Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2021
§ 238b
Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten
Sieht der Plan Eingriffe in Rechte aus gruppeninternen Drittsicherheiten vor, richtet sich das Stimmrecht nach dem Befriedigungsbeitrag, der aus der Geltendmachung der Rechte aus der Drittsicherheit mutmaßlich zu erwarten ist.
Literatur: Hoegen/Kranz, Neue Möglichkeiten der Konzernsanierung durch SanInsFoG und StaRUG, NZI 2021, 105; Pleister, Behandlung von Drittsicherheiten in der finanziellen Restrukturierung von Konzernen, ZIP 2015, 1097; Schröder, Die Vergleichs- und Regelungsbefugnis hinsichtlich § 44a InsO und § 254 II InsO im Insolvenzplan, ZInsO 2015, 1040; Seibt/Westpfahl, Auf dem Weg zu einem „Neuen Sanierungsgesellschaftsrecht“?, ZIP 2013, 2333; Thole, Gesellschafterbesicherte Kredite und die Anfechtung nach § 135 Abs. 2 InsO, ZIP 2015, 1609; Westpfahl/Dittmar, Die Behandlung gruppeninterner Sicherheiten im StaRUG, NZI-Beilage, 2021, 46.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte und Normzweck II. Regelungsgehalt 1. Eingriffe in Rechte aus gruppeninternen Drittsicherheiten 2. Stimmrechtsfestsetzung und Stimmgewichtung III. RechtsschutzDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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