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Wenzel – 88. Lfg. 05.2021 – InsO § 295a – Obliegenheiten des Schuldners bei selbständiger Tätigkeit
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2021 § 295a Obliegenheiten des Schuldners bei selbständiger Tätigkeit
(1) 1Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. 2Die Zahlungen sind kalenderjährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres zu leisten.
(2) 1Auf Antrag des Schuldners stellt das Gericht den Betrag fest, der den Bezügen aus dem nach Absatz 1 zugrunde zu legenden Dienstverhältnis entspricht. 2Der Schuldner hat die Höhe der Bezüge, die er aus einem angemessenen Dienstverhältnis erzielen könnte, glaubhaft zu machen. 3Der Treuhänder und die Insolvenzgläubiger sind vor der Entscheidung anzuhören. 4Gegen die Entscheidung steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu.
Literatur: Ahrens, Zwischen Himmel und Hölle – Neue Regelungen für Selbstständige im Insolvenzverfahren, NZI 2021, 57; ders., Umsetzungsbedarf des Europäischen Entschuldungsverfahrens, ZInsO 2019, 1449; Grote, Zur Abführungspflicht des Selbständigen gemäß § 295 Abs. 2 InsO in der Wohlverhaltensperiode, ZInsO 2004, 1105; Pape, Die Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahren auf drei Jahre ist da, NWB 2021, 188; Pape/Laroche/Grote, Drei Jahre Restschuldbefreiung für alle – der Gesetzgeber hat doch noch die Kurve gekriegt, ZInsO 2021, 57; A. Schmidt, Neues Privatinsolvenzrecht: „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ vom 22.12.2020, ZVI 2021, 41; ders., Der Umfang der Obliegenheiten des selbstständig tätigen Schuldners in der Wohlverhaltensphase, ZVI 2014, 41; Schülke/Baschnagel, Gesetz zur Verkürzung der Frist zur Restschuldbefreiung: Ein Überblick, DStR 2021, 295; Trendelenburg, Die Abführung eines angemessenen Betrages durch Selbständige gemäß § 295 Abs. 2 InsO, ZInsO 2000, 437; Weinhold/Hofmeister, Beratung von (ehemals) Selbstständigen in der Schuldner- und Insolvenzberatung, ZVI 2003, 94; Wenzel, Die Erwerbsobliegenheit des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode, NZI 1999, 15; Wiesmeier, Privilegien des selbstständigen Schuldners nach einer „Freigabe“ gem. § 35 Abs. 2 InsO, § 295 Abs. 2 InsO analog – Hilfe oder eher Hindernis?, ZVI 2010, 376.

Übersicht

I. Vorbemerkung II. Zulässigkeit einer selbstständigen Tätigkeit III. Zahlungen an den Treuhänder 1. Fiktives Nettoeinkommen 2. Zahlungen in angemessener Höhe 3. Abrechnungsperiode (Abs. 1 Satz 2) 4. Feststellungsverfahren (Abs. 2) 5. Verschulden 6. Rechtzeitigkeit des Versagungsantrags 7. Vermeidung von Einzelzwangsvollstreckungen

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