Kommentar
Vorwort zur 98. Lieferung
Es war zu erwarten, dass die Unternehmensinsolvenzen in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 wieder deutlich ansteigen. Dabei wirken eine schwache Konjunktur, der Zinsanstieg, die Inflation, die Beendigung von Unterstützungsmaßnahmen der Coronazeit, der Anstieg der Gas- und Ölkosten sowie die schwierige Weltlage zusammen. Noch lässt sich nicht klar erkennen, inwieweit hierbei die neuen Gesetzesmaßnahmen zur Restrukturierung vor der Insolvenz (StaRUG) hilfreich eingreifen können. Ein funktionsfähiges Insolvenzrecht bleibt aber weiterhin von zentraler Bedeutung.
Der vorliegende Kommentar kann allen Verfahrensbeteiligten sicherlich weiterhin eine tiefgreifende Hilfe sein. Die Ergänzungslieferung enthält dazu durchgehend Überarbeitungen und Aktualisierungen. Im Einzelnen betrifft dies § 53 InsO zu den Massegläubigern und § 54 InsO zu den Kosten des Insolvenzverfahrens (Pape/Hageböke), § 92 InsO zum Gesamtschaden und § 93 InsO zur persönlichen Gesellschafterhaftung (Lüke), die §§ 148–150 InsO zur Insolvenzmasse (Holzer), die §§ 160–164 InsO zur Entscheidung über die Verwertung (Webel) sowie das internationale Insolvenzrecht (Paulus). Hier sind der Vorspann Vor § 335–358 InsO sowie die §§ 343, 352 InsO aktualisiert. Schließlich ist aus dem Vergütungsrecht der § 11 InsVV überarbeitet (Prasser/Stoffler).
Auch für die vorliegende Lieferung gilt, dass die Autoren bemüht sind, die Kommentierungen auf dem neuesten Stand mit exzellentem Praxisbezug und wissenschaftlicher Tiefe zu halten.
Köln/Hamburg/Bielefeld, im Dezember 2023
Hanns Prütting
Reinhard Bork
Florian Jacoby