Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Kübler/Prütting/Bork (Hrsg.), InsO: Kommentar zur Insolvenzordnung
2018
§ 220
Darstellender Teil
(1) Im darstellenden Teil des Insolvenzplans wird beschrieben, welche Maßnahmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen worden sind oder noch getroffen werden sollen, um die Grundlagen für die geplante Gestaltung der Rechte der Beteiligten zu schaffen.
(2) Der darstellende Teil soll alle sonstigen Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten, die für die Entscheidung der Beteiligten über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind.
Übersicht
I. Regelungsgegenstand und -zweck II. Inhalt des darstellenden Teils 1. Gesetzliche Vorgaben und Grundsätze 2. Regelmäßig erforderliche Angaben; Gliederung a) Verfahrensdaten und bisheriger Verfahrensablauf b) Unternehmensinformationen c) Wirtschaftliche Entwicklung und Ursachen der Insolvenz d) Geschäftstätigkeit seit Antragstellung und wesentliche Verwaltungsmaßnahmen e) Vermögenslage des Schuldners f) Ziele des Insolvenzplans; vorgesehene Befriedigung der Gläubiger g) Planbedingung und Planüberwachung h) Gruppenbildung i) Vergleich mit der Regelinsolvenz (Vergleichsrechnung) 3. Weitere mögliche Pflichtangaben III. Rechtsfolgen einer mangelhaften DarstellungDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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