Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2023
§ 323
Aufwendungen des Erben
Dem Erben steht wegen der Aufwendungen, die ihm nach den §§ 1978, 1979 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Nachlass zu ersetzen sind, ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
Literatur: Nöll, Nachlassinsolvenzverwaltung in der (Liquiditäts-)Krise: Aufrechnungsverbot für Massegläubiger des § 324 Abs. 1 InsO und andere Hinweise zur Überwindung der notorischen Massearmut, ZInsO 2010, 1866.
Übersicht
I. Normzweck II. Aufwendungsersatz III. Zurückbehaltungsrecht IV. AufrechnungDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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