Kommentar
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2022
§ 279
Gegenseitige Verträge
1Die Vorschriften über die Erfüllung der Rechtsgeschäfte und die Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 bis 128) gelten mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Insolvenzverwalters der Schuldner tritt. 2Der Schuldner soll seine Rechte nach diesen Vorschriften im Einvernehmen mit dem Sachwalter ausüben. 3Die Rechte nach den §§ 120, 122 und 126 kann er wirksam nur mit Zustimmung des Sachwalters ausüben.
Früheres Recht und Entwurfsregelungen: § 340 RegE.
Literatur: Berscheid, Das Insolvenzarbeitsrecht im Insolvenzplanverfahren und in der Eigenverwaltung, in: Festschrift Kirchhof, 2003, S. 27; Berscheid, Arbeitsverhältnisse in Krise und Insolvenz – Insolvenzarbeitsrecht, 3. Aufl., S. 1081; Berscheid, Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen nach § 113 InsO, ZInsO 1998, 115 ff, 159 ff; Berscheid, Vorzeitiges Inkrafttreten der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung, WiPra 1996, 370; Eckert, Miete, Pacht und Leasing im neuen Insolvenzrecht, ZIP 1996, 897; Grub, Die Stellung des Schuldners im Insolvenzverfahren, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 491; Huber, Vertragsspaltung in der Insolvenz des Auftragnehmers auch für mangelhafte Teilleistung vor Verfahrenseröffnung, ZInsO 2005, 449; Huber, Gegenseitige Verträge und Teilbarkeit von Leistungen in der Insolvenz, NZI 2002, 467; Huhn, Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren, 2001; Huntemann/ Dietrich, Eigenverwaltung und Sanierungsplan – der verkannte Sanierungsweg, ZInsO 2001, 13; Kania, Arbeitsrecht in Konkurs und Insolvenz, DStR 1996, 832; Kesseler, § 105 InsO und die teilbaren unteilbaren Leistungen, ZIP 2005, 2046; Koch, Die Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung, 1998; Kocher, Statt Kündigungsschutz: Ein kollektives Kündigungsverfahren, BB 1999, 213; Kreft, Die Wende in der Rechtsprechung zu § 17 KO, ZIP 1997, 865; Lakies, Die arbeitsrechtliche Bedeutung der Eigenverwaltung, BB 1999, 1759; Pape, Die Eigenverwaltung des Schuldners im Insolvenzverfahren, NWB Fach 19, S. 3607; Pape, Ablehnung und Erfüllung schwebender Rechtsgeschäfte durch den Insolvenzverwalter, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 353; Pape, Behandlung bei Verfahrenseröffnung nicht vollständig erfüllter gegenseitiger Verträge nach der Insolvenzordnung, WPrax 1995, 25; Rummel, Der Interessenausgleich im Konkurs, DB 1997, 774; Skauradszun, (Kein) Reformbedarf bei der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO, DZWIR 2010, 365; Tintelnot, Die gegenseitigen Verträge im neuen Insolvenzverfahren, ZIP 1995, 616; Warrikoff, Die Stellung der Arbeitnehmer nach der neuen Insolvenzordnung, BB 1994, 2338; Zahn, Der Leasingvertrag über Mobilien in der Insolvenz des Leasinggebers nach der Novellierung der Insolvenzordnung, DB 1996, 1393; Zwanziger, Insolvenzordnung und materielle Voraussetzungen betriebsbedingter Kündigungen, BB 1997, 626.
Übersicht
I. Normzweck II. Norminhalt und Entstehungsgeschichte III. Ausübung des Wahlrechts durch den Schuldner bei Eigenverwaltung 1. Maßstab für die Wahlrechtsausübung 2. Herstellung des Einvernehmens mit dem Sachwalter 3. Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit IV. Arbeitsrechtliche Besonderheiten – Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtshandlungen 1. Kündigung von Betriebsvereinbarungen 2. Durchführung von Betriebsänderungen 3. Beschlussverfahren zum KündigungsschutzDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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