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Vorwort

Vorwort zur 95. Lieferung

Bereits mit der 94. Lieferung hatten die Herausgeber bekannt gegeben, dass Professor Dr. Florian Jacoby, Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld, in den Kreis der Herausgeber eingetreten ist. Mit der vorliegenden 95. Lieferung ändert sich deshalb das Erscheinungsbild des Kommentars. Das Werk ist unter der Kurzform „KPB“ allgemein bekannt und wird sowohl unter der Internetadresse kpb-inso.de als auch in der vom Verlag empfohlenen Zitierweise mit diesem Kürzel identifiziert. Das wird sich nun in der äußeren Gestalt spiegeln. Zugleich werden die vier Herausgeber namentlich aufgeführt. Die neuen Ordner werden den Beziehern mit der nachfolgenden 96. Lieferung im Juni zum Selbstkostenpreis angeboten werden. Der Austausch der Ordner ist nicht obligatorisch.
Gesetzgeberische Maßnahmen hat das krisengeschüttelte Jahr 2022 im Insolvenzrecht nicht gebracht. Erwartet worden war aber eine starke Zunahme der Unternehmensinsolvenzen aufgrund gestörter Lieferketten, Energiepreissteigerungen, Arbeitskräftemangel sowie inflationsbedingter Preissteigerungen. Diese Erwartung ist bisher nicht eingetreten. Allenfalls eine Normalisierung wird von Experten bisher konstatiert.
Neue Anregungen und intensive Diskussionen sind aus Brüssel zu erwarten. Denn am 7.12.2022 hat die EU-Kommission den erwarteten Vorschlag einer Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts veröffentlicht, der den gemeinsamen Rechts- und Wirtschaftsraum der EU stärken soll.
Die vorliegende Lieferung enthält vor diesem Hintergrund eine größere Zahl von Aktualisierungen und Überarbeitungen. So sind die §§ 27–30 InsO zum Eröffnungsverfahren überarbeitet (Holzer). Die §§ 64, 65 InsO zur Festsetzung der Vergütung des Verwalters wurden von Stoffler aktualisiert. Die Vergütung des Gläubigerausschusses (§ 73 InsO) hat Prasser überarbeitet. Im Anfechtungsrecht wurden § 143 InsO und der Anhang zu § 143 InsO neu bearbeitet (Jacoby). Außerdem hat Laroche die EuInsVO aktualisiert (Art. 24–30 und Art. 53–55 EuInsVO). Schließlich wurde die InsVV von Prasser an mehreren Stellen überarbeitet. Dies betrifft die Vergütung des Sachwalters und des vorläufigen Sachwalters (§§ 12, 12a InsVV) sowie die Vergütung des Gläubigerausschusses (Vor § 17 InsVV, §§ 17, 18, 19 InsVV).
Die regelmäßige Überarbeitung des Kommentars in dem Bemühen, einen exzellenten Praxisbezug mit wissenschaftlicher Tiefe zu kombinieren, garantiert dem Nutzer des Werks aktuelle Informationen sowie Anwendungssicherheit.
Köln/Hamburg/Bielefeld, im März 2023
Bruno M. Kübler
Hanns Prütting
Reinhard Bork
Florian Jacoby

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