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Prütting – 90. Lfg. 12.2021 – InsO § 270 – Grundsatz
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2022 § 270 Grundsatz
(1) 1Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet. 2Für das Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Vorschriften dieses Teils sind auf Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 nicht anzuwenden.
Auf Verfahren, die vor dem 1.1.2021 beantragt worden sind, ist das bis zum 31.12.2020 geltende Recht der Eigenverwaltung anzuwenden (Art. 103m EGInsO). Das gilt teilweise auch für Verfahren, die im Jahre 2021 beantragt worden sind oder bis zum 31.12.2021 noch beantragt werden (§ 5 COVInsAG).
§ 270 Voraussetzungen
(1) 1Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet. 2Für das Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. 3Die Vorschriften dieses Teils sind auf Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 nicht anzuwenden.
(2) Die Anordnung setzt voraus,
  • 1. daß sie vom Schuldner beantragt worden ist und
  • 2. dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.
(3) 1Vor der Entscheidung über den Antrag ist dem vorläufigen Gläubigerausschuss Gelegenheit zur Äußerung zu geben, wenn dies nicht offensichtlich zu einer nachteiligen Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners führt. 2Wird der Antrag von einem einstimmigen Beschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses unterstützt, so gilt die Anordnung nicht als nachteilig für die Gläubiger.
(4) Wird der Antrag abgelehnt, so ist die Ablehnung schriftlich zu begründen; § 27 Absatz 2 Nummer 4 gilt entsprechend.
Früheres Recht und Entwurfsregelungen: § 331 RegE.
Literatur zum bisherigen Recht: Ahrendt, Die Insolvenzrechtsreform kommt: Stärkung der Eigenverwaltung, WPg Sonderheft 2011, S14; Bachmann, Organhaftung in der Eigenverwaltung, ZIP 2015, 101; Bales, Insolvenzplan und Eigenverwaltung – Chancen für einen Neustart im Rahmen der Sanierung und Insolvenz, NZI 2008, 216; Bartels, Gemeinschaftliche Befriedigung durch Verfahren – Zur Gläubigerakzeptanz bei Eigenverwaltung, KTS 2010, 259; Bernsen, Probleme der Insolvenzrechtsreform aus der Sicht des Rechtspflegers, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., S. 1843; Berscheid, Das InsolvenzInsolvenzarbeitsrechtarbeitsrecht im Insolvenzplanverfahren und in der Eigenverwaltung, in: Festschrift Kirchhof, 2003, S. 27; Bichlmeier, Die Verhinderung der Eigenverwaltung mittels einer Schutzschrift, DZWIR 2000, 62; Blank, Sanierung eines mittelständischen Unternehmens in Verbindung mit Eigenverwaltung und französischem Sekundärinsolvenzverfahren, ZInsO 2008, 412; Blöse, Der Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, StBW 2011, 189; Braun, Zwei Insolvenzverwalter in der Eigenverwaltung, NZI 2003, 588; Brinkmann/Zipperer, Die Eigenverwaltung nach dem ESUG aus Sicht von Wissenschaft und Praxis, ZIP 2011, 1337; Buchalik, Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO (incl. Musteranträge), ZInsO 2012, 349; ders., Faktoren einer erfolgreichen Eigenverwaltung, NZI 2000, 294; Bunte/von Kaufmann, Gesetz zur Erleichterung der weiteren Sanierung von Unternehmen (ESUG): Konträre Positionen im Gesetzgebungsverfahren, DZWIR 2011, 359; Dahl, Zustimmung zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bei einer Eigenverwaltung, NZI 2004, 216; Desch, Schutzschirmverfahren nach dem RegE-ESUG in der Praxis, BB 2011, 841; Ehlers/Schmid-Sperber, Musterinsolvenzplan für Freiberufler bei Vermögensverfall, ZInsO 2008, 879; Ehricke, Sicherungsmaßnahmen bei Antrag auf Anordnung einer Eigenverwaltung – insbesondere zur Person des vorläufigen Sachwalters, ZIP 2002, 782; ders., Zur gemeinschaftlichen Sanierung insolventer Unternehmens eines Konzerns, ZInsO 2002, 393; Eidenmüller, Die Eigenverwaltung im System des Restrukturierungsrechts, ZHR 175 (2011), 11; ders., Leverage Buyouts und Effizienz des deutschen Restrukturierungsrechts, ZIP 2007, 1729; ders., Verfahrenskoordination bei Konzerninsolvenzen, ZHR 169 (2005), 528; Förster, Klartext: Wem nützt die Eigenverwaltung, ZInsO 2003, 402; Frank/Heinrich, Ein Plädoyer für einen wirksamen Beitrag zur Gläubigerautonomie im Insolvenzplanverfahren, ZInsO 2011, 858; Frege, Grundlagen und Grenzen der Sanierungsberatung, NZI 2006, 545; Friedhoff, Sanierung einer Firma durch Eigenverwaltung und Insolvenzplan, ZIP 2002, 497; Frind, Wann ist ein Ratschlag zur Eigenverwaltung gerechtfertigt?, DB 2014, 165; ders., Eigenverwaltung für „dolos handelnde“ Unternehmen?, ZIP 2017, 993; Die Praxis fragt, „ESUG“ antwortet nicht, ZInsO 2011, 2249; ders., Problemanalyse zu geplanten Neuregelungen des Plan- und Eigenverwaltungsverfahrens nebst Insolvenzstatistik, ZInsO 2011, 656; ders., Zum Diskussionsentwurf für ein „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, ZInsO 2010, 1524; ders., Sechs Maßnahmen um die Sanierungsfunktion der InsO zu stärken, ZInsO 2010, 1161; ders., Entschuldung light – auf dem Rücken der Schuldner und Insolvenzgerichte?, ZInsO 2006, 342; ders., Neue Gefahren für die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters, ZInsO 2002, 745; Fröhlich/Bächstädt, Erfolgsaussichten eines Insolvenzplans in Eigenverwaltung, ZInsO 2011, 985; Gehrlein, Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern im Rahmen der Eigenverwaltung, ZinsO 2017, 849; Gerster, Insolvenzplan, „das unbekannte Wesen“ oder Maßanzug des Insolvenzrechts?, ZInsO 2008, 437; Göb, Aktuelle gesellschaftsrechtliche Fragen in Krise und Insolvenz, NZI 2011, 707; Görg, Grundzüge der finanziellen Restrukturierung der Philipp Holzmann AG im Winter 1999/2000, in: Festschrift Uhlenbruck, 2000, S. 117; Görg/Stockhausen, Eigenverwaltung für Großinsolvenzen, in: Festschrift Metzeler, 2003, S. 105; Gräwe, Der Ablauf des US-amerikanischen Chapter 11-Verfahrens, ZInsO 2012, 158; Graf-Schlicker, Der Einfluss des ESUG auf die Tätigkeit der Insolvenzgerichte, WPg Sonderheft 2011, S5; dies., Gefährdet die Eigenverwaltung die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters?, in: Festschrift Kirchhof, 2003, S. 135; Graf/Wunsch, Nochmals: Insolvenzplan und Eigenverwaltung – Ein gangbarer Weg auch in der Insolvenz von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern?, ZVI 2005, 105; dies., Eigenverwaltung und Insolvenzplan – gangbarer Weg in der Insolvenz von Freiberuflern und Handwerkern?, ZIP 2001, 1029; Grote/Pape, Der Referentenentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Stärkung der Gläubigerrechte, ZInsO 2012, 409; Grub, Die Stellung des Schuldners im Insolvenzverfahren, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 491; ders., Insolvenzplan und Eigenverwaltung, AnwBl 2000, 580; ders., Überjustitialisierung und die Eigenverwaltung des Pleitiers, WM 1994, 880; ders., Der Regierungsentwurf der Insolvenzordnung ist sanierungsfeindlich! Das Eröffnungsverfahren und die Insolvenzverwalterbestellung als Beispiele, ZIP 1993, 393; Gulde, Die Anordnung der Eigenverwaltung durch das Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss, 2005; Gundlach, Anordnung der Eigenverwaltung unter einer Maßgabe, DStR 2002, 2092; Gundlach/Frenzel/Schirrmeister, Blick ins Insolvenzrecht, DStR 2006, 619; Gundlach/Frenzel/Schmidt, Die Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung, NJW 2004, 3222; Haarmeyer, Klartext: Hamburger Wassermusik – Andante furioso, 1. Satz „contra legem“, ZInsO 2011, 2316; ders., Missbrauch der Eigenverwaltung? – Nicht der Gesetzgeber, sondern Gerichte, Verwalter und Berater sind gefordert, ZInsO 2013, 2354; Hammes, Das Votum des vorläufigen Gläubigerausschusses zur Frage der Eigenverwaltung und die Ermittlungspflicht des Insolvenzgerichts, ZIP 2017, 1505; Henckel, Einwirkungen des Insolvenzverfahrens auf schwebende Prozesse, in: Festschrift Schumann, 2001, S. 211; Henkel, Die Voraussetzungen für die Anordnungen der vorläufigen Eigenverwaltung, ZIP 2015, 562; Hess/Ruppe, Die Eigenverwaltung in der Insolvenz einer AG oder GmbH, NZI 2002, 577; Hill, Das Eigenverwaltungsverfahren des Diskussionsentwurfs des BMJ im Spannungsfeld zwischen Sanierungsinteresse und Gläubigerschutz, InsO 2010, 1825; Hingerl, Entwicklungen, Erfahrungen, Chancen, ZInsO 2008, 404; Hintzen, Insolvenzantrag und Antrag auf Eigenverwaltung, ZInsO 1998, 15; Hirte, Anmerkungen zum von § 270b RefE-Inso ESUG vorgeschlagenen „Schutzschirm“, ZInsO 2011, 401; ders., Die Grundsätze der „Wrongful-Trading-Alternative“ zur gesetzlichen Insolvenzantragspflicht, ZInsO 2010, 1986; ders., Restrukturierung nach der InsO: Gesetzesplan, Fehlstellen und Reformansätze innerhalb einer umfassenden InsO-Novellierung, ZInsO 2010, 1297; Hirte/Knof/Mock, Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (Teil I und II), DB 2011, 632 und 693; Hölzle, Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren nach ESUG – Herausforderungen für die Praxis, ZIP 2012, 158; ders., Die Fortführung von Unternehmen im Insolvenzeröffnungsverfahren, ZIP 2011, 1889; ders., Die „erleichterte Sanierung von Unternehmen“ in der Nomenklatur der InsO – ein hehres Regelungsziel des RefE-ESUG, NZI 2011, 124; Hölzle/Pink, Mezzanine-Programme und Gestaltungspotenzial der Sanierungsverwaltung im ESUG, ZIP 2011, 360; Hofmann, Die Haftung der Geschäftsleiter in der Eigenverwaltung der Gesellschaft, ZIP 2018, 1429; ders. Die Vorschläge des DiskE-ESUG zur Eigenverwaltung und zur Auswahl des Sachwalters – Wege und Irrwege zur Erleichterung von Unternehmenssanierungen, NZI 2010, 798; ders., Die Eigenverwaltung insolventer Kapitalgesellschaften im Konflikt zwischen Gesetzeszweck und Insolvenzpraxis, ZIP 2007, 260; Huhn, Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren, 2003; Huntemann/Dietrich, Eigenverwaltung und Sanierungsplan – der verkannte Sanierungsweg, ZInsO 2001, 13; Janca, „Endlich Rechtsanwalt bleiben?“, ZInsO 2005, 242; Jaffé, Die Eigenverwaltung im System des Restrukturierungsrechts, ZHR 175 (2011), 38; Jung/Wienberg, ESUG: grundlegende Verbesserung der Insolvenzordnung für Gläubiger, Kreditwesen 2011, 611; Kammel/Staps, Insolvenzverwalterauswahl und Eigenverwaltung im Diskussionsentwurf für ein Sanierungserleichterungsgesetz, NZI 2011, 791; Klöker, Regierungsentwurf: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), StBW 2011, 284; Kluth, Kabale und Hiebe – Nachgedanken zu einem Vorfall, NZI 2003, 22; ders., Die freiberufliche Praxis „als solche“ in der Insolvenz – „viel Lärm um nichts“?, NJW 2002, 186; ders., Eigenverwaltung in der Insolvenz oder ein „Fall mit Sturz“, ZInsO 2002, 1001; Koch, Die Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung, 1998; Köchling, Fremdverwaltung im Kostüm der Eigenverwaltung, ZInsO 2003, 53; Körner, Die Eigenverwaltung in der Insolvenz als bestes Abwicklungsverfahren?, NZI 2007, 270; Kranzusch, Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren – Anwendung und Hindernisse, ZInsO 2008, 1346; Kübler/Rendels, Aspekte des M&A-Prozesses in der (vorläufigen) Eigenverwaltung, ZIP 2018, 1369; Lakies, Die arbeitsrechtliche Bedeutung der Eigenverwaltung in der Insolvenzordnung, BB 1999, 1759; Leipold, Die Eigenverwaltung mit Sachwalter und die Eigenverwaltung bei Kleinverfahren, in: Leipold (Hrsg.), Insolvenzrecht im Umbruch, 1991, S. 165; Madaus, Zustand und Perspektiven der Eigenverwaltung in Deutschland, KTS 2015, 115; Mai, Therapieempfehlung: Insolvenzplan – Ein Praxisbericht aus der Arztinsolvenz, ZInsO 2008, 414; Meyer, Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO bei Anordnung der Eigenverwaltung?, ZInsO 2007, 807; Meyer-Löwy/Poertzgen, Eigenverwaltung (§§ 270 ff InsO) löst Kompetenzkonflikte nach der EuInsVO, ZInsO 2004, 195; Mönning, Der Zwang zur Kooperation: Kompetenzen in der Eigenverwaltung, in: Festschrift Wellensiek, 2011, S. 641; Noack, „Holzmüller“ in der Eigenverwaltung – Zur Stellung von Vorstand und Hauptversammlung im Insolvenzverfahren, ZIP 2002, 1873; Obermüller, Das ESUG und seine Auswirkungen auf das Bankgeschäft, ZInsO 2011, 1809; Pape, Entwicklungstendenzen bei der Eigenverwaltung, ZIP 2013, 2285; ders., Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ZAP 2012, 269; Erleichterung der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren, NWB 2011, 3108; ders., Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ZInsO 2011, 1033; ders., Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch Insolvenzverfahren bei gleichzeitiger Abschaffung der Gläubigergleichbehandlung?, ZInsO 2010, 2155; ders., Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch Stärkung der Eigenverwaltung, ZInsO 2010, 1582; ders., Die Eigenverwaltung des Schuldners nach der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 767; ders., Die Eigenverwaltung des Schuldners im Insolvenzrecht, NWB Fach 19, S. 3607; ders., Gesetzeswidrigkeit der Verweisung im Insolvenzverfahren bei gewerblicher Firmenbestattung, ZIP 2006, 877; ders., Ende der Restschuldbefreiung für alle?, ZInsO 2006, 897; I. Pape/G. Pape, Verbraucher- und Privatinsolvenzen: Rechtsprechungsübersicht 2005, ZVI 2006, Beilage 2; Paul, Rechtsprechungsübersicht zum Insolvenzplanverfahren, ZInsO 2008, 843; Paulus, Deutschlands langer Weg in die insolvenzrechtliche Moderne, WM 2011, 2205; ders., Überlegungen zu einem modernen Konzerninsolvenzrecht, ZIP 2005, 1948; ders., Die Insolvenz als Sanierungschance – ein Plädoyer, ZGR 2005, 309; ders., Grundlagen des neuen Insolvenzrechts – Liquidations- und Planverfahren, DStR 2004, 1568; Piepenburg, Die Aufgabenverteilung im eigenverwalteten Insolvenzplanverfahren, WPg Sonderheft 2011, S18; ders., Faktisches Konzerninsolvenzrecht am Beispiel Babcock/Borsig, NZI 2004, 231; Priebe, Chapter 11 & Co: Eine Einführung in das US-Insolvenzrecht und ein erster Rückblick auf die Jahre 2007–2010 der Weltwirtschaftskrise, ZInsO 2011, 1676; Prütting, Insolvenzabwicklung durch Eigenverwaltung und die Anordnung der Zustimmung des Sachwalters, in: Festschrift Kirchhof, 2003, S. 433; ders., Die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters, ZIP 2002, 1965; Prütting/Huhn, Kollision von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht bei der Eigenverwaltung, ZIP 2002, 777; Rattunde, Sanierung von Großunternehmen durch Insolvenzpläne – Der Fall Herlitz, ZIP 2003, 596; Ries, Insolvenz des Freiberuflers, ZVI 2004, 221; Richter/Pernegger, Betriebswirtschaftliche Aspekte des RegE-ESUG, BB 2011, 876; Ringstmeier/Homann, Nebeneinander von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht bei der Eigenverwaltung, NZI 2002, 406; Römermann, Neues Insolvenz- und Sanierungsecht durch das ESUG, NJW 2012, 645; ders., Neues Sanierungsrecht ab 2012: Der Regierungsentwurf des ESUG, GWR 2011, 375; Römermann/Praß, Kollisionen der geplanten Neufassung des § 56 Abs. 1 InsO-E mit dem anwaltlichen Berufsrecht, ZInsO 2011, 1576; Riel, Die Eigenverwaltung im neuen österreichischen Sanierungsverfahren, ZInsO 2011, 1400; Runkel, Der Freiberufler in der Insolvenz, ZVI 2007, 45; Runkel/Schulte, Sanierung eines kommunalen Krankenhauses durch Eigenverwaltung und Insolvenzplan, ZIP 2008, 852; Sabel, Hauptsitz als Niederlassung im Sinne der EuInsVO?, NZI 2004, 126; Schlegel, Insolvenzantrag und Eigenverwaltungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit, ZIP 1999, 954; Schmerbach, Das „Große“ Insolvenzgericht als Kompetenzzentrum, ZInsO 2011, 405; Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht im ESUG-Entwurf, BB 2011, 1603; Schmittmann, Einflussnahme eines Landes-Ministerpräsidenten im Vorfeld der Insolvenz, VR 2003, 140; Schneider/Höpfner, Die Sanierung von Konzernen durch Eigenverwaltung und Insolvenzplan, BB 2012, 87; Skauradszun, (Kein) Reformbedarf bei der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO, DZWIR 2010, 65; Skauradszun/Spahlinger, Die Haftung des Geschäftsführers in der Eigenverwaltung, DB 2015, 2559; Smid, Stärkung des Gläubigereinflusses und die Bestellung des Insolvenzverwalters im Spiegel der mit dem RegE des ESUG vorgesehenen Neuregelungen, WPg Sonderheft 2011, S8; ders., Struktur und systematischer Gehalt des deutschen Insolvenzrechts in der Judikatur des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (V) und (VI), DZWIR 2007, 45 und 485; ders., Der Verfahrenskostenvorschuss für einen mit einem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung verbundenen Insolvenzeröffnungsantrag, DZWIR 2005, 475; ders., Zur bedingten Zusage eines Massekostenzuschusses und zur Anordnung der Eigenverwaltung nach der InsO, DZWIR 2005, 169; ders., Judikatur zum internationalen Insolvenzrecht, DZWIR 2004, 397; ders., Zu einigen Fragen der Eigenverwaltung, DZWIR 2002, 493; ders., Acht Thesen zum Verhältnis der Aufgaben von Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter zu den verfahrensrechtlichen Befugnissen des Schuldners im neuen Insolvenzverfahren, InVo 1998, 113; ders., Sanierungsverfahren nach neuem Insolvenzrecht, WM 1998, 2489; ders., Zum Recht der Planinitiative gemäß § 218 InsO, WM 1996, 1249; ders., Grundzüge des neuen Insolvenzrechts, DZWir 1994, 278; ders., Gleichbehandlung der Gläubiger und Wiederherstellung eines funktionsfähigen Insolvenzrechts als Aufgaben der Insolvenzrechtsreform, BB 1992, 501; Smid/Wehdeking, Verhältnismäßigkeit der Anordnungen des Eröffnungsbeschlusses, seine Begründung und seine Anfechtung durch die sofortige Beschwerde des Schuldners, in: Festschrift Rechberger, 2005, S. 603; Solmecke, Reformvorschläge der Bundesregierung zum Insolvenzrecht (ESUG) – Diskussionsergebnisse, WPg Sonderheft 2011, S21; Spies, Insolvenzplan und Eigenverwaltung – Sanierungsansatz zur Krisenbewältigung bei Unternehmen mittlerer Größe, ZInsO 2005, 1254; Stöber, Insolvenzverfahren und Vollstreckungs-Zwangsversteigerung, NZI 1998, 105; Tetzlaff, Strategien zur Bewältigung wirtschaftlicher Krisen bei kommunalen Unternehmen, Teil 1: Insolvenz als Chance und Risiko, KommJur 2006, 81, Teil 2: Von der Prüfung des Vorliegens von Insolvenzgründen bis zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens, KommJur 2006, 127; ders., Rechtliche Probleme der Insolvenz von Selbständigen, ZInsO 2005, 393; Thole/Brünkmans, Die Haftung des Eigenverwalters und seiner Organe, ZIP 2013, 1097; Uhlenbruck, Von der Notwendigkeit eines eigenständigen Sanierungsgesetzes, NZI 2008, 201; ders., Die Rechtsstellung des Geschäftsführers in der GmbH-Insolvenz – Verfahrensmäßige Beschränkungen, Rechte und Pflichten, GmbHR 2005, 817; ders., Fünf Jahre Insolvenzordnung – Meilensteine in der Praxis, BB 2004, Beilage 14, S. 1; ders., Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung, ZInsO 2003, 821; ders., Gefährdet die Eigenverwaltung insolventer Unternehmen die richterliche Unabhängigkeit?, NJW 2002, 3219; ders., Vorläufiger Sachwalter bei Insolvenzanträgen mit Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung?, NZI 2001, 632; ders., Mit der Insolvenzordnung 1999 in das neue Jahrtausend, NZI 1998, 1; ders., Die Verwertung einer freiberuflichen Praxis durch den Insolvenzverwalter, in: Festschrift Henckel, 1995, S. 878; Undritz, Restrukturierung in der Insolvenz, ZGR 2010, 201; Urlaub, Notwendige Änderungen im Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zur Verhinderung von Missbräuchen, ZIP 2011, 1040; Vallender, Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) – Änderungen des Insolvenzeröffnungsverfahrens, MDR 212, 61; ders., Insolvenzkultur gestern, heute und morgen, NZI 2010, 838; ders., Die Arztpraxis in der Insolvenz, in: Festschrift Metzeler, 2003, S. 21; ders., Eigenverwaltung zwischen Schuldner- und Gläubigerautonomie, WM 1998, 2129; Wagner, Überblick zu den Neuregelungen der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV), NZI 1998, 23; Wehdeking, Behandlung „nachfolgender“ Fremdanträge nach Eigenantrag des Schuldners und Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung, DZWIR 2005, 139; Wehdeking/Smid, Soll die Anordnung der Eigenverwaltung voraussetzen, dass der Schuldner dem Insolvenzgericht einen „pre-packaged“ Insolvenzplan vorlegt?, ZInsO 2010, 1713; Westrick, Chancen und Risiken der Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung, NZI 2003, 65; Wimmer, Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, jurisPR-InsR 5/2011 Anm. 1; Winkelmeier-Becker, Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren – Inhaltliche Aspekte und Nutzen eines zusätzlichen Verfahrens, WPg 2011, Sonderheft, S23; Willemsen/Rechel, Das ESUG – wesentliche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf noch auf der Zielgeraden, BB 2012, 203; dies., Insolvenzrecht im Umbruch – ein Überblick über den RegE-ESUG, BB 2011, 834; Wuscheck, Die Eigenverwaltung gewinnt an Bedeutung, ZInsO 2012, 111; Zwanziger, Arbeitsrechtliches Auswirken des RegE-ESUG, BB 2011, 887.
Literatur zum neuen Recht: Blankenburg, Reform der Eigenverwaltung durch das SanInsFoG aus gerichtlicher Sicht, ZInsO 2021, 753; Jacoby/Madaus/Sack/Schmidt/ Thole, ESUG-Evaluierung, Forschungsbericht zur Evaluierung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7.12.2011, 2019: Erbe, Das Eigenverwaltungsverfahren nach der Gesetzesreform, NZI 2021, 753; Klinck, Die Begründung von Masseverbindlichkeiten im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren nach dem SanInsFoG, ZIP 2021, 1189; Sämisch/Noffz/Haug, Besser spät als nie – das neue Eigenverwaltungsrecht, ZRI 2021, 741; Steffan/Oberg/Poppe, Die neuen Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung im Abgleich mit den Anforderungen an die Schutzschirmbescheinigung – was ist wirklich neu?, ZInsO 2021, 1116; Thole, Die Reform der Eigenverwaltung: Eine Umsetzung der ESUG-Evaluation?, NZI 2021, Beilage 1, S. 90.

Übersicht

I. Aktuelle Rechtslage und Übergangsregelung II. Die Neugestaltung der Eigenverwaltung 1. Ausgangspunkt 2. Evaluation 3. Das SanInsFoG vom 22.12.2020 III. Die aktuelle Ausgestaltung des Rechtsinstituts der Eigenverwaltung IV. Entstehungsgeschichte 1. Vorbilder für das Eigenverwaltungsverfahren 2. Ziele des Gesetzgebers der Insolvenzordnung a) Maßgebliche Überlegungen bei der Einführung der Eigenverwaltung b) Einschränkung des Anwendungsbereichs der Eigenverwaltung 3. Ausweitung der Eigenverwaltung durch das ESUG a) Allgemeine Begründung der Ausweitung der Vorschriften des Eigenverwaltungsverfahrens durch das ESUG b) Änderungen des § 270 durch das ESUG aa) Änderung der Anordnungsvoraussetzungen bb) Einbeziehung des vorläufigen Gläubigerausschusses cc) Begründungspflicht bei Ablehnung der Eigenverwaltung c) Inkrafttreten der Vorschriften des ESUG 4. Weiterer Reformausblick V. Normzweck 1. Erhalt der Verfügungsbefugnis des Schuldners bei fehlender Erkennbarkeit von Nachteilen für die Gläubiger 2. Regelung der Kompetenzverteilung im Eigenverwaltungsverfahren 3. Einfluss der Gläubiger auf die Anordnung und Durchführung des Eigenverwaltungsverfahrens VI. Erfahrungen mit der Eigenverwaltung 1. „Bewährung“ des Eigenverwaltungsverfahrens a) Vorurteilsfreie Anwendung der Vorschriften b) Anwendung im Konzerninsolvenzverfahren und im europäischen Insolvenzrecht 2. „Durchbruch“ des Eigenverwaltungsverfahrens in einigen aufsehenerregenden Großverfahren a) Politische Einflussnahmen b) Gefährdung der Unabhängigkeit des Gerichts durch Austausch der Geschäftsleitung c) Fehlender Einfluss des Gerichts auf die Person des Schuldners d) Keine Beeinträchtigung der Auswahlmöglichkeiten des Gerichts durch Sachwalter- statt Insolvenzverwalterbestellung 3. Anordnung von Zustimmungsvorbehalten und Übernahme des Zahlungsverkehrs im Eröffnungsbeschluss 4. Eigenverwaltung im Fokus der Rechtsprechung VII. Verhältnis zwischen Eigenverwaltung und gesellschaftsrechtlicher Kompetenzverteilung VIII. Anwendungsbereich der §§ 270 ff 1. Beschränkung auf kaufmännisch oder freiberuflich tätige Schuldner a) Eigenverwaltungen über das Vermögen von freiberuflich tätigen Schuldnern b) Vermeintliche Vorteile der Eigenverwaltung bei freiberuflich tätigen Schuldnern 2. Keine Beschränkung auf natürliche Personen a) Abwicklung von Insolvenzverfahren über das Vermögen von Großunternehmen b) Eigenverwaltung zur Erreichung der Restschuldbefreiung bei Personengesellschaften c) Eigenverwaltung im Sekundärinsolvenz- und im Nachlassinsolvenzverfahren d) Grundsätzliche Erwägungen IX. Das Zustandekommen der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren bis 31.12.2020 1. Beteiligung des Gläubigers als Insolvenzantragsteller an der Anordnung der Eigenverwaltung 2. Verbindung des Antrags des Schuldners auf Eigenverwaltung mit dem Eröffnungsantrag 3. Anschließung an einen Gläubigerantrag 4. Nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Gläubigerversammlung 5. Voraussetzungen des Antrags des Schuldners auf Eigenverwaltung a) Form und Inhalt des Antrags, Bedingungsfeindlichkeit der Antragstellung b) Antragsbefugnis bei Personengesellschaften und juristischen Personen c) Erforderlichkeit einer Antragsbegründung – Darlegungslast des Schuldners aa) Streitstand und Rechtslage vor Inkrafttreten des ESUG bb) Rechtslage nach Inkrafttreten des ESUG cc) Die Rechtslage nach Inkrafttreten des SanInsFoG d) Einräumung einer Rücknahmemöglichkeit e) Nachfolgende Gläubigeranträge f) Unterbindung der Anordnung der Eigenverwaltung durch eine Schutzschrift g) Rücknahme des Antrags auf Eigenverwaltung 6. Die Voraussetzungen nach Absatz 2 Nr. 3 a. F. und Nr. 2 n. F. a) Ursprungsfassung von Absatz 2 Nr. 3 – Ausschluss von Verfahrensverzögerungen und Nachteilen für die Gläubiger aa) Gesichtspunkte für und gegen die Annahme von Verfahrensverzögerungen und Nachteilen für die Gläubiger bb) Beispiele für die Annahme und den Ausschluss einer bestehenden Gläubigerschädlichkeit der Anordnung cc) Merkmale in der Person des Schuldners dd) Verhalten der Gläubiger und Dritter bei Anordnung der Eigenverwaltung ee) Verhalten von Gesellschaftsorganen ff) Sonstige Gesichtspunkte b) Rechtslage ab dem 1.3.2012 – keine Kenntnis von konkreten nachteiligen Umstände aa) Keine besonderen Ermittlungspflichten des Gerichts zur Feststellung möglicher Nachteile für die Gläubiger bb) Zulässigkeit von Rückschlüssen aus dem Verhalten und den Fähigkeiten des Schuldners und seiner Organe cc) Keine Zurückweisung wegen übermäßigen Einflusses der Gläubiger c) Rechtslage ab dem 1.1.2021 X. Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren 1. Fortgeltung der allgemeinen Vorschriften und Einführung besonderer Sicherungsmaßnahmen bei Anträgen auf Eigenverwaltung a) Fakultative Bestellung eines vorläufigen Sachwalters bei nicht offensichtlich aussichtslosen Anträgen b) Obligatorische Bestellung eines vorläufigen Sachwalters im Schutzschirmverfahren 2. Zulässige Sicherungsanordnungen bei fehlender Erfolgsaussicht des Eigenverwaltungsantrags a) Zulässigkeit aller Sicherungsmaßnahmen der §§ 21, 22 b) Keine Ersetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch einen vorläufigen Sachwalter c) Einrichtung eines vorläufigen Gläubigerausschusses d) Einstweilige Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen e) Anordnung einer vorläufigen Postsperre f) Anordnung eines Verwertungstopps für aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger 3. Die Rechtslage nach dem SanInsFoG XI. Anordnung der Eigenverwaltung im Eröffnungsbeschluss 1. Keine Hinweispflicht bezüglich der gesetzlichen Aufhebungsmöglichkeiten 2. Bestellung von Sondersachwaltern 3. Modifikationen im Eröffnungsverfahren 4. Keine Anordnung des „offenen Arrests“ 5. Bestimmung des Berichtstermins 6. Hinweis auf Restschuldbefreiung 7. Keine Eintragung der Verfahrenseröffnung a) Keine Eintragung von Verfügungsbeschränkungen und -verboten von Amts wegen b) Eintragung der Eigenverwaltung in das Handelsregister etc. XII. Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses (Abs. 3) 1. Anordnung der Eigenverwaltung bei Bestehen eines vorläufigen Gläubigerausschusses 2. Zustandekommen des vorläufigen Gläubigerausschusses a) Obligatorische Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses b) Fakultative Einsetzung eine vorläufigen Gläubigerausschusses c) Folgen der gesetzlichen Neuregelung 3. Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses a) Verzicht auf Anhörung bei nachteiliger Veränderung der Vermögenslage des Schuldners b) Bindung des Insolvenzgerichts durch einstimmigen Beschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses 4. Verfahren ohne vorläufigen Gläubigerausschuss XIII. Begründung der Ablehnung des Antrags auf Eigenverwaltung (Abs. 4) 1. Begründungspflicht vor Inkrafttreten des ESUG 2. Gesetzlicher Begründungszwang nach dem ESUG a) Anwendungsbereich der Regelung b) Inhalt der Begründung c) Rechtsfolgen fehlender oder unzulänglicher Begründung XIV. Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Eigenverwaltung 1. Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung im Eröffnungsbeschluss 2. Ablehnung einer „Kombinationsbeschwerde“ a) Keine entsprechende Anwendung des § 34 b) Ausschluss der außerordentlichen Beschwerde wegen „greifbarer Gesetzeswidrigkeit“ XV. Rechtsfolgen der Anordnung einer Eigenverwaltung 1. Geltung der allgemeinen Regelungen 2. Verfahrensunterbrechung bei Anordnung der Eigenverwaltung des Schuldners a) Unterbrechung des Streitverfahrens im Inland b) Weitere Fälle der Verfahrensunterbrechung 3. Ausdrücklich dem Sachwalter übertragene Rechtshandlungen 4. Kompetenzen des Schuldners 5. Kompetenzkonflikte zwischen Schuldner und Sachwalter

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