Kommentar
Vorwort zur 94. Lieferung
Mit dieser Lieferung tritt Prof. Dr. Florian Jacoby, Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld, in den Herausgeberkreis ein. Die bisherigen Herausgeber freuen sich sehr, dass er sich bereit erklärt hat, sein Wissen und seine Expertise in dieses Werk einzubringen, und begrüßen ihn herzlich in ihrem Kreis. Diese personelle Veränderung wirkt sich auch auf den Namen des Kommentars aus, der künftig – der inzwischen allgemein üblichen Zitierweise folgend – unter dem Label „KPB“ auftreten wird, herausgegeben von „Bruno M. Kübler, Hanns Prütting, Reinhard Bork und Florian Jacoby“.
Auf die massiven Befürchtungen, die sich an die Folgen des Kriegsgeschehens in der Ukraine und die damit verbundene Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, nicht zuletzt durch Inflation und Explosion der Energiekosten, knüpfen, hat der Gesetzgeber jetzt durch das Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG) vom 31. Oktober 2022 (BGBl. I, 1966) reagiert. Es führt im Wesentlichen das CovInsAG unverändert fort, verkürzt aber zusätzlich – und vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2023 – die insolvenzrelevanten Fristen in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO (Prognosezeitraum) und § 270a Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 50 Abs. 2 Nr. 2 StaRUG (Finanzplanzeiträume) einheitlich auf vier Monate und verlängert den Antragszeitraum bei der Überschuldung in § 15a InsO auf acht Wochen. Damit soll den Unternehmen ermöglicht werden, „auf Sicht zu steuern“. Der Kommentar wird auf das bei Drucklegung noch nicht verabschiedete Gesetz zeitnah reagieren.
Die vorliegende 94. Ergänzungslieferung adressiert zentrale Vorschriften der Insolvenzordnung. Johannes Holzer hat § 36 InsO überarbeitet. Die Kommentierung der §§ 44a, 135, 136 InsO hat Daniel Könen von Nicola Preuß übernommen und auf den neuesten Stand gebracht. Aus dem Vertragsinsolvenzrecht haben sich Albrecht Tintelnot der §§ 115, 116 InsO und – in der Nachfolge von Steffen Schöne – Burkard Göpfert und Anja Dachner der §§ 120–128 InsO angenommen. Gerhard Pape hat § 207 InsO aktualisiert und im Vergütungsrecht sind §§ 7, 10 InsVV von Christian Stoffler bearbeitet worden.
Herausgeber und Verlag bedanken sich bei den Ausgeschiedenen für die hervorragende, langjährige Mitwirkung an diesem Kommentar und freuen sich über die exzellente Ergänzung des Autorenteams. Alle Beteiligten sind stolz darauf, durch die ständige Überarbeitung dem Leser ein Werk von hoher Qualität bieten zu können.
Köln/Hamburg/Bielefeld, im Dezember 2022
Bruno M. Kübler
Hanns Prütting
Reinhard Bork
Florian Jacoby