Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2018
§ 5
Einsatz besonderer Sachkunde
(1) Ist der Insolvenzverwalter als Rechtsanwalt zugelassen, so kann er für Tätigkeiten, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter angemessenerweise einem Rechtsanwalt übertragen hätte, nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Gebühren und Auslagen gesondert aus der Insolvenzmasse entnehmen.
(2) Ist der Verwalter Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater oder besitzt er eine andere besondere Qualifikation, so gilt Absatz 1 entsprechend.
Literatur: Ganter, Nochmals: Die Delegation der Ermittlung von Anfechtungsansprüchen, ZInsO 2016, 677; Graeber/Graeber, InsVV, Kommentar, 2. Aufl., 2016.
Übersicht
I. Normgrundsatz II. Voraussetzungen und Höhe der Vergütung III. Anwendungsfälle 1. Steuerangelegenheiten 2. Notargebühren 3. Einigungsgebühr bei Rechtsberatung 4. Erstellung eines Insolvenzplans 5. Reisekosten zu auswärtigen Gerichtsterminen 6. Beiordnung eines anwaltlichen Verwalters an sich selbst 7. Sonderinsolvenzverwalter IV. VerfahrenDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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