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Pape – 19. Lfg. 03.2004 – InsO § 208 – Anzeige der Masseunzulänglichkeit
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2015 § 208 Anzeige der Masseunzulänglichkeit
(1) 1Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen, so hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht anzuzeigen, daß Masseunzulänglichkeit vorliegt. 2Gleiches gilt, wenn die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
(2) 1Das Gericht hat die Anzeige der Masseunzulänglichkeit öffentlich bekanntzumachen. 2Den Massegläubigern ist sie besonders zuzustellen.
(3) Die Pflicht des Verwalters zur Verwaltung und zur Verwertung der Masse besteht auch nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit fort.
Bisheriges Recht und Entwurfsregelungen: § 318 RegE.
Literatur: Ahrendt/Struck, Kein Anfechtungsrecht bei Verwalters bei Masseunzulänglichkeit?, ZInsO 2000, 264; Dickow/Irasckko-Luscher, Die Haftung des Insolvenzverwalters, InVo 2004, 37; Dinstühler, Die Abwicklung massearmer Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung, ZIP 1998, 1697; Förster, Steuererklärungspflicht bei Masseunzulänglichkeit führt zur Einstellung mangels Masse, ZInsO 2000, 444; Gerhardt, Doch ein Konkurs im Konkurs?, ZIP 1992, 741; Graf-Schlicker, Schwachstellenanalyse und Änderungsvorschläge zum Regelinsolvenzverfahren, ZIP 2002, 1166; Henckel, Die Behandlung der Neumasseschulden bei Massearmut, ZIP 1993, 1277; Jäger, Die Zahlungsunfähigkeit nach geltendem und geplantem Insolvenzrecht, DB 1986, 1141; Kaufmann, Der Haftungsfall des § 61 InsO, NZI 2004, 117; Keller, Die Vergütung des Insolvenzverwalters im masselosen Insolvenzverfahren, ZIP 2004, 633; Kluth, Das Verfahren bei unzulänglicher Insolvenzmasse oder ein „Himmelfahrtskommando“ für den Insolvenzverwalter, ZInsO 2000, 177; Kröpelin, Aktuelle Probleme der Masseunzulänglichkeit: Wider die Unzulässigkeit von Leistungsklagen und zur Verfahrensabwicklung bei Neumasseunzulänglichkeit, ZIP 2003, 2336; Laws, Insolvenzverwalterhaftung wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten nach § 61 InsO, MDR 2003, 787; Mäusezahl, Die Abwicklung masseunzulänglicher Verfahren, ZVI 2003, 617; Maus, Steuern bei Neuerwerb im Insolvenzverfahren oder: Der ungeliebte Neuerwerb, ZIP 2004, 389; ders., Die steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters und des Treuhänders, ZInsO 1999, 683; Möhlmann, Die Berichterstattung im neuen Insolvenzverfahren, 1999; ders., Der Nachweis der Verfahrenseinstellung im neuen Insolvenzrecht, KTS 1998, 373; Möhlmann/Diethard, Zur Operationalisierung der „untergeordneten Bedeutung“ in der Konzernrechnungslegung, BB 1996, 203; P. Mohrbutter, Der Ausgleich von Verteilungsfehlern in der Insolvenz, 1998; Onusseit, Die steuerrechtlichen Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters mit den verschiedenen Verfahrensarten nach der InsO, ZInsO 2000, 363; ders., Steuererklärungspflicht in der Insolvenz, ZIP 1995, 1798; Pape, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung, ZInsO 2003, 389; ders., Das Risiko der persönlichen Haftung des Insolvenzverwalters, ZInsO 2003, 1013; ders., Unzulässigkeit von Neugläubigerklagen gegen den Schuldner, ZInsO 2002, 917; ders., Zulässigkeit der Insolvenzanfechtung nach Anzeige der Masseinsuffizienz, ZIP 2001, 901; ders., Die Haftung des Insolvenzverwalters für den Kostenerstattungsanspruch des Prozessgegners, ZIP 2001, 1701; ders., Die Berücksichtigung der Anzeige der Masseinsuffizienz im Erkenntnisverfahren, ZInsO 2001, 60; ders., Bevorzugte Befriedigung bei Masseinsuffizienz, NJW 1992, 1348; I. Pape/G. Pape, VerfassungswidVerfassungswidrigkeitrigkeit der Mindestvergütungen in masselosen Verbraucher- und Privatinsolvenzen, ZVI 2004, Heft 3; Ringstmeier, Abwicklung von Mietverhältnissen in masseunzulänglichen Insolvenzverfahren, ZInsO 2004, 169; Runkel, Probleme beim Neuerwerb in der Insolvenz, in: Festschrift Uhlenbruck, S. 315; ders./Schnurbusch, Rechtsfolgen der Masseunzulänglichkeit, NZI 2000, 49; Sabel, Änderungen des Insolvenzrechts im Diskussionsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung der InsO, des BGB und anderer Gesetze, ZIP 2003, 781; A. Schmidt, Nichts ist unmöglich: Rückkehr zum „normalen“ Insolvenzverfahren trotz angezeigter Masseunzulänglichkeit, NZI 1999, 442; Karsten Schmidt, § 34 Abs. 3 AO und Umsatzsteuer: Separatinsolvenz der Unternehmen eines Einzelunternehmers?, in: Festschrift Kruse, 2001, S. 671; ders., Zur Haftung des Konkursverwalters gegenüber Vertragspartnern, ZIP 1988, 7; Thomas B. Schmidt, Der Massegläubiger im Restschuldbefreiungsverfahren, ZInsO 2003, 9; Smid, Die Abwicklung masseunzulänglicher Insolvenzverfahren nach neuem Recht, WM 1998, 1313; Tetzlaff, Die Abwicklung von Insolvenzverfahren bei selbstständig tätigen natürlichen Personen, ZVI 2004, 1; ders., Entstehung von Masseverbindlichkeiten durch das Handeln des Schuldners in der Insolvenz der natürlichen Person?, ZVI 2002, 309; W. Uhlenbruck, Der „Konkurs im Konkurs“ – 50 Jahre BGH-Rechtsprechung zum Problem der Verteilungsgerechtigkeit in masselosen und massearmen Insolvenzverfahren –, in: 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, 2000, S. 803; Uhlenbruck, Gesetzesunzulänglichkeit bei Masseunzulänglichkeit, NZI 2001, 408; Vallender/Fuchs, Ein großer Wurf? – Anmerkungen zum Diskussionsentwurf des BMJ, NZI 2003, 292; Voigt, Weiter im Schuldturm trotz Restschuldbefreiung? Gedanken zur Auslegung von §§ 286, 301 InsO, ZInsO 2002, 569; ders./Gerke, Die insolvenzfreie selbstständige Arbeit, ZInsO 2003, 1054; Wallner/Neuenhahn, Ein Zwischenbericht zur Haftung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters – Gratwanderung zwischen Fortführungs- und Einstandspflicht, NZI 2004, 63; Wienberg/Voigt, Aufwendungen für Steuerberaterkosten bei masseunzulänglichen Insolvenzverfahren als Auslagen des Verwalters gemäß § 54 Nr. 2 InsO, ZIP 1999, 1662.

Übersicht

I. Normzweck und Entstehungsgeschichte 1. Normzweck 2. Entstehungsgeschichte a) Verzicht auf Regelungen für das Verfahren bei Masseunzulänglichkeit durch den Rechtsausschuss b) Konsequenzen der Einführung der Stundungsvorschriften aa) Anfänglich massearme Insolvenzverfahren bb) Masseunzulänglichkeitsanzeige und Eröffnungsbeschluss cc) Masseinsuffizienz als Regelfall dd) Ausschluss der Anzeige im Eröffnungsverfahren 3. Mögliche Änderung des § 208 im Rahmen eines weiteren Reformschrittes II. Feststellung der Voraussetzungen der §§ 208 ff 1. Bisherige Praxis bei der Feststellung der Masseinsuffizienz a) Bedeutung und weitere Beachtlichkeit der bisherigen Rechtsprechung b) Überprüfungsmöglichkeit für Masseunzulänglichkeitsanzeige 2. Keine Beteiligung der Gläubiger 3. Anzeige und Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit nach neuem Recht a) Wirksamwerden der Anzeige des Verwalters b) Bekanntmachung der Anzeige durch das Insolvenzgericht 4. Voraussetzungen für den Eintritt der Masseinsuffizienz im weiteren Sinne a) Bereits eingetretene Masse-insuffizienz aa) Temporäre Masseinsuffizienz bb) Kriterien einer Masseunzulänglichkeitsberechnung b) Problem der „drohenden Masseunzulänglichkeit“ aa) Haftungsrisiken bei drohender Masseinsuffizienz bb) Zeitpunkt der Anzeige der Masseinsuffizienz cc) Prognoserechnung zur Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit dd) Parameter einer Massezulänglichkeitsrechnung c) Problem der vorbeugenden Anzeige der Masseunzulänglichkeit aa) Belastung der Masse durch schwache vorläufige Verwaltung bb) Berücksichtigung von Eventualverbindlichkeiten d) Vom Insolvenzverwalter provozierte Masseunzulänglichkeitsanzeige e) Verspätete Anzeige der Masseinsuffizienz III. Fortbestand der Verwaltungs- und Verwertungsbefugnis 1. Fortbestehende Pflicht des Verwalters zu Verwertung 2. Pflicht zur zügigen Liquidation 3. Fortbestehende Haftungsrisiken IV. Rückkehr ins Regelinsolvenzverfahren 1. Förmliche Anzeige und Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit 2. Abgrenzung von der nichtigen Masseunzulänglichkeitsanzeige 3. Dokumentation der Wiederherstellung der Massezulänglichkeit V. Prozessuale Auswirkungen der Masseunzulänglichkeitsanzeige 1. Voraussetzungen für Prozesskostenhilfebewilligung bei Masseinsuffizienz 2. Keine Verwalterhaftung für den Prozesskostenerstattungsanspruch des Gegners bei Masseinsuffizienz 3. Uneingeschränktes Klagerecht der Massegläubiger des § 209 Abs. 1 Nr. 2 nach Anzeige der Massearmut 4. Beschränkung der Altmassegläubiger des § 209 Abs. 1 Nr. 3 auf die Feststellungsklage VI. Zulässigkeit der wiederholten Anzeige der Masseinsuffizienz VII. Weitere Folgen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

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