Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2017
§ 234
Niederlegung des Plans
Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen und den eingegangenen Stellungnahmen in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.
Übersicht
I. Regelungsgegenstand und -zweck II. Niederlegung, Einsichtnahme III. Beteiligte IV. Zusendung des PlansDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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