Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2022
§ 287b
Erwerbsobliegenheit des Schuldners
Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.
Literatur: Grote/Pape, Das Ende der Diskussion? Die wichtigsten Neuregelungen zur Restschuldbefreiung, ZInsO 2013, 1433; Kolodzik, Die Erwerbsobliegenheit des selbstständigen Schuldners im eröffneten Insolvenzverfahren, ZVI 2016, 337; I. Pape/G. Pape, Entwicklung der Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren in den Jahren 2012–2016 – Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung, Teil 1, ZInsO 2017, 1513; Schmerbach, Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet – Ende gut, alles gut?, NZI 2013, 566; ders., Das neue Recht der Versagung, InsbürO 2013, 471; ders., Der Regierungsentwurf vom 18.7.2012 – Änderungen im Insolvenzverfahren natürlicher Personen, NZI 2012, 689; ders., RefE 2012: Geplante Änderungen im Restschuldbefreiungsverfahren und Vollübertragung auf den Rechtspfleger, NZI 2012, 161; ders., Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung – Reform aus einem Guss, InsbürO 2009, 452; Stephan, Die Erwerbsobliegenheit des Schuldners ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ZVI 2014, 214.
Übersicht
I. Vorbemerkung II. Anforderung an die Erwerbsobliegenheit III. Zeitraum der Erwerbsobliegenheit IV. Selbstständige SchuldnerDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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