Kommentar
Vorwort zur 106. Lieferung
Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Im Bundesgesetzblatt 2025 ist kein einziger Eintrag zur InsO enthalten. Allerdings hat das BMJV am 22. September 2025 einen Referentenentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren der Öffentlichkeit vorgestellt. Er enthält vielfältige Korrekturmaßnahmen zur BRAO, zur ZPO, zur BNotO, zum RDG und zu weiteren Einzelheiten. In diesem Referentenentwurf sind in einem Art. 22 Änderungen der §§ 104 Abs. 1, 174 Abs. 1, 337 InsO vorgesehen. Der seit langer Zeit erwartete Referentenentwurf zum Berufsrecht der Insolvenzverwalter ist jedoch nicht Gegenstand des 360 Seiten starken Referentenentwurfs. Mit dem künftigen Berufsrecht ist wohl erst Anfang 2026 zu rechnen.
Die vorliegende Lieferung nimmt verschiedene Aktualisierungen und Ergänzungen vor. Im Einzelnen sind aus dem Eröffnungsverfahren die §§ 11, 12 InsO (Prütting) sowie § 15b InsO (Bork/Kebekus) überarbeitet. Aus dem Bereich der Gläubigerversammlung sind die §§ 76, 77, 78 InsO (Wilke) aktualisiert. Lüke hat § 97 InsO (Auskunfts- und Mitwirkungspflichten) auf den neuesten Stand gebracht. Aus dem Bereich der Entscheidung über die Verwertung hat Wilke den § 158 InsO bearbeitet. Pape/Hageböke haben aus der Einstellung des Verfahrens die §§ 208, 209 InsO neu gefasst. Schließlich hat Holzer die Art. 102b §§ 1–2 und Art. 102c §§ 1–26 EGInsO aktualisiert.
Wie bisher sind die Autoren bemüht, die Kommentierung weiterhin mit exzellentem Praxisbezug und wissenschaftlicher Tiefe zu erhalten.
Köln/Hamburg/Bielefeld, im Dezember 2025
Hanns Prütting
Reinhard Bork
Florian Jacoby
