Kommentar
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2022
§ 312
(weggefallen)
Auf Verfahren, die vor dem 1.7.2014 beantragt worden sind, ist die bis dahin geltende Fassung anzuwenden (Art. 103h EGInsO):
§ 312
Allgemeine Verfahrensvereinfachungen
(1) 1Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen auszugsweise; § 9 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. 2Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird abweichend von § 29 nur der Prüfungstermin bestimmt. 3Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eröffnet, so beträgt die in § 88 genannte Frist drei Monate.
(2) Die Vorschriften über den Insolvenzplan (§§ 217 bis 269) und über die Eigenverwaltung (§§ 270 bis 285) sind nicht anzuwenden.
Auf Verfahren, die vor dem 1.7.2007 eröffnet worden sind, ist die bis dahin geltende Fassung des Absatzes 2 anzuwenden (Art. 103c EGInsO):
(2) 1Sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar und die Zahl der Gläubiger oder die Höhe der Verbindlichkeiten gering, so kann das Insolvenzgericht anordnen, dass das Verfahren oder einzelne seiner Teile schriftlich durchgeführt werden. 2Es kann diese Anordnung jederzeit aufheben oder abändern.
Literatur: Beyer, Insolvenzverfahren bei natürlichen Personen, ZVI 2013, 334 (Teil I), ZVI 2014, 289 (Teil II); Frind, Das hindernisreiche Insolvenz- Planverfahren für natürliche Personen, BB 2014, 2179; ders., Störeinflüsse in Privatinsolvenz-Planverfahren, ZInsO 2014, 280; Grote, Insolvenzplanverfahren für Verbraucher, InsbürO 2014, 203; Heyer, Der Insolvenzplan im Verbraucherinsolvenzverfahren – gut gemeint, aber schlecht gemacht, ZVI 2012, 321; Hingerle, Verkürzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens durch Insolvenzplan, ZVI 2012, 258; Lissner, Ad meliorem – der Insolvenzplan im Verbraucherverfahren – Segen oder Utopie?, ZInsO 2014, 2480; Lüdtke, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Schuldenregulierung im Regelinsolvenz- und Insolvenzplanverfahren, ZVI 2016, 297; Rein, Der Insolvenzplan im Verbraucherinsolvenzverfahren, ZVI 2014, 239; Rugullis, Schuldenbereinigungsplan und Insolvenzplan – ein Rechtsfolgenvergleich, NZI 2013, 869; Stapper, Insolvenzplan bei natürlichen Personen, ZVI 2018, 303; Trendelenburg, Restschuldbefreiung, 1999; Wiedenhaupt, Insolvenzplan für Strafgefangene, ZVI 2014, 439.
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