten und es für die künftige Arbeit diskutieren und umsetzen.
In dieser historischen Situation der Ablösung der Konkursordnung aus dem Jahre 1877 einschließlich der Vergleichsordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung durch die neue Insolvenzordnung waren sich die beiden Herausgeber einig, die Neuordnung des Insolvenzrechts von Anfang an mit einem umfassenden neuen Kommentarwerk zu begleiten. Zusammen mit einem fachlich besonders ausgewiesenen und kompetenten Autorenteam sollte ein Kommentar entstehen, der über die neue Rechtslage umfassend informiert und die praktischen Probleme mit wissenschaftlichem Tiefgang behandelt.
Die Herausgeber sind stolz darauf, daß es gelungen ist, ein solches Werk trotz vieler Schwierigkeiten noch vor dem 1. 1. 1999 der Öffentlichkeit zu präsentieren. Damit ist gewährleistet, daß der Rechtsprechung und der Praxis von der ersten Stunde an eine kompetente Hilfestellung bei der Rechtsanwendung zur Seite steht. Der selbstgestellte Anspruch einer praktisch brauchbaren und zugleich wissenschaftlich vertieften Bearbeitung des neuen Insolvenzrechts wird neben den beiden Hauptbänden dieses Kommentars auch durch die weiteren Sonderbände (zum Gesellschaftsrecht, zum Arbeits- und Sozialrecht, zum Steuerrecht, zum Bankrecht und zum Vergütungsrecht) eingelöst, die zum Teil ebenfalls bereits kurz vor der Vollendung stehen.
Das Hauptwerk wird als Loseblatt-Kommentar erscheinen. Die Entscheidung hierfür haben sich Herausgeber und Verlag nicht leichtgemacht. Aber das ungeheure Anwachsen der Literatur schon im Laufe des Jahres 1998 und die ab Frühjahr 1999 zu erwartende neue Rechtsprechung sowie die ersten Erfahrungen der Praxis lassen es nicht zu, bereits heute ein abschließendes Werk vorzulegen, das langfristig alle Fragen beantwortet. Nur durch ein Loseblatt-Werk ist somit gewährleistet, daß sich neue Entwicklungen zeitnah in dem Kommentar widerspiegeln und auf diese Weise dem Benutzer jederzeit ein aktuelles Werk zur Verfügung steht.
Beim Erscheinen des Kommentars haben die Herausgeber und Autoren vielfältigen Dank abzustatten. Ein besonderer Dank gebührt allen Mitarbeitern und insbesondere den beiden Lektorinnen, die das Werk intensiv betreut haben, Frau Rechtsanwältin Ulrike Jung und Frau Assessorin Gisela Weichert. Ohne den unermüdlichen Einsatz aller Beteiligten wäre das rechtzeitige Erscheinen des Kommentars nicht zu realisieren gewesen.
Köln im Oktober 1998
Bruno M. Kübler
Hanns Prütting