Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2017
§ 225a
Rechte der Anteilsinhaber
(1) Die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen bleiben vom Insolvenzplan unberührt, es sei denn, dass der Plan etwas anderes bestimmt.
(2) 1Im gestaltenden Teil des Plans kann vorgesehen werden, dass Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umgewandelt werden. 2Eine Umwandlung gegen den Willen der betroffenen Gläubiger ist ausgeschlossen. 3Insbesondere kann der Plan eine Kapitalherabsetzung oder -erhöhung, die Leistung von Sacheinlagen, den Ausschluss von Bezugsrechten oder die Zahlung von Abfindungen an ausscheidende Anteilsinhaber vorsehen.
(3) Im Plan kann jede Regelung getroffen werden, die gesellschaftsrechtlich zulässig ist, insbesondere die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft oder die Übertragung von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten.
(4) 1Maßnahmen nach Absatz 2 oder 3 berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung von Verträgen, an denen der Schuldner beteiligt ist. 2Sie führen auch nicht zu einer anderweitigen Beendigung der Verträge. 3Entgegenstehende vertragliche Vereinbarungen sind unwirksam. 4Von den Sätzen 1 und 2 bleiben Vereinbarungen unberührt, welche an eine Pflichtverletzung des Schuldners anknüpfen, sofern sich diese nicht darin erschöpft, dass eine Maßnahme nach Absatz 2 oder 3 in Aussicht genommen oder durchgeführt wird.
(5) 1Stellt eine Maßnahme nach Absatz 2 oder 3 für eine am Schuldner beteiligte Person einen wichtigen Grund zum Austritt aus der juristischen Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit dar und wird von diesem Austrittsrecht Gebrauch gemacht, so ist für die Bestimmung der Höhe eines etwaigen Abfindungsanspruches die Vermögenslage maßgeblich, die sich bei einer Abwicklung des Schuldners eingestellt hätte. 2Die Auszahlung des Abfindungsanspruches kann zur Vermeidung einer unangemessenen Belastung der Finanzlage des Schuldners über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gestundet werden. 3Nicht ausgezahlte Abfindungsguthaben sind zu verzinsen.
Literatur: Altmeppen, Zur Rechtsstellung der Gläubiger im Konkurs gestern und heute, in: Festschrift Hommelhoff, 2012, S. 1; Ampferl, Das Stimmrecht des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren, in: Festschrift Kübler, 2015, S. 11; Ballmann/Erker, Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft im Insolvenzverfahren – eine Standortbestimmung, in: Festschrift Beck, 2016, S. 13; Bauer/Dimmling, Endlich im Gesetz(entwurf): Der Debt-Equity-Swap, NZI 2011, 517; Bay/Seeburg/Böhmer, Debt-Equity-Swap nach § 225a Abs. 2 Satz 1 des geplanten Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), ZInsO 2011, 1927; Becker, Umwandlungsmaßnahmen im Insolvenzplan und die Grenzen einer Überlagerung des Gesellschaftsrechts durch das Insolvenzrecht, ZInsO 2013, 1885; Bitter, Sanierung in der Insolvenz – Der Beitrag von Treue- und Aufopferungspflichten zum Sanierungserfolg, ZGR 2010, 147; Bitter/Laspeyres, Rechtsträgerspezifische Berechtigungen als Hindernis übertragender Sanierung, ZIP 2010, 1157; Böcker, Das ESUG in der praktischen Anwendung im Fall Suhrkamp, ZInsO 2015, 773; Bormann, KreditreorganisationsgeKreditreorganisationsgesetzsetz, ESUG und Scheme of Arrangement, NZI 2011, 892; Braun, Eingriff in Anteilseignerrechte im Insolvenzplanverfahren, in: Festschrift Gero Fischer, 2008, S. 53; Braun/ Heinrich, Auf dem Weg zu einer (neuen) Insolvenzplankultur in Deutschland – Ein Beitrag zu dem Regierungsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, NZI 2011, 505; Brinkmann, Wege aus der Insolvenz eines Unternehmens – oder: Die Gesellschafter als Sanierungshindernis, WM 2011, 97; Brünkmans, Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen von Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren, ZInsO 2014, 2533; ders., Die Unternehmensakquisition über einen Kapitalschnitt im Insolvenzplanverfahren, ZIP 2014, 1857; Brünkmans/Greif-Werner, Die Prüfung gesellschaftsrechtlicher Regelungen im Insolvenzplan durch Insolvenzgericht und Registergericht, ZInsO 2015, 1585; Cahn/Simon/Theiselmann, Debt Equity Swap zum Nennwert! – Erwiderung zu Priester, DB 2010, 1445, DB 2010, 1629; Decher/Voland, Kapitalschnitt und Bezugsrechtsausschluss im Insolvenzplan – Kalte Enteignung oder Konsequenz des ESUG?, ZIP 2013, 103; Eckert/Harig, Zur Bewertung von Sicherheiten beim Debt Equity Swap nach § 225a InsO im Insolvenzplanverfahren, ZInsO 2012, 2318; Ehlers, Noch eine Reform – § 224 Abs. 2–5 InsO, ZInsO 2009, 320; Eidenmüller, Der Insolvenzplan als gesellschaftsrechtliches Universalwerkzeug, NJW 2014, 17; Eidenmüller/Engert, Reformperspektiven einer Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital (Debt-Equity Swap) im Insolvenzplanverfahren, ZIP 2009, 541; Ekkenga, Neuerliche Vorschläge zur Nennwertanrechnung beim Debt-Equity-Swap – Erkenntnisfortschritt oder Wiederbelebungsversuche am untauglichen Objekt?, DB 2012, 331; Fischer, Der Übernahme-Swap durch Insolvenzplan – Investitionsentscheidung im Wettbewerb, NZI 2013, 823; Frind, Problemanalyse zu geplanten Neuregelungen des Plan- und Eigenverwaltungsverfahrens nebst Insolvenzstatistik – Zum RegE „ESUG“, ZInsO 2011, 656; Gehrlein, Banken – vom Kreditgeber zum Gesellschafter – neue Haftungsfallen? (Debt-Equity-Swap nach ESUG), NZI 2012, 257; ders., Anfechtung versus Sanierung – Anfechtungsgefahren für Sanierungszahlungen?, WM 2011, 577; Geißler, Rechtsfragen um die Sanierung einer GmbH im Insolvenzplanverfahren durch die Einbringung von Gläubigerforderungen, ZInsO 2015, 787; Grüne/Burkard, Bilanzierung von Debt-Equity-Swap, IRZ 2012, 277; Günther, Auswirkungen des ESUG auf das Insolvenzplanverfahren, ZInsO 2012, 2037; Haas, Mehr Gesellschaftsrecht im Insolvenzplanverfahren, NZG 2012, 961; ders., Das neue Kapitalersatzrecht nach dem RegE-MoMiG, ZInsO 2007, 617; Hirte/Knof, Das „neue“ Sanierungsprivileg nach § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO, WM 2009, 1961; Hirte/Knof/Mock, Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (Teil I), DB 2011, 632; Hölzle, Überlagerung des Gesellschaftsrechts durch das Insolvenzrecht und die Schlechterstellungsprüfung zu Lasten des (Minderheits-)Gesellschafters, ZIP 2014, 1819; ders., Die „erleichterte Sanierung von Unternehmen“ in der Nomenklatur des InsO – ein hehres Regelungsziel des RefE-ESUG, NZI 2011, 124; Hölzle/Beyß, Gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen im Insolvenzplanverfahren, ZIP 2016, 1461; Horstkotte/Martini, Die Einbeziehung der Anteilseigner in den Insolvenzplan nach ESUG, ZInsO 2012, 557; Kahlert/ Gehrke, ESUG macht es möglich: Ausgliederung statt Asset Deal im Insolvenzplanverfahren, DStR 2013, 975; Klausmann, Gesellschaftsrechtlich zulässige Regelungen im Insolvenzplan im Sinne von § 225a III InsO, NZG 2015, 1300; Kresser, Dept-equity-swaps im Insolvenzplanverfahren de lege ferenda, ZInsO 2010, 1409; Kuder/ Obermüller, Insolvenzrechtliche Aspekte des neuen Schuldverschreibungsgesetzes, ZInsO 2009, 2025; Landfermann, Das neue Unternehmenssanierungsgesetz (ESUG), WM 2012, 821; Längsfeld, (Un-)Wirksamkeit von Change-of-Control-Klauseln, NZI 2014, 734; Leuering, Das neue Schuldverschreibungsgesetz, NZI 2009, 638; Madaus, Möglichkeiten und Grenzen von Insolvenzplanregelungen, ZIP 2016, 1141; ders., Umwandlungen als Gegenstand eines Insolvenzplans nach dem ESUG, ZIP 2012, 2133; Meyer, Der Plan ist umgesetzt, doch manche Frage offen – Zwischenfazit zum Suhrkamp-Insolvenzverfahren, DB 2015, 538; Meyer/Degener, Debt-Equity-Swap nach dem RegE-ESUG, BB 2011, 846; Möhlenkamp/Harder, Die umgekehrte WandelWandelschuldverschreibungschuldverschreibung (CoCo-Bonds) – ein neues Sanierungsinstrument?, ZIP 2016, 1093; H. F. Müller, Entrechtung der Gesellschafter im Insolvenzverfahren?, DB 2014, 41; ders., Gesellschaftsrechtliche Regelungen im Insolvenzplan, KTS 2012, 419; Nawroth/Wohlleber, Der „unechte Share-Deal“ mittels Insolvenzplan – oder zum praktischen Umgang mit der Regelung des § 225a Abs. 3 InsO, ZInsO 2013, 1022; Noack/Schneiders, „Gesellschaftsrechtlich zulässige“ Regelungen im Insolvenzplan (§ 225a Abs. 3 InsO), DB 2016, 1619; Obermüller, Das ESUG und seine Auswirkungen auf das Bankgeschäft, ZInsO 2011, 1809; Pleister, Restrukturierung nach dem ESUG: Die wichtigsten Praxisfälle, GWR 2013, 220; Pleister/Kindler, Kapitalmaßnahmen in der Insolvenz börsennotierter Gesellschaften, ZIP 2010, 503; Pleister/Tholen, Zum Siegeszug des insolvenzrechtlichen Freigabeverfahrens, ZIP 2015, 414; Preuße (Hrsg.), SchVG, Kommentar, 2011; Priester, Debt-Equity-Swap zum Nennwert?, DB 2010, 1445; Rattunde, Das neue Insolvenzplanverfahren nach dem ESUG, GmbHR 2012, 455; Schäfer, Zur Einbeziehung der Anteilsinhaber in den Insolvenzplan, ZIP 2016, 1911; ders., Suhrkamp und die Folgen – Konsequenzen aus dem vorläufigen Abschluss des Suhrkamp-Insolvenzverfahrens, ZIP 2015, 1208; ders., Gesellschafterrechte in der „strategischen Insolvenz“, in: Festschrift Müller-Graff, 2015, S. 241; ders., Unzulässige Umgestaltung von Gesellschaftsanteilen im Insolvenzplan, ZIP 2014, 2417; ders., Insolvenzplan als Lösungsmittel für Mehrheits-/Minderheitskonflikte? – Lehren aus dem Fall Suhrkamp, ZIP 2013, 2237; Schäfer/Wüstemann, Unternehmensbewertung, Kapitalmaßnahmen und Insolvenzplan, ZIP 2014, 1757; Karsten Schmidt, Schöne neue Sanierungswelt: Die Gläubiger okkupieren die Burg!, ZIP 2012, 2085; ders., Debt-to-Equity-Swap bei der (GmbH & Co.-) Kommanditgesellschaft, ZGR 2012, 566; ders., Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht im ESUG-Entwurf, BB 2011, 1603; Schmidt-Preuß, Entschädigungspflicht für den Verlust von Anteilseigentum in der Insolvenz, NJW 2016, 1269; Seibt/Bulgrin, Strategische Insolvenz: Insolvenzplanverfahren als Gestaltungsinstrument zur Überwindung bestandsgefährdender Umstände, ZIP 2017, 353; Simon, Der Debt-Equity-Swap nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, CFL 2010, 448; Simon/Brünkmans, Die Ausgliederung von sanierungswürdigen Betriebsteilen mithilfe des Insolvenzplanverfahrens nach ESUG: Verdrängt die Gläubigerautonomie den institutionalisierten Gläubigerschutz des Umwandlungsgesetzes?, ZIP 2014, 657; Simon/Merkelbach, Gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen im Insolvenzplanverfahren nach dem ESUG, NZG 2012, 121; Skauradszun/Spahlinger/Tresselt, Insolvenzpläne auf dem Prüfstand, DZWIR 2015, 539; Spetzler, Insolvenzrechtsreform und Bankenreorganisation, KTS 2010, 433; Spliedt, Insolvenz der Gesellschaft ohne Recht der Gesellschaft?, ZInsO 2013, 2155; ders., Debt-Equity-Swap und weitere Strukturänderungen nach dem ESUG, GmbHR 2012, 462; Stapper, Die Praxis der Arbeit mit Insolvenzplänen oder die Insuffizienz des Insolvenzplans: Diagnose und Therapie, ZInsO 2009, 2361; Stöber, Strukturmaßnahmen im Insolvenzplanverfahren und gesellschaftsrechtliche Treuepflicht – der Fall Suhrkamp, ZInsO 2013, 2457; ders., Die Kompetenzverteilung bei Kapitalerhöhungen im Insolvenzverfahren, ZInsO 2012, 1811; Thole, Gesellschafttsrechtliche Maßnahmen in der Insolvenz, 2. Aufl., 2015; ders., Der Debt Equity Swap bei der Restrukturierung von Anleihen, ZIP 2014, 2365; ders., Die Restrukturierung von Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren, ZIP 2014, 293; ders., Treuepflicht-Torpedo? Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht im Insolvenzverfahren, ZIP 2013, 1937; Tresselt/Müller, Die „Insolvency Judgement Rule“ bei Stellung der Sanierungsanträge – Geschäftsführerpflichten und Gesellschafterrechte bei Beantragung der vorläufigen Eigenverwaltung und des „Schutzschirms“, KSzW 2015, 198; Uhlenbruck, Von der Notwendigkeit eines eigenständigen Sanierungsgesetzes, NZI 2008, 201; Verse, Anteilseigner im Insolvenzverfahren, ZGR 2010, 299; Wachter, Umwandlung insolventer Gesellschaften, NZG 2015, 858; Weber/Schneider, Die nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vorgesehene Umwandlung von Forderungen in Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechte (Debt-Equity-Swap), ZInsO 2012, 374; Wertenbruch, Die Personengesellschaft im Vergleich zur AG und GmbH im Insolvenzplanverfahren, ZIP 2013, 1693; Westermann, Der „Suhrkamp“-Gesellschafter unter dem Schutzschirm der Gesellschaftsinsolvenz, NZG 2015, 134; Westpfahl, Debt Equity Swap von Schuldverschreibungen in der Insolvenz, in: Festschrift Kübler, 2015, S. 773; Wieneke/Hoffmann, Der Erhalt der Börsennotierung beim echten und unechten Debt Equity Swap in der Insolvenz der börsennotierten AG, ZIP 2013, 697; Wittig, Das Sanierungsprivileg für Gesellschafterdarlehen im neuen § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO, in: Festschrift K. Schmidt, 2009, S. 1743; Wuschek, Debt-Equity-Swap – Gestaltung von Anteilsrechten im Insolvenzplanverfahren, ZInsO 2012, 1768.
Übersicht
I. Regelungsgegenstand und -zweck II. Einbeziehung der Rechte der Anteilsinhaber in den Insolvenzplan 1. Möglichkeit der Einbeziehung der Rechte der Anteilsinhaber (Abs. 1) 2. Regelungen für die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte III. Der Debt-Equity-Swap (Abs. 2) 1. Wirtschaftlicher Hintergrund und praktische Bedeutung 2. Ablauf des Debt-Equity-Swaps bei Kapitalgesellschaften a) Kapitalherabsetzung b) Kapitalerhöhung aa) Nennwertbetrachtung bb) Einbringung zum Verkehrswert cc) Stellungnahme c) Bezugsrechtsausschluss aa) Sachkapitalerhöhung bb) Barkapitalerhöhung d) Zustimmung der Gläubiger (Abs. 2 Satz 2) e) Abfindung zugunsten der Altgesellschafter f) Fortsetzungsbeschluss 3. Ablauf des Debt-Equity-Swaps bei Personengesellschaften 4. Ergänzende Regelungen, Sonderprobleme a) Ausschluss der Differenzhaftung b) Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen durch Insolvenzgericht und Registergericht c) Anwendbarkeit des Sanierungsprivilegs d) Umwandlung von besicherten Forderungen e) Umwandlung von nachrangigen Gesellschafterdarlehen f) Kein Bezugsrecht aller Gläubigergruppen aa) Ungleichbehandlung innerhalb einer Gruppe bb) Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Gruppen g) Pflichtangebot nach dem WpÜG; Befreiung durch die BaFin h) Kapitalmarktrechtliche und aktienrechtliche Mitteilungs- und Bekanntmachungspflichten IV. Weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen (Abs. 3) 1. Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft 2. Kapitalmaßnahmen a) Kapitalherabsetzung b) Kapitalerhöhung 3. Übertragung der Anteilsrechte auf einen Investor 4. Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz a) Formwechsel b) Verschmelzung, Ausgliederung und Abspaltung c) Nachhaftung bei Spaltung gemäß § 133 UmwG d) Abfindungsangebote bei Verschmelzung gemäß § 29 Abs. 1 UmwG e) Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns 5. Debt-Mezzanine-Swap 6. Änderung oder Neufassung des Gesellschaftsvertrags 7. Besetzung der Organe 8. Sonstige Beispiele für gesellschaftsrechtliche Maßnahmen V. Unwirksamkeit von Change-of-Control-Klauseln (Abs. 4) VI. Begrenzung von Abfindungsansprüchen, Stundung und Verzinsung (Abs. 5) VII. Vereinbarkeit des § 225a mit dem Grundgesetz und dem Europarecht 1. Vereinbarkeit mit Art. 14 GG a) Meinungsstand b) Stellungnahme 2. Vereinbarkeit mit Art. 9 GG 3. Europarechtliche ZulässigkeitDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.