Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2020
§ 351
Dingliche Rechte
(1) Das Recht eines Dritten an einem Gegenstand der Insolvenzmasse, der zur Zeit der Eröffnung des ausländischen Insolvenzverfahrens im Inland belegen war, und das nach inländischem Recht einen Anspruch auf Aussonderung oder auf abgesonderte Befriedigung gewährt, wird von der Eröffnung des ausländischen Insolvenzverfahrens nicht berührt.
(2) Die Wirkungen des ausländischen Insolvenzverfahrens auf Rechte des Schuldners an unbeweglichen Gegenständen, die im Inland belegen sind, bestimmen sich, unbeschadet des § 336 Satz 2, nach deutschem Recht.
Literatur: Beckmann, Dingliche Rechte in der grenzüberschreitenden Bankeninsolvenz – einseitiger Universalitätsanspruch des deutschen Insolvenzrechts?, WM 2009, 1592; Brocker, Nutzen des Refinanzierungsregisters für ausländische Kreditinstitute in ABS-Transaktionen, BKR 2007, 60; Çetinel, Eigentumsvorbehalt und andere Mobiliarsicherheiten, 2018; Flessner, Dingliche Sicherungsrechte nach dem europäischen Insolvenzübereinkommen, in: Festschrift Drobnig, 1998, S. 277; ders., Das künftige Internationale Insolvenzrecht im Verhältnis zum Europäischen Insolvenzübereinkommen, in: Stoll, Vorschläge und Gutachten zur Umsetzung des EU-Übereinkommens über Insolvenzverfahren im deutschen Recht, 1997, S. 219; Haas, Die Verwertung der im Ausland belegenen Insolvenzmasse im Anwendungsbereich der EuInsVO, in: Festschrift Gerhardt, 2004, S. 319; Liersch, Deutsches Internationales Insolvenzrecht, NZI 2003, 302; ders., Sicherungsrechte im Internationalen Insolvenzrecht, NZI 2002, 15; Paulus, Security Rights in Cross-Border Insolvency Proceedings, IILR 2014, 366; Siebert, Verwertung sicherungsübereigneter beweglicher Gegenstände mit Auslandsbezug aus steuerlicher Sicht, IStR 2005, 195; Stürner, Das EU-Insolvenzrecht und sein Einfluss auf die Gestaltung gedeckter Wertpapiere am Beispiel des so genannten Zweigstellenpfandbriefs, ZZPInt 15 (2010), 213; Trunk, Zur bevorstehenden Neuregelung des deutschen Internationalen Insolvenzrechts, KTS 1994, 33.
Übersicht
I. Normzweck II. Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf Rechte eines Dritten an einem im Inland belegenen Gegenstand der Insolvenzmasse (Abs. 1) 1. Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens im Ausland 2. Rechtserwerb eines Dritten an einem Gegenstand, der im Inland belegen ist 3. Rechtsfolge III. Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf Rechte des Schuldners an unbeweglichen Gegenständen im Inland (Abs. 2) 1. Rechte des Schuldners an unbeweglichen Gegenständen im Inland 2. RechtsfolgeDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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