Kommentar
Vorwort zur 105. Lieferung
Die deutsche Volkswirtschaft steckt tiefer in der Rezession als angenommen. Im Juli 2025 sind die Zahlen der Unternehmensinsolvenzen um 19 % gegenüber dem Vorjahresmonat angestiegen. Dies war die höchste Zuwachsrate seit dem Oktober 2024. Dieser starke Zuwachs lässt sich nicht allein durch die Corona-Nachwirkungen und ähnliche Nachholeffekte erklären.
In der Diskussion für künftige Entwicklungen spielt insbesondere der Richtlinienentwurf zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts eine wichtige Rolle. Die Trilogverhandlungen haben soeben begonnen. Im nationalen Recht liegt weiterhin der fertig ausgearbeitete Referentenentwurf zu einer Insolvenzkammer und zum Berufsrecht vor, der offenbar im Herbst 2025 noch nicht präsentiert werden soll.
Vor diesem Hintergrund werden in der 105. Lieferung weitere Überarbeitungen und Aktualisierungen vorgelegt. Im Einzelnen betrifft dies aus den allgemeinen Vorschriften die §§ 9, 10 InsO (Prütting). Aus dem Eröffnungsverfahren sind die §§ 13a, 20 InsO von Holzer und § 15 InsO von Steffek überarbeitet. Aus dem Bereich der Gläubiger hat Wilke die §§ 72, 74, 75, 79 InsO auf den neuesten Stand gebracht. Aus dem Bereich der Wirkungen der Verfahrenseröffnung hat Lüke die §§ 84, 93, 98–102 InsO aktualisiert. § 106 InsO zum Problem der Vormerkung ist von Tintelnot bearbeitet. Im Arbeitsrecht hat Gulbins § 113 InsO neu gefasst. Schließlich wurde Art. 57 EuInsVO 2015 aktualisiert (Prütting).
Ganz unverändert sind die Autoren bemüht, die Kommentierung weiterhin mit exzellentem Praxisbezug und wissenschaftlicher Tiefe auf aktuellem Stand zu halten.
Köln/Hamburg/Bielefeld, im September 2025
Hanns Prütting
Reinhard Bork
Florian Jacoby