Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2024
§ 245a
Schlechterstellung bei natürlichen Personen
1Ist der Schuldner eine natürliche Person, ist für die Prüfung einer voraussichtlichen Schlechterstellung nach § 245 Absatz 1 Nummer 1 im Zweifel davon auszugehen, dass die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Schuldners zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Insolvenzplan für die Verfahrensdauer und den Zeitraum, in dem die Insolvenzgläubiger ihre restlichen Forderungen gegen den Schuldner unbeschränkt geltend machen können, maßgeblich bleiben. 2Hat der Schuldner einen zulässigen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, ist im Zweifel zudem anzunehmen, dass die Restschuldbefreiung zum Ablauf der Abtretungsfrist des § 287 Absatz 2 erteilt wird.
Literatur: Harig, Insolvenzpläne nach Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, VIA 2020, 89; Jacobi/Hölzig, Beschluss zur Restschuldbefreiung (§ 300 II InsO) im Anschluss an einen Insolvenzplan: Ja oder Nein?, VIA 2024, 25.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte und Normzweck II. Regelungsgehalt 1. Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse (Satz 1) 2. Erteilung der Restschuldbefreiung (Satz 2)Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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