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Vorwort

Vorwort zur 102. Lieferung

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist in jüngster Zeit dramatisch angestiegen. Das ist angesichts der handfesten Wirtschaftskrise in Deutschland keine Überraschung. Maßnahmen des Gesetzgebers sind angesichts der auseinandergebrochenen Ampelkoalition in den kommenden Monaten nicht zu erwarten. Immerhin hatte der Gesetzgeber im Juli 2024 noch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024 (BGBl. I Nr. 234) verabschiedet, das in Art. 36 Änderungen der InsO (§§ 5, 8, 28, 174 InsO) enthält.
Die vorliegende 102. Ergänzungslieferung konnte die in § 5 InsO vorgenommenen aktuellen Veränderungen bereits erfassen (Prütting). Darüber hinaus enthält die Lieferung vielfältige Überarbeitungen. Das betrifft die §§ 67, 68 InsO zum Gläubigerausschuss (Wilke als neue Autorin für Kübler), die §§ 94, 95, 96 InsO zur Aufrechnung (Lüke), die §§ 140, 142 InsO zur Anfechtung (Bartels), die §§ 187–196 InsO zur Verteilung (Holzer) sowie die Art. 34–39 EuInsVO 2015 zum Sekundärinsolvenzverfahren (Flöther).
Die aktuelle politische Lage wird Aktivitäten des Gesetzgebers wohl für längere Zeit unterbrechen. Das gibt diesem Großkommentar die Möglichkeit, Ergänzungen und Überarbeitungen vorzunehmen. Die Autoren sind bemüht, die Kommentierungen weiterhin mit exzellentem Praxisbezug und wissenschaftlicher Tiefe zu halten.
Köln/Hamburg/Bielefeld, im Dezember 2024
Hanns Prütting
Reinhard Bork
Florian Jacoby

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