Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2023
§ 12
Vergütung des Sachwalters
(1) Der Sachwalter erhält in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung.
(2) Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 der Insolvenzordnung angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind.
(3) § 8 Abs. 3 gilt mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Betrags von 350 Euro der Betrag von 175 Euro tritt.
Literatur: Budnik, Zur Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters, NZI 2014, 247; Graeber/Graeber, Der Abbruch der vorläufigen Eigenverwaltung als vergütungsrechtliches Problem, ZInsO 2015, 891; Helmi/Stagge, Vergütungsanspruch des vorläufigen Sachwalters bei Wechsel in ein Regelinsolvenzverfahren, ZInsO 2019, 1834; Mock, Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters, ZInsO 2014, 67; Schur, Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters – Regelvergütung, Berechnungsgrundlage, Vergütung, ZIP 2014, 757; Warrikoff, Gestaltungsmöglichkeiten im Insolvenzplan, KTS 1997, 532.
Übersicht
I. Normgrundsätze II. Die Normalvergütung 1. Berechnungsgrundlage 2. Regelvergütung 3. Mindestvergütung III. Zu- und Abschläge 1. Grundsatz 2. Zuschlag für vorläufigen Sachwalter 3. Weitere beispielhafte Zuschlagstatbestände a) Bemühungen um übertragende Sanierung b) Unternehmensfortführung c) Ausübung des Zustimmungsvorbehalts d) Zusammenarbeit mit (vorläufigem) Gläubigerausschuss e) Arbeitnehmerangelegenheiten f) Kassenführung nach § 275 Abs. 2 InsO g) Unterstützung und Überwachung bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung h) Insolvenzplan i) Gläubiger j) Weitere Zuschlagstatbestände k) Regelaufgaben 4. Abschläge IV. Geltung der allgemeinen Vorschriften 1. Auslagenpauschale/Umsatzsteuer 2. Vorschuss V. Festsetzung; Geltendmachung; Anrechnung 1. Festsetzung 2. Geltendmachung 3. Anrechnungsfälle a) Vorläufiger Insolvenzverwalter – (vorläufiger) Sachwalter b) Vorläufiger Sachwalter – (vorläufiger) Insolvenzverwalter c) Sachwalter – Sachwalter d) Sachwalter – Insolvenzverwalter VI. Vergütung des vorläufigen Sachwalters bei Nichtbestellung zum SachwalterDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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