Kommentar
Vorwort zur 99. Lieferung
Das Insolvenzrecht steht vor einer großen Herausforderung. Seit über 20 Jahren wird über die verschiedenen Aspekte des Berufsrechts der Insolvenzverwalter diskutiert. Die unterschiedlichsten Modelle für den Berufszugang, die konkrete Bestellung und die Aufsicht über die Insolvenzverwalter wurden vorgeschlagen. Nun hat sich das BMJ entschlossen, im Juni 2024 einen Referentenentwurf vorzulegen. Dieser Entwurf wird Aufsehen erregen. Er soll nämlich insbesondere die Schaffung einer eigenständigen Insolvenzverwalterkammer beinhalten.
Für einen Großkommentar zur InsO bedeutet das, im Jahr 2024 noch vielfältige Ergänzungen und Erneuerungen vorzulegen, bevor möglicherweise im Jahr 2025 neue große Aufgaben auf das Werk zukommen. In der vorliegenden 99. Lieferung ist § 10a InsO neu kommentiert (Prütting). Aus dem allgemeinen Teil sind ferner die §§ 3, 3a bis 3e InsO aktualisiert (Prütting). Aus dem Bereich des Planverfahrens hat Spahlinger die §§ 254, 254a, 254b, 255 bis 259, 259a, 259b InsO überarbeitet. Im Bereich des Vergütungsrechts hat Prasser den § 26a InsO sowie die §§ 6, 8, 9 InsVV überarbeitet, ferner wurde § 3 InsVV erneuert (Prasser/Stoffler).
Die Herausgeber und die Autoren haben es sich zur Aufgabe gemacht, auch nach dem Tod von Bruno M. Kübler den Kommentar in seinem Sinn fortzuführen. Das Werk soll weiterhin auf neuestem Stand mit exzellentem Praxisbezug sowie wissenschaftlicher Tiefe erhalten bleiben.
Köln/Hamburg/Bielefeld, im März 2024
Hanns Prütting
Reinhard Bork
Florian Jacoby