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Spahlinger – 89. Lfg. 08.2021 – InsO § 220 – Darstellender Teil
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2021 § 220 Darstellender Teil
(1) Im darstellenden Teil des Insolvenzplans wird beschrieben, welche Maßnahmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen worden sind oder noch getroffen werden sollen, um die Grundlagen für die geplante Gestaltung der Rechte der Beteiligten zu schaffen.
(2) 1Der darstellende Teil muss alle sonstigen Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten, die für die Entscheidung der Beteiligten über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind. 2Er enthält insbesondere eine Vergleichsrechnung, in der die Auswirkungen des Plans auf die voraussichtliche Befriedigung der Gläubiger dargestellt werden. 3Sieht der Plan eine Fortführung des Unternehmens vor, ist für die Ermittlung der voraussichtlichen Befriedigung ohne Plan in der Regel zu unterstellen, dass das Unternehmen fortgeführt wird. 4Dies gilt nicht, wenn ein Verkauf des Unternehmens oder eine anderweitige Fortführung aussichtslos ist.
(3) Sieht der Insolvenzplan Eingriffe in die Rechte von Insolvenzgläubigern aus gruppeninternen Drittsicherheiten (§ 217 Absatz 2) vor, sind in die Darstellung auch die Verhältnisse des die Sicherheit gewährenden verbundenen Unternehmens und die Auswirkungen des Plans auf dieses Unternehmen einzubeziehen.
Literatur: Berner/Köster/Lambrecht, Fallstricke der vorläufigen Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens – Zugleich Plädoyer für einen differenzierten Umgang mit dem „vorgeschlagenen“ Sachwalter, NZI 2018, 425; Girotto/Czernay, Externer Sachverstand und betriebswirtschaftliche Expertise im Kontext des StaRUG, NZI-Beilage 2021, 66; Grau/Pohlmann/Radunz, Erste Praxiserfahrungen mit dem StaRUG, NZI 2021, 522; Keller, Insolvenzrecht, 2. Aufl., 2020; Skauradszun, Die Vergleichsrechnung nach § 220 Abs. 2 InsO n. F., ZIP 2021, 1091; ders., Grundfragen zum StaRUG – Ziele, Rechtsnatur, Rechtfertigung und Schutzinstrumente, KTS 2021, 1; Tan/Lambrecht, Die Quotenvergleichsrechnung im Insolvenzplan als Instrument der Interessenverfolgung, NZI 2019, 249.

Übersicht

I. Regelungsgegenstand und -zweck II. Inhalt des darstellenden Teils 1. Gesetzliche Vorgaben und Grundsätze 2. Regelmäßig erforderliche Angaben; Gliederung a) Verfahrensdaten und bisheriger Verfahrensablauf b) Unternehmensinformationen c) Wirtschaftliche Entwicklung und Ursachen der Insolvenz d) Geschäftstätigkeit seit Antragstellung und wesentliche Verwaltungsmaßnahmen e) Vermögenslage des Schuldners f) Ziele des Insolvenzplans; vorgesehene Befriedigung der Gläubiger g) Planbedingung und Planüberwachung h) Gruppenbildung i) Vergleich mit der Regelinsolvenz; Vergleichsrechnung (Abs. 2 Satz 2–4) j) Angaben bei Gestaltung von Rechten aus gruppeninternen Drittsicherheiten (Abs. 3) 3. Weitere mögliche Pflichtangaben III. Rechtsfolgen einer mangelhaften Darstellung

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