Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2021
§ 262
Anzeigepflicht des Insolvenzverwalters
1Stellt der Insolvenzverwalter fest, dass Ansprüche, deren Erfüllung überwacht wird, nicht erfüllt werden oder nicht erfüllt werden können, so hat er dies unverzüglich dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht anzuzeigen. 2Ist ein Gläubigerausschuss nicht bestellt, so hat der Verwalter an dessen Stelle alle Gläubiger zu unterrichten, denen nach dem gestaltenden Teil des Insolvenzplans Ansprüche gegen den Schuldner oder die Übernahmegesellschaft zustehen.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte II. Normzweck und Regelungsgehalt III. Anzeigepflicht 1. Verpflichteter 2. Voraussetzungen 3. Zeitpunkt 4. Adressaten der Anzeige 5. Form der Anzeige IV. Folgen der AnzeigeDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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