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Holzer – 97. Lfg. 09.2023 – InsO § 327 – Nachrangige Verbindlichkeiten
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2023 § 327 Nachrangige Verbindlichkeiten
(1) Im Rang nach den in § 39 bezeichneten Verbindlichkeiten und in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, werden erfüllt:
  • 1. die Verbindlichkeiten gegenüber Pflichtteilsberechtigten;
  • 2. die Verbindlichkeiten aus den vom Erblasser angeordneten Vermächtnissen und Auflagen.
(2) 1Ein Vermächtnis, durch welches das Recht des Bedachten auf den Pflichtteil nach § 2037 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen wird, steht, soweit es den Pflichtteil nicht übersteigt, im Rang den Pflichtteilsrechten gleich. 2Hat der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen angeordnet, dass ein Vermächtnis oder eine Auflage vor einem anderen Vermächtnis oder einer anderen Auflage erfüllt werden soll, so hat das Vermächtnis oder die Auflage den Vorrang.
(3) 1Eine Verbindlichkeit, deren Gläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens ausgeschlossen ist oder nach § 1974 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem ausgeschlossenen Gläubiger gleichsteht, wird erst nach den in § 39 bezeichneten Verbindlichkeiten und, soweit sie zu den in Absatz 1 bezeichneten Verbindlichkeiten gehört, erst nach den Verbindlichkeiten erfüllt, mit denen sie ohne die Beschränkung gleichen Rang hätte. 2Im Übrigen wird durch die Beschränkung an der Rangordnung nichts geändert.
Literatur: App, Insolvenzrecht: Zur Forderungsanmeldung in einem Nachlassinsolvenzverfahren, ZKF 2009, 201; Busch, Besonderheiten in der Nachlassinsolvenz, in: Festschrift Vallender, 2015, S. 69; Dahlkamp, Die Pflichtteilslast in der notariellen Praxis, RNotZ 2014, 257; Damrau, Wann muss bei beeinträchtigenden Schenkungen (§§ 2288, 2287 BGB) der Miterbe, wann der Beschenkte in Anspruch genommen werden?, ZEV 2016, 413; Holzer, Das Aufgebot der Nachlassgläubiger nach dem FamFG, ZEV 2014, 583; ders., Redaktionsversehen in der Insolvenzordnung?, NZI 1999, 44; Roth/Gerhardt, Restrukturierung des Nachlasses im Wege des Nachlassinsolvenzverfahrens – Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren und Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse, ZRI 2021, 521; Schmidt, Vom Umgang mit Anlegern in der Insolvenz der Fonds-Kommanditgesellschaft – Forderungsanmeldung, Haftung, Insolvenzanfechtung, Sondermasse, ZRI 2021, 923; Scholz, Pflichtteil und ordre public (zu OGH, 25.2.2021 – 2 Ob 214/20i und BGH, 29.6.2022 – IV ZR 110/21), IPrax 2023, 273; Siegmann, Ungereimtheiten und Unklarheiten im Nachlassinsolvenzrecht, ZEV 2000, 221.

Übersicht

I. Entstehungsgeschichte II. Normzweck III. Nachrangige Verbindlichkeiten i. S. d. § 39 IV. Weitere nachrangige Verbindlichkeiten (Abs. 1) 1. Allgemeines 2. Verbindlichkeiten gegenüber Pflichtteilsberechtigten (Nr. 1) 3. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen (Nr. 2) V. Vermächtnis zur Ausschließung des Pflichtteils (Abs. 2) VI. Im Aufgebotsverfahren ausgeschlossene Gläubiger (Abs. 3) VII. Stellung der nachrangigen Gläubiger VIII. Insolvenzplan

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