Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2024
§ 250
Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
Die Bestätigung ist von Amts wegen zu versagen,
- 1. wenn die Vorschriften über den Inhalt und die verfahrensmäßige Behandlung des Insolvenzplans sowie über die Annahme durch die Beteiligten und die Zustimmung des Schuldners in einem wesentlichen Punkt nicht beachtet worden sind und der Mangel nicht behoben werden kann oder
- 2. wenn die Annahme des Plans unlauter, insbesondere durch Begünstigung eines Beteiligten, herbeigeführt worden ist.
Literatur: Frind, Die Grenze zwischen Gestaltung und Manipulation im Insolvenzplanverfahren, NZI 2007, 374; Haas, Mehr Gesellschaftsrecht im Insolvenzplanverfahren – Die Einbeziehung der Anteilsrechte in das Insolvenzverfahren, NZG 2012, 961; Palenker, Loan-to-own – Schuldenbasierte Übernahmen in Zeiten moderner Restrukturierungen und mangelnder Gläubigertransparenz, 2019.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte II. Normzweck und Regelungsgehalt III. Verstoß gegen Vorschriften (Nr. 1) 1. Vorschriften 2. Wesentlicher Verstoß 3. Keine Behebbarkeit IV. Unlautere Herbeiführung der Annahme (Nr. 2)Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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