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Wenzel – 88. Lfg. 05.2021 – InsO § 301 – Wirkung der Restschuldbefreiung
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2021 § 301 Wirkung der Restschuldbefreiung
(1) 1Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. 2Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
(2) 1Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. 2Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.
(3) Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er auf Grund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
(4) 1Ein allein aufgrund der Insolvenz des Schuldners erlassenes Verbot, eine gewerbliche, geschäftliche, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen oder auszuüben, tritt mit Rechtskraft der Erteilung der Restschuldbefreiung außer Kraft. 2Satz 1 gilt nicht für die Versagung und die Aufhebung einer Zulassung zu einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit.
Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1.10.2020 beantragt worden sind, ist Absatz 4 nicht anzuwenden (Art. 103k EGInsO).
Literatur: Ahrens, Schadensersatz aus § 826 BGB nach einer Restschuldbefreiung, NZI 2015, 687; ders., Nicht benannte Gläubiger im Restschuldbefreiungsverfahren, NZI 2013, 721; Evers, Sind durch Immobiliensicherheiten gesicherte Darlehen in der Verbraucherinsolvenz „restschuldbefreiungsfest“?, ZInsO 1999, 340; Bruckmann, Verbraucherinsolvenz in der Praxis, 1999; Döbereiner, Die Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung, 1997; Forsblad, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz im künftigen deutschen Insolvenzrecht, 1997; Fuchs, Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., S. 1679; Geißler, Die gegen die Restschuldbefreiung resistenten Vermögensansprüche der Insolvenzgläubiger, ZInsO 2018, 1701; Henckel, Buchbesprechung Menzinger, Das freie Nachforderungsrecht der Insolvenzgläubiger, und Ackmann, Lebenslängliche Schuldverstrickung oder Schuldbefreiung durch Konkurs?, ZZP 97 (1984), 105; Pape/Laroche/Grote, Drei Jahre Restschuldbefreiung für alle – der Gesetzgeber hat doch noch die Kurve gekriegt, ZInsO 2021, 57; Prütting/Stickelbrock, Ist die Restschuldbefreiung verfassungswidrig?, ZVI 2002, 305; Rein, Aufrechnung durch Sozialleistungsträger nach Restschuldbefreiung, NJW-Spezial 2018, 661; Sämisch, Aufrechnung mit Steuerschulden, die als Masseverbindlichkeiten entstanden sind nach Erteilung der Restschuldbefreiung oder das Fiskusprivileg zulasten des redlichen Schuldners, ZInsO 2018, 1946; Sämisch/Haug, Die volle Entschuldung nach der Restrukturierungsrichtlinie insbesondere in Bezug auf Masseverbindlichkeiten, ZInsO 2020, 580; L.-M. Schmidt, Der RefE eines „Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ im Lichte der EU-Richtlinie 2019/1023 (Teil 1), ZVI 2020, 121; Schmittmann, Steuerpflichtiger Sanierungsgewinn bei Restschuldbefreiung und Insolvenzplan?, ZInsO 2003, 505; Schülke/Baschnagel, Gesetz zur Verkürzung der Frist zur Restschuldbefreiung: Ein Überblick, DStR 2021, 295; Stephan, Die „vergessenen Gläubiger“ im Verbraucherinsolvenzplan, NZI 2014, 539; Sternal, Die Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren im Jahre 2018, NZI 2019, 313; ders., Die Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren im Jahre 2017, NZI 2018, 241; Uhlenbruck, Unterhaltsansprüche in einem Restschuldbefreiungsverfahren nach dem Entwurf einer Insolvenzordnung, FamRZ 1993, 1026; Vallender, Grundzüge des Restschuldbefreiungsverfahrens, ZAP Fach 14, S. 439; ders., Das Schicksal nicht berücksichtigter Forderungen im Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, ZIP 2000, 1288; Valbuena/Rennar, Weitere Aspekte der beabsichtigten Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, VIA 2020, 81; Voigt, Weiter im Schuldturm trotz Restschuldbefreiung? Gedanken zur Auslegung von §§ 286, 301 InsO, ZInsO 2002, 569; Wagner, Das rechtliche Gehör vom Schuldner übersehener oder weggelassener Insolvenzgläubiger in Verfahren mit Restschuldbefreiung, ZVI 2007, 9; Wenzel, Restschuldbefreiung bei Insolvenzen von Verbrauchern, VuR 1990, 121.

Übersicht

I. Unvollkommene Verbindlichkeit II. Betroffene Gläubiger III. Nicht betroffene Gläubiger und Rechte (Abs. 2) IV. Verschwiegene Forderung V. Tätigkeitsverbote (Abs. 4) 1. Erlaubnisfreie Tätigkeiten 2. Erlaubnis- und Zulassungspflichtige Tätigkeiten

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