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Pape – 8. Lfg. 11.2000 – InsO § 216 – Rechtsmittel
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2015 § 216 Rechtsmittel
(1) Wird das Insolvenzverfahren nach §§ 207, 212 oder 213 eingestellt, so steht jedem Insolvenzgläubiger und, wenn die Einstellung nach § 207 erfolgt, dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.
(2) Wird ein Antrag nach §§ 212 oder 213 abgelehnt, so steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.
Bisheriges Recht und Entwurfsregelungen: § 73 Abs. 3 KO; § 20 GesO; § 330 RegE.
Literatur: I. Pape/G. Pape, Vorschläge zur Reform des Insolvenzverfahrens, insbesondere des Verbraucherinsolvenzverfahrens, ZIP 2000, 1553; Schmerbach/Stephan, Der Diskussionsentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze – Anmerkungen aus insolvenzrichterlicher Sicht, ZInsO 2000, 541.

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