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Stoffler – 93. Lfg. 09.2022 – InsVV § 4 – Geschäftskosten. Haftpflichtversicherung
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2022 § 4 Geschäftskosten. Haftpflichtversicherung
(1) 1Mit der Vergütung sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. 2Zu den allgemeinen Geschäftskosten gehört der Büroaufwand des Insolvenzverwalters einschließlich der Gehälter seiner Angestellten, auch soweit diese anlässlich des Insolvenzverfahrens eingestellt worden sind. 3Unberührt bleibt das Recht des Verwalters, zur Erledigung besonderer Aufgaben im Rahmen der Verwaltung für die Masse Dienst- oder Werkverträge abzuschließen und die angemessene Vergütung aus der Masse zu zahlen.
(2) 1Besondere Kosten, die dem Verwalter im Einzelfall, zum Beispiel durch Reisen, tatsächlich entstehen, sind als Auslagen zu erstatten. 2Für die Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung gilt Nummer 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend.
(3) 1Mit der Vergütung sind auch die Kosten einer Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme bis zu 2 000 000 Euro pro Versicherungsfall und mit einer Jahreshöchstleistung bis zu 4 000 000 Euro abgegolten. 2Ist die Verwaltung mit einem darüber hinausgehenden Haftungsrisiko verbunden, so sind die Kosten einer entsprechend höheren Versicherung als Auslagen zu erstatten.
Literatur: Blankenburg, Hinzuziehung von Hilfspersonen im Eröffnungsverfahren, ZInsO 2018, 73; Bork, Beauftragung von Dienstleistern durch den Insolvenzverwalter; Regelaufgabe oder besondere Aufgabe, ZIP 2009, 1747; Dreschers, Die Berechnung von Differenzlohnansprüchen im Insolvenzverfahren, InsbürO 2005, 42; Eickmann, Höchstpersönliches Verwalterhandeln oder Delegationsbefugnis?, KTS 1986, 197; Ganter, Nochmals: Die Delegation der Ermittlung von Anfechtungsansprüchen – Erwiderung auf Laubereau, ZInsO 2016, 496 ff., ZInsO 2016, 677; Graeber, Die Änderungen der InsVV ab dem 1.1.2021: Was hat sich geändert, verbessert oder verschlechtert?, InsbürO 2021, 110; Haegele, Kann der Konkursverwalter für seine steuerliche Tätigkeit eine besondere Vergütung beanspruchen?, KTS 1957, 81; Haarmeyer/Förster, Regelaufgaben und Sonderaufgaben des Insolvenzverwalters am Beispiel der Personalverwaltung und des Arbeitsrechtes, ZInsO 2001, 887; Keller, Die Zulässigkeit der Beauftragung mit dem Insolvenzverwalter gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen und der Anrechnungstatbestand nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 lit. a InsVV, DZWIR 2000, 265; Klasmeyer/ Kübler, Buchführungs-, Bilanzierungs- und Steuererklärungspflichten des Konkursverwalters sowie Sanktionen im Falle ihrer Verletzung, BB 1978, 369; Lissner, Die Übertragung der Schlussrechnungsprüfung auf Sachverständige, ZInsO 2015, 1184; Madaus, Grundlage und Grenzen der Bestellung von Sachverständigen in der gerichtlichen Schlussrechnungsprüfung, NZI 2012, 119; Merz, Die Haftung des Konkursverwalters, des Vergleichsverwalters und des Sequesters aus der Sicht des BGH, KTS 1989, 277; Mümmler, Aus der Kostenpraxis des Rechtsanwalts – für die Praxis, JurBüro 1983, 1621; Schmitt, Mietreduktion wegen coronabedingter Geschäftsschließung – Anmerkungen aus Sicht eines Insolvenzpraktikers, NZI 2022, 159; Uhlenbruck, Von der Notwendigkeit einer Neuregelung der Vergütung in Insolvenzverfahren, KTS 1967, 201.

Übersicht

I. Normgrundsätze II. Allgemeine Geschäftskosten und Auslagen 1. Kein Ersatz allgemeiner Geschäftskosten (Abs. 1 Satz 1 und 2) 2. Ersatz verfahrensbezogener Auslagen (Abs. 2) a) Definition der verfahrensbezogenen Auslagen b) Auslagenersatz im Rahmen von § 5 c) Reisekosten des Verwalters (Abs. 2 Satz 1) aa) Reisekostenersatz im Rahmen von § 5 bb) Reisekosten für die Ausübung des Verwalteramtes (1) Erstattungsfähigkeit (2) Höhe 3. Ersatz von Zustellungskosten im Rahmen des § 8 Abs. 3 InsO 4. Der Ersatz von Haftpflichtversicherungsprämien (Abs. 3) a) Kosten einer Haftpflichtversicherung in bis zum 31.12.2020 beantragten Verfahren b) Kosten einer Haftpflichtversicherung in den ab dem 1.1.2021 beantragten Verfahren c) Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit III. Die Beschäftigung von Hilfskräften allgemein und die Einbringung eigener Spezialkompetenz i. S. d. § 5 1. Die insolvenz- und vergütungsrechtlichen Fallkonstellationen a) Delegationsverbot für höchstpersönliche Verwaltertätigkeit b) Spezialkompetenz des Verwalters i. S. d. § 5 und deren Einbringung durch „Delegation an sich selbst“ c) Spezialkompetenz des Verwalters i. S. d. § 5 und dennoch vorgenommene „Delegation an Dritte“ d) Delegation außerhalb spezieller Sachkunde i. S. d. § 5 2. Voraussetzungen und Folgen einer Delegation an Dritte außerhalb spezieller Sachkunde i. S. d. § 5 a) Grundsätzliches zur Beschäftigung von Hilfskräften b) Voraussetzungen für die Delegation (Abs. 1 Satz 3) c) Rechtliche Gestaltung der Delegation d) Vergütungsrechtliche Folgen der Delegation 3. Die Einsatzbereiche von Hilfskräften a) Rechnungswesen aa) Steuerrechtliche Aufgabenstellungen bb) Erstellung von Jahresabschlüssen cc) Prüfung von Jahresabschlüssen dd) Handelsrechtliche Buchhaltung ee) Insolvenzrechtliche Buchhaltung b) Verwertung c) Immobilienverwaltung d) Begutachtungen und Inventarisierungen e) Rechtsberatung aa) Delegation gerichtlicher bzw. prozessualer Anwaltstätigkeiten bb) Delegation außergerichtlicher Anwaltstätigkeiten cc) Anwaltliche Tätigkeiten im Einzelnen (1) Arbeitsrechtliche Angelegenheiten (2) Teilnahme an Ermittlungen des Insolvenzgerichts nach § 5 InsO (3) Besondere Gerichtsverfahren (4) Geschäftsgebühren für sonstige außergerichtliche Rechtsberatung (5) Hebegebühren (6) Notargebühren (7) Verkehrsgebühr (8) Beantragung eines gerichtlichen Mahn- oder Vollstreckungsbescheides (9) Zwangsvollstreckung (10) Anfechtungsangelegenheiten (11) Prüfung von Organhaftungsansprüchen (12) Insolvenzplanerstellung (13) Forderungsprüfung (14) DSGVO und IFG (15) Infektionsschutzgesetz (16) Sanktionen (17) Transparenzregister dd) Reisekosten für gerichtliche Vertretung f) Inkasso g) Arbeitnehmerangelegenheiten/Personalbuchhaltung h) Aktenvernichtung, Einlagerung und Archivierung von Geschäftsunterlagen i) Datenbeschaffung, -sicherung und -bereinigung j) Organisation von Gläubigerversammlungen k) Interimsmanagement l) Akquisitionsunterstützung m) Betriebswirtschaftliche Planungen n) Prüfung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme staatlicher Hilfeleistungen o) Zusammenfassung in Thesen 4. Rechtliche Behandlung der Vergütungen a) Dienstvertrag mit der Masse b) Behandlung im Festsetzungsverfahren 5. Beteiligung des Verwalters an einer als Hilfskraft eingesetzten juristischen Person oder Personengesellschaft a) Verstoß gegen Verwalterpflichten b) Interessenkollision c) Juristische Person/Personengesellschaft mit besonderer Sachkunde i. S. d. § 5 d) Fazit

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