Kommentar
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978-3-8145-8700-4
Kübler/Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2022
§ 299
Vorzeitige Beendigung
Wird die Restschuldbefreiung nach §§ 296, 297, 297a oder § 298 versagt, so enden die Abtretungsfrist, das Amt des Treuhänders und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger mit der Rechtskraft der Entscheidung.
Auf Verfahren, die vor dem 1.7.2014 beantragt worden sind, ist die bis dahin geltende Fassung anzuwenden (Art. 103h EGInsO):
Wird die Restschuldbefreiung nach §§ 296, 297 oder § 298 versagt, so enden die Laufzeit der Abtretungserklärung, das Amt des Treuhänders und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger mit der Rechtskraft der Entscheidung.
Literatur: Büttner, Erteilung der Restschuldbefreiung für die Erben?, ZInsO 2013, 588; Döbereiner, Die Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung, 1997; Durani, Zur Frage der vorzeitigen positiven Beendigung des Restschuldbefreiungsverfahrens analog § 299 InsO, ZInsO 2003, 1037; Erdmann, Vorzeitige Restschuldbefreiung trotz noch offener Massekosten in Stundungsfällen?, ZInsO 2007, 873; Ganter, Die Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzrecht im Jahr 2008, NZI 2009, 265; Heyrath/Jahnke/Kühn, Der Tod des Schuldners im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, ZInsO 2007, 1202; Kampf, Tod des Insolvenzschuldners während des eröffneten Insolvenzverfahrens, ZVI 2016, 343; Köke/Schmerbach, Tod des Schuldners in der Insolvenz, ZVI 2007, 497; Pape, Entwicklung der Rechtsprechung zum Verbraucher- und Restschuldbefreiungsverfahren im Jahre 2004 (Teil 2), ZInsO 2005, 682; ders., Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung bei fehlenden Forderungsanmeldungen, NZI 2004, 1; Schmerbach, Tod des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren, NZI 2008, 353; Wenzel, Restschuldbefreiung bei Insolvenzen von Verbrauchern, VuR 1990, 121; Winter, Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung vor Ablauf der Wohlverhaltenszeit, ZVI 2003, 211; ders., Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode, ZVI 2003, 451.
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