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Wenzel – 88. Lfg. 05.2021 – InsO § 287a – Entscheidung des Insolvenzgerichts
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2021 § 287a Entscheidung des Insolvenzgerichts
(1) 1Ist der Antrag auf Restschuldbefreiung zulässig, so stellt das Insolvenzgericht durch Beschluss fest, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach den §§ 295 und 295a nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 nicht vorliegen. 2Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. 3Gegen den Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.
(2) 1Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn
  • 1. dem Schuldner in den letzten elf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Restschuldbefreiung erteilt oder wenn ihm die Restschuldbefreiung in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag nach § 297 versagt worden ist oder
  • 2. dem Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Restschuldbefreiung nach § 290 Absatz 1 Nummer 5, 6 oder 7 oder nach § 296 versagt worden ist; dies gilt auch im Falle des § 297a, wenn die nachträgliche Versagung auf Gründe nach § 290 Absatz 1 Nummer 5, 6 oder 7 gestützt worden ist.
2In diesen Fällen hat das Gericht dem Schuldner Gelegenheit zu geben, den Eröffnungsantrag vor der Entscheidung über die Eröffnung zurückzunehmen.
Wurde dem Schuldner letztmalig nach den bis einschließlich 30.9.2020 geltenden Vorschriften Restschuldbefreiung erteilt, so ist § 287a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden (Art. 103k Abs. 3 EGInsO):
  • 1. dem Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Restschuldbefreiung erteilt oder wenn ihm die Restschuldbefreiung in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag nach § 297 versagt worden ist oder
Literatur: Ahrens, Der vertrackte Umgang mit § 287a InsO, NJW-Spezial 2015, 75; ders., Vorprüfung von Versagungsgründen gem. § 287a I 1 InsO, VIA 2015, 49; Blankenburg, Vorwirkung von Restschuldversagungsgründen gem. § 287a InsO, ZInsO 2015, 2258; ders., Die Änderungen im Ablauf des Eröffnungsverfahrens durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, ZInsO 2014, 801; Dawe, Gläubigerautonomie im (neuen) Recht der Verfahrenskostenstundung, ZVI 2014, 433; Deyda, Stundung und Restschuldbefreiung ohne Ende?, VIA 2017, 57; Frind, Gläubigerschutz bei der Verfahrenskostenstundung, ZInsO 2015, 542; ders., Praxisprobleme des reformierten Privatinsolvenzverfahrens – Zur praktischen Umsetzung von „Eingangsentscheidung“ und Verkürzung der Restschuldbefreiungserteilungszeit, ZInsO 2013, 1448; ders., Ein „schlankes“ neues Privatinsolvenzverfahren?, ZInsO 2012, 1455; Grote/Pape, Das Ende der Diskussion? Die wichtigsten Neuregelungen zur Restschuldbefreiung, ZInsO 2013, 1433; dies., Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Stärkung der Gläubigerrechte – Bemerkungen zu dem Regierungsentwurf, ZInsO 2012, 1913; dies., Der Referentenentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Stärkung der Gläubigerrechte, ZInsO 2012, 409; Heicke, Die Zukunft der Sperrfristrechtsprechung, NZI 2012, 873; Heilmaier, Die Prüfung von Versagungsgründen des § 290 InsO in Stundungs- und Eingangsentscheidung, ZInsO 2015, 1838; Henning, Die Änderungen in den Verfahren der natürlichen Personen durch die Reform 2014, ZVI 2014, 7; Hergenröder, Die Reform des Verfahrens zur Entschuldung natürlicher Personen, KTS 2013, 385; Heyer, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz in der Praxis, 3. Aufl., 2016; Jacobi, Die Rückkehr der Sperrfristrechtsprechung: Zur Unzulässigkeit der Rücknahme eines Restschuldbefreiungsantrags, NZI 2017, 254; Laroche, Zwei Jahre „neues“ Verbraucherinsolvenzrecht – eine Bestandsaufnahme aus richterlicher Sicht, InsbürO 2016, 264; Laroche/Pruskowski/Schöttler/Siebert/Vallender, Insolvenzrechtsreform 2. Stufe – die geplanten Änderungen in der Insolvenz natürlicher Personen, ZIP 2012, 558; Laroche/ Siebert, Neuerungen bei Versagung und Erteilung der Restschuldbefreiung, NZI 2014, 541; Möhring, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Sperrfristen und § 287a Abs. 2 InsO, ZVI 2017, 289; Pape, Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens ist da, NWB 2021, 188; ders., Die Entwicklung des Verbraucherinsolvenzverfahrens 2017/2018 – Schuldenbereinigung, Stundung und Verfahrenseröffnung, NJW 2019, 558; ders., Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner bei drohender Versagung – alte und neue Probleme, ZInsO 2017, 565; ders., Die Entwicklung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in den Jahren 2015/2016, NJW 2017, 28; ders., Die Entwicklung des Verbraucherinsolvenzverfahrens im ersten Halbjahr 2014, NJW 2015, 2080; ders., Die zwölf wichtigsten Entscheidungen zum Verbrauchinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, InsbürO 2015, 273; ders., Die zwölf wichtigsten Entscheidungen zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren im Jahr 2013, InsbürO 2014, 207; ders., Die Entwicklung des Verbraucherinsolvenzverfahrens im ersten Halbjahr 2013, NJW 2014, 832; I. Pape/G. Pape, Entwicklung der Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren 2017 bis 2020 – Schuldenbereinigung, Stundung, Eröffnung, ZInsO 2020, 1897; dies., Entwicklung der Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren in den Jahren 2012 bis Mitte 2015, Teil 1 und 2, ZInsO 2015, 1869 und ZInsO 2016, 293; dies., Entwicklung der Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren in den Jahren 2011 und 2012 – Teil 2.1, ZInsO 2013, 685; Reck/Köster, Neuregelung der Sperrfristen durch das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“, ZVI 2014, 325; Reck/Köster/Wathling, 1 ½ Jahre neues Verbraucherinsolvenzrecht – ein Zwischenstand, ZVI 2016, 1; Schädlich, Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen, 2014; Schmerbach, Aus und vorbei – der Abschied des BGH von der Sperrfristrechtsprechung?, NZI 2014, 990; ders., Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet – Ende gut, alles gut?, NZI 2013, 566; ders., Reform der Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren – Teil 7: Das neue Recht der Versagung, InsbürO 2013, 471; Schmerbach/Semmelbeck, Zwölf offene Fragen zur Reform der Privatinsolvenzen, NZI 2014, 547; A. Schmidt, Was wird aus der Sperrfrist-Rechtsprechung des BGH?, ZVI 2014, 211; Sternal, Die Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren im Jahr 2014, NZI 2015, 301; Streck, Die Eingangsentscheidung gemäß § 287a – mehr Arbeit für Gerichte und Verwalter?, ZVI 2014, 205; Thüning, Die Zulässigkeit eines zweiten Restschuldbefreiungs- nebst Stundungsantrags nach neuem Recht, ZVI 2017, 377; Trams, Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens de lege lata et ferenda, NJW-Spezial 2020, 149; Wolgast, Restschuldbefreiung im zweiten Anlauf?, ZVI 2016, 131; Waltenberger, Die neue Zulässigkeitsentscheidung des Restschuldbefreiungsantrags und die von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen, ZInsO 2013, 1458.

Übersicht

I. Vorbemerkung II. Eingangsentscheidung (Abs. 1) III. Unzulässigkeit des Restschuldbefreiungsverfahrens (Abs. 2) 1. Wiederholungsverbot (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) 2. Missbrauch des Restschuldbefreiungsverfahrens (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2, Nr. 2) a) Fünfjahreszeitraum (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2) b) Dreijahreszeitraum (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) c) Berechnung der Frist 3. Verhältnis zur Sperrfrist-Rechtsprechung a) Im Regierungsentwurf erörterte Tatbestände b) Im Regierungsentwurf nicht erörterte Tatbestände

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