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Wenzel – 91. Lfg. 03.2022 – InsO § 294 – Gleichbehandlung der Gläubiger
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2022 § 294 Gleichbehandlung der Gläubiger
(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist nicht zulässig.
(2) Jedes Abkommen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Insolvenzgläubigern, durch das diesen ein Sondervorteil verschafft wird, ist nichtig.
(3) Eine Aufrechnung gegen die Forderung auf die Bezüge, die von der Abtretungserklärung erfasst werden, ist nicht zulässig.
Auf Verfahren, die vor dem 1.7.2014 beantragt worden sind, ist die bis dahin geltende Fassung der Absätze 1 und 3 anzuwenden (Art. 103h EGInsO):
(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind während der Laufzeit der Abtretungserklärung nicht zulässig.
(3) Gegen die Forderung auf die Bezüge, die von der Abtretungserklärung erfasst werden, kann der Verpflichtete eine Forderung gegen den Schuldner nur aufrechnen, soweit er bei einer Fortdauer des Insolvenzverfahrens nach § 114 Abs. 2 zur Aufrechnung berechtigt wäre.
Literatur: Adam, Sondervorteile und Restschuldbefreiung, ZInsO 2006, 1132; Arnold, Die Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung von 1994, DGVZ 1996, 65; Fortmann, Vollstreckung von Geldstrafen im Insolvenzverfahren und im Restschuldbefreiungsverfahren, ZInsO 2005, 140; Grote, Aufrechnung des Finanzamtes mit Einkommensteuererstattungsansprüchen des Schuldners im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, ZInsO 2001, 452; Heyer, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz in der Praxis, 3. Aufl., 2016; Hintzen, Zuständigkeitsfragen im Verbraucherinsolvenzverfahren – Anträge auf Erhöhung oder Ermäßigung der pfandfreien Beträge des Arbeitseinkommens, Rpfleger 2000, 312; Jacobi, Das Grundpfandrecht der Bank bei fortdauernder Zahlung in der Insolvenz des Sicherungsgebers, ZVI 2008, 325; Pape, Die Entwicklung des Verbraucherinsolvenzverfahrens im ersten Halbjahr 2014, NJW 2015, 2080; ders., Unzulässigkeit des Eröffnungsantrags eines Insolvenzgläubigers in der Wohlverhaltensphase, ZVI 2011, 353; ders., Entwicklung der Rechtsprechung zum Verbraucher- und Restschuldbefreiungsverfahren im Jahre 2004 (Teil 2), ZInsO 2005, 682; Rein, Aufrechnung durch Sozialleistungsträger nach Restschuldbefreiung, NJW-Spezial 2018, 661; Schädlich, Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen, 2014; Vallender, Grundzüge des Restschuldbefreiungsverfahrens, ZAP Fach 14, S. 439; ders., Das Schicksal nicht berücksichtigter Forderungen im Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, ZIP 2000, 1288.

Übersicht

I. Vollstreckungsverbot 1. Dauer 2. Wirkung 3. Gegenstand II. Nichtigkeit von Sonderabkommen III. Aufrechnungsverbot 1. Verfahren ab dem 1.7.2014 2. Verfahren vor dem 1.7.2014

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