Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2018
§ 225
Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger
(1) Die Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger gelten, wenn im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist, als erlassen.
(2) Soweit im Plan eine abweichende Regelung getroffen wird, sind im gestaltenden Teil für jede Gruppe der nachrangigen Gläubiger die in § 224 vorgeschriebenen Angaben zu machen.
(3) Die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens für Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten kann durch einen Plan weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.
Literatur: Bitter/Laspeyres, Unselbständige Nachzahlungsansprüche von Vorzugsaktionären im Insolvenzplanverfahren, WuB 2010, 769; Madaus, Sind Vorzugsaktionärsrechte letztrangige Insolvenzforderungen?, ZIP 2010, 1214.
Übersicht
I. Regelungsgegenstand und -zweck II. Einzelheiten 1. Erlassfiktion nach Absatz 1 2. Abweichende Regelungen gemäß Absatz 2 3. Regelung für Geldstrafen (Abs. 3)Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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