Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2024
§ 236
Verbindung mit dem Prüfungstermin
1Der Erörterungs- und Abstimmungstermin darf nicht vor dem Prüfungstermin stattfinden. 2Beide Termine können jedoch verbunden werden.
Literatur: Breutigam/Kahlert, Forderungsfeststellung im Planverfahren – eine unendliche Geschichte, ZInsO 2002, 469; Hingerl, Insolvenzplan und richterliches Engagement, ZInsO 2004, 232; Otte/Wiester, Nachmeldungen im Planverfahren, NZI 2005, 70; Rose/Tetzlaff/Wollstadt, Die Einleitung eines Insolvenzplanverfahrens als Möglichkeit zur Bereinigung von Produkthaftungsansprüchen, ZInsO 2005, 673; Schreiber/Flitsch, Geltendmachung von Forderungen nach Aufhebung des Insolvenzplanverfahrens, BB 2005, 1173.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte II. Normzweck und Regelungsgehalt 1. Feststellung der Forderungen und Stimmrechte 2. Verbindung der Termine 3. Verspätete Anmeldung von ForderungenDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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