Kommentar

Detailsuche


Spahlinger – 71. Lfg. 04.2017 – InsO § 234 – Niederlegung des Plans
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2017 § 234 Niederlegung des Plans
Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen und den eingegangenen Stellungnahmen in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.

Übersicht

I. Regelungsgegenstand und -zweck II. Niederlegung, Einsichtnahme III. Beteiligte IV. Zusendung des Plans

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell