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Holzer – 97. Lfg. 09.2023 – InsO § 324 – Masseverbindlichkeiten
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2023 § 324 Masseverbindlichkeiten
(1) Masseverbindlichkeiten sind außer den in den §§ 54, 55 bezeichneten Verbindlichkeiten:
  • 1. die Aufwendungen, die dem Erben nach den §§ 1978, 1979 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Nachlass zu ersetzen sind;
  • 2. die Kosten der Beerdigung des Erblassers;
  • 3. die im Fall der Todeserklärung des Erblassers dem Nachlass zur Last fallenden Kosten des Verfahrens;
  • 4. die Kosten der Eröffnung einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen, der gerichtlichen Sicherung des Nachlasses, einer Nachlasspflegschaft, des Aufgebots der Nachlassgläubiger und der Inventarerrichtung;
  • 5. die Verbindlichkeiten aus den von einem Nachlasspfleger oder einem Testamentsvollstrecker vorgenommenen Rechtsgeschäften;
  • 6. die Verbindlichkeiten, die für den Erben gegenüber einem Nachlasspfleger, einem Testamentsvollstrecker oder einem Erben, der die Erbschaft ausgeschlagen hat, aus der Geschäftsführung dieser Personen entstanden sind, soweit die Nachlassgläubiger verpflichtet wären, wenn die bezeichneten Personen die Geschäfte für sie zu besorgen gehabt hätten.
(2) Im Falle der Masseunzulänglichkeit haben die in Absatz 1 bezeichneten Verbindlichkeiten den Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 3.
Literatur: Cranshaw, Gläubigerprivilegien versus Gläubigergleichbehandlung, ZInsO 2019, 1033; Floeth, Finanzierung des Nachlassinsolvenzverfahrens durch Anfechtung der Auszahlung der Testamentsvollstreckervergütung?, ZErb 2013, 199; Gleumes/Lauck, Aktuelle Entwicklungen bei der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers, ErbR 7/2014, S. 1; Holzer, Das Verschollenheitsgesetz im System der freiwilligen Gerichtsbarkeit, ZNotP 2019, 177; Jacobi, Zuständigkeit des Kanzleiabwicklers bei gleichzeitigem Insolvenzverfahren, NZI 2010, 94; Herzog, Haftung des Erben für Miet- und WEG-Schulden, NZM 2013, 175; Kahlert, Nachlassinsolvenzverfahren: Aktuelle Entwicklungen in der BFH-Rechtsprechung, DStR 2016, 1325; Kampf, Tod des Insolvenzschuldners im eröffneten Insolvenzverfahren, ZVI 2016, 343; Kampf/ Roth, Die Insolvenzmasse und die Passiva des (partiellen) Nachlassinsolvenzverfahrens, ZVI 2022, 251; Märker, Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeit?, MDR 1992, 217; Nöll/Flitsch, Nachlassverwaltung als Sanierungsinstrument bei todesfallbedingten Unternehmenskrisen, ZEV 2017, 247; Roth, Warum ein nach § 211 InsO eingestelltes Nachlassinsolvenzverfahren (meist) ein gutes Nachlassinsolvenzverfahren ist …, ZInsO 2021, 769; ders., Geltendmachung der Verwaltungskosten des Fiskuserben im Nachlassinsolvenzverfahren, ZEV 2021, 7; Siegmann, Ungereimtheiten und Unklarheiten im Nachlassinsolvenzrecht, ZEV 2000, 221.

Übersicht

I. Allgemeines II. Masseverbindlichkeiten (Abs. 1) 1. Aufwendungen nach §§ 1978, 1979 BGB (Nr. 1) 2. Beerdigungskosten (Nr. 2) 3. Kosten der Todeserklärung (Nr. 3) 4. Mit der Abwicklung des Nachlasses verbundene Kosten (Nr. 4) 5. Verbindlichkeiten aus von einem Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker vorgenommenen Rechtsgeschäften (Nr. 5) 6. Verbindlichkeiten des Erben gegenüber einem Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker oder ausschlagenden Erben (Nr. 6) III. Rangordnung in der massearmen Insolvenz (Abs. 2)

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