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Pape/Hageböke – 106. Lfg. 12.2025 – InsO § 208 – Anzeige der Masseunzulänglichkeit
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2025 § 208 Anzeige der Masseunzulänglichkeit
(1) 1Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen, so hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht anzuzeigen, daß Masseunzulänglichkeit vorliegt. 2Gleiches gilt, wenn die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
(2) 1Das Gericht hat die Anzeige der Masseunzulänglichkeit öffentlich bekanntzumachen. 2Den Massegläubigern ist sie besonders zuzustellen.
(3) Die Pflicht des Verwalters zur Verwaltung und zur Verwertung der Masse besteht auch nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit fort.
Bisheriges Recht und Entwurfsregelungen: § 318 RegE.
Literatur: Adam, Regeln für die Verwaltung unzulänglicher Massen, DZWIR 2011, 485; ders., Die gleichmäßige Befriedigung der Massegläubiger, DZWIR 2009, 181; Ahrendt/Struck, Kein Anfechtungsrecht bei Verwalters bei Masseunzulänglichkeit?, ZInsO 2000, 264; Balz, Die Ziele der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 3; Bartels, Gebotene Rücksichten auf Interessen vor allem der Masseschuldgläubiger bei „Verdacht auf Masseunzulänglichkeit“, ZRI 2025, 389; Breitenbücher, Masseunzulänglichkeit – Eine Analyse zu Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit der Insolvenzmasse, 2007; Busch, Der Insolvenzverwalter und die Überwindung der Massearmut, 2005, Dickow/Irasckko-Luscher, Die Haftung des Insolvenzverwalters, InVo 2004, 37; Dinstühler, Die Abwicklung massearmer Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung, ZIP 1998, 1697; Föhlisch, Privatinsolvenzrecht und Steuerrecht, ZVI 2021, 283; Förster, Steuererklärungspflicht bei Masseunzulänglichkeit führt zur Einstellung mangels Masse, ZInsO 2000, 444; Frind, Do’s and Dont’s beim Gläubigerinformationssystem („GIS“), InsA – Insolvenzrecht aktiv, 2025, 193; ders., Umgehungsstrategien zur Einzelermächtigung, ZInsO 2025, 2319; ders., Wie Insolvenzforderungen zu Masseverbindlichkeiten werden – und wann und wie nicht, ZIP 2023, 2282; Ganter, Die „erneute Masseunzulänglichkeit“, NZI 2009, 7; Gerhardt, Doch ein Konkurs im Konkurs?, ZIP 1992, 741; Graf-Schlicker, Schwachstellenanalyse und Änderungsvorschläge zum Regelinsolvenzverfahren, ZIP 2002, 1166; Gundlach/ Frenzel, Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit und die Haftung des Insolvenzverwalters gemäß § 60 InsO, DZWIR 2011, 177; Häsemeyer, Das Verfahren bei Masseunzulänglichkeit – eine verselbständigte Variante des Insolvenzverfahrens?, in: Festschrift Gerhardt, 2004, S. 341; Hageböke/Eilers, Besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO) nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO), ZRI 2024, 1; Hahn, Zur Problematik verjährter Altmasseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, ZInsO 2016, 616; Henckel, Aufrechnung in der Insolvenz, in: Festschrift Lüke, 1997, S. 237; Henckel, Die Behandlung der Neumasseschulden bei Massearmut, ZIP 1993, 1277; Holzer, Die Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ZVI 2007, 401; Jäger, Die Zahlungsunfähigkeit nach geltendem und geplantem Insolvenzrecht, DB 1986, 1141; Kahlert, Fiktive Masseverbindlichkeiten im Insolvenzverfahren – Wie funktioniert § 55 Abs. 4 InsO?, ZIP 2011, 401; Kaufmann, Der Haftungsfall des § 61 InsO, NZI 2004, 117; Kayser/Heck, Die Gläubigerversammlung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit, NZI 2005, 65; Keller, Die Vergütung des Insolvenzverwalters im masselosen Insolvenzverfahren, ZIP 2004, 633; Kirchhof, Begründung von Masseverbindlichkeiten in vorläufigen Insolvenzverfahren, ZInsO 2004, 57; Klaas/Zimmer, Zeitpunkt der Anzeige der Masseunzulänglichkeit als taugliches Qualitätsmerkmal des Insolvenzverwalters?, ZInsO 2011, 666; Kluth, Das Verfahren bei unzulänglicher Insolvenzmasse oder ein „Himmelfahrtskommando“ für den Insolvenzverwalter, ZInsO 2000, 177; Krings, Urlaubsansprüche in der Arbeitgeberinsolvenz, DB 2019, 790; Kröpelin, Aktuelle Probleme der Masseunzulänglichkeit: Wider die Unzulässigkeit von Leistungsklagen und zur Verfahrensabwicklung bei Neumasseunzulänglichkeit, ZIP 2003, 2336; ders., Die massearme Insolvenz, 2003; Kübler, Die Behandlung massearmer Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., 2009, S. 573; ders., Die Behandlung massearmer Insolvenzverfahren nach neuem Recht, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., 2000, S. 967; Langohr, Keine Änderung der Rangfolge der Masseverbindlichkeiten bei erneuter Masseunzulänglichkeit, DB 2023, 265; Lauer, Die Gratwanderung bei der Freistellung der Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren, ZIP 2006, 983; Laws, Insolvenzverwalterhaftung wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten nach § 61 InsO, MDR 2003, 787; Mäusezahl, Die Abwicklung masseunzulänglicher Verfahren, ZVI 2003, 617; Maus, Steuern bei Neuerwerb im Insolvenzverfahren oder: Der ungeliebte Neuerwerb, ZIP 2004, 389; ders, Die steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters und des Treuhänders, ZInsO 1999, 683; Metzger, Verfahrenskostendeckende Masse, 2002; Möhlmann, Die Berichterstattung im neuen Insolvenzverfahren, 1999; ders., Der Nachweis der Verfahrenseinstellung im neuen Insolvenzrecht, KTS 1998, 373; Möhlmann/Diethard, Zur Operationalisierung der „untergeordneten Bedeutung“ in der Konzernrechnungslegung, BB 1996, 203; P. Mohrbutter, Der Ausgleich von Verteilungsfehlern in der Insolvenz, 1998; Onusseit, Die steuerrechtlichen Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters mit den verschiedenen Verfahrensarten nach der InsO, ZInsO 2000, 363; ders., Steuererklärungspflicht in der Insolvenz, ZIP 1995, 1798; Pape, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung, ZInsO 2003, 389; ders., Das Risiko der persönlichen Haftung des Insolvenzverwalters, ZInsO 2003, 1013; ders., Unzulässigkeit von Neugläubigerklagen gegen den Schuldner, ZInsO 2002, 917; ders., Zulässigkeit der Insolvenzanfechtung nach Anzeige der Masseinsuffizienz, ZIP 2001, 901; ders., Die Haftung des Insolvenzverwalters für den Kostenerstattungsanspruch des Prozessgegners, ZIP 2001, 1701; ders., Die Berücksichtigung der Anzeige der Masseinsuffizienz im Erkenntnisverfahren, ZInsO 2001, 60; ders., Bevorzugte Befriedigung bei Masseinsuffizienz, NJW 1992, 1348; I. Pape/G. Pape, Verfassungswidrigkeit der Mindestvergütungen in masselosen Verbraucher- und Privatinsolvenzen, ZVI 2004, Heft 3; Pohlmann-Weide, Die Mietwohnung des Schuldners in der Insolvenz, ZVI 2023, 424; Ries, § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO – eine Gefahrenstelle für die Abwicklung masseunzulänglicher Verfahren, ZInsO 2012, 1325; ders., Der Insolvenzverwalter – Arbeitgeber oder nur Organ der (Insolvenz-)Rechtspflege? – Arbeitnehmerrechte im Spannungsbogen der par condicio creditorum, ZInsO 2007, 414; Ringstmeier, Abwicklung von Mietverhältnissen in masseunzulänglichen Insolvenzverfahren, ZInsO 2004, 169; Röger/Stütze, „Fight oder Flight“? Arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf bei Masseunzulänglichkeit, ZInsO 2019, 368; Roth, Prozessuale Rechtsfolgen der „Insolvenz in der Insolvenz“, in: Festschrift Gaul, 1977, S. 573; Runkel, Probleme beim Neuerwerb in der Insolvenz, in: Festschrift Uhlenbruck, 2000, S. 315; Runkel/Schnurbusch, Rechtsfolgen der Masseunzulänglichkeit, NZI 2000, 49; Sabel, Änderungen des Insolvenzrechts im Diskussionsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung der InsO, des BGB und anderer Gesetze, ZIP 2003, 781; A. Schmidt, Nichts ist unmöglich: Rückkehr zum „normalen“ Insolvenzverfahren trotz angezeigter Masseunzulänglichkeit, NZI 1999, 442; Karsten Schmidt, § 34 Abs. 3 AO und Umsatzsteuer: Separatinsolvenz der Unternehmen eines Einzelunternehmers?, in: Festschrift Kruse, 2001, S. 671; ders., Zur Haftung des Konkursverwalters gegenüber Vertragspartnern, ZIP 1988, 7; Thomas B. Schmidt, Der Massegläubiger im Restschuldbefreiungsverfahren, ZInsO 2003, 9; Schröder, Die Abwicklung des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens, 2010; Smid, Kein Nachrang von Alt-Neumassegläubigern bei zweiten und weiteren Masseunzulänglichkeitsanzeigen, DZWIR 2023, 393; ders., Die Abwicklung masseunzulänglicher Insolvenzverfahren nach neuem Recht, WM 1998, 1313; Staufenbiel/Karlstedt, Der Liquiditätsplan im Insolvenzverfahren, ZInsO 2010, 2059; Tetzlaff, Die Abwicklung von Insolvenzverfahren bei selbstständig tätigen natürlichen Personen, ZVI 2004, 1; ders., Entstehung von Masseverbindlichkeiten durch das Handeln des Schuldners in der Insolvenz der natürlichen Person?, ZVI 2002, 309; Thole, Die rechtliche Behandlung der „erneuten Masseunzulänglichkeit“, ZIP 2018, 2241; W. Uhlenbruck, Der „Konkurs im Konkurs“ – 50 Jahre BGH-Rechtsprechung zum Problem der Verteilungsgerechtigkeit in masselosen und massearmen Insolvenzverfahren –, in: 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, 2000, S. 803; Uhlenbruck, Gesetzesunzulänglichkeit bei Masseunzulänglichkeit, NZI 2001, 408; Vallender/Fuchs, Ein großer Wurf? – Anmerkungen zum Diskussionsentwurf des BMJ, NZI 2003, 292; Voigt, Weiter im Schuldturm trotz Restschuldbefreiung? Gedanken zur Auslegung von §§ 286, 301 InsO, ZInsO 2002, 569; ders./Gerke, Die insolvenzfreie selbstständige Arbeit, ZInsO 2003, 1054; Wallner/Neuenhain, Ein Zwischenbericht zur Haftung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters – Gratwanderung zwischen Fortführungs- und Einstandspflicht, NZI 2004, 63; Walther, Das Verfahren bei Masseunzulänglichkeit nach den §§ 208 ff InsO, 2005; Wenner/Jauch, Die Verjährung von Masseverbindlichkeiten im Insolvenzverfahren bei Masseunzulänglichkeit, ZIP 2009, 1894; Wenner/Schuster, Zum Jahresende: Die Hemmung der Verjährung durch die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren, BB 2006, 2649; von Websky, Betriebsfortführung und Masseunzulänglichkeit, ZInsO 2014, 1468; Wienberg/Voigt, Aufwendungen für Steuerberaterkosten bei masseunzulänglichen Insolvenzverfahren als Auslagen des Verwalters gemäß § 54 Nr. 2 InsO, ZIP 1999, 1662; Zwanziger, Materiell-rechtliche und prozessuale Fragen in Zusammenhang mit Masseunzulänglichkeit, NZA 2015, 577.

Übersicht

I. Normzweck und Entstehungsgeschichte 1. Normzweck a) Verlust des Vorwegbefriedigungsrechts der Altmassegläubiger b) Zulässigkeit eines Restschuldbefreiungsverfahrens c) Ausgleich von Verteilungsfehlern d) Einleitung und Abschluss des Verfahrens nach § 208 ff 2. Entstehungsgeschichte a) Verzicht auf Regelungen für das Verfahren bei Masseunzulänglichkeit durch den Rechtsausschuss b) Konsequenzen der Einführung der Stundungsvorschriften 3. Nicht umgesetzte Reformvorschläge zur Änderung des § 208 II. Behandlung von anfänglich massearme Insolvenzverfahren 1. Masseunzulänglichkeitsanzeige und Eröffnungsbeschluss 2. Masseinsuffizienz als Regelfall 3. Ausschluss der Anzeige im Eröffnungsverfahren selbst III. Feststellung der Voraussetzungen der §§ 208 ff 1. Frühere Praxis bei der Feststellung der Masseinsuffizienz a) Bedeutung und weitere Beachtlichkeit der bisherigen Rechtsprechung für die erneute Anzeige der Masseinsuffizienz aa) Förmliche Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit im Rechtsstreit bb) Nachweispflicht des Insolvenzverwalter im Rechtsstreit mit einem Neumassegläubiger als Prozessgegner b) Überprüfungsmöglichkeit für die Masseunzulänglichkeitsanzeige 2. Keine Beteiligung der Gläubiger 3. Anzeige und Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit nach neuem Recht a) Wirksamwerden der Anzeige des Verwalters b) Bekanntmachung der Anzeige durch das Insolvenzgericht/Zustellung an die Massegläubiger 4. Erscheinungsformen des Eintritts der Masseinsuffizienz und der drohenden Masseunzulänglichkeit a) Bereits eingetretene Masseinsuffizienz aa) Temporäre Masseinsuffizienz bb) Kriterien einer Masseunzulänglichkeitsberechnung b) Problem der „drohenden Masseunzulänglichkeit“ aa) Haftungsrisiken bei drohender Masseinsuffizienz bb) Zeitpunkt der Anzeige der Masseinsuffizienz (1) Haftungsrechtliche Gesichtspunkte (2) Entstehungszeitpunkt der Masseverbindlichkeiten cc) Prognoserechnung zur Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit dd) Parameter einer Massezulänglichkeitsrechnung c) Problem der vorbeugenden Anzeige der Masseunzulänglichkeit aa) Belastung der Masse durch Rechtshandlungen schwacher vorläufiger Verwalter bb) Berücksichtigung von Eventualverbindlichkeiten d) Vom Insolvenzverwalter provozierte Masseunzulänglichkeitsanzeige e) Verspätete Anzeige der Masseinsuffizienz f) Schlussrechnungsprüfung im masseunzulänglichen Verfahren IV. Fortbestand der Verwaltungs- und Verwertungsbefugnis 1. Fortbestehende Pflicht des Verwalters zur Verwertung a) Verwertung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten, Begründung weiterer Masseverbindlichkeiten/Betriebsfortführung/Insolvenzplanverfahren b) Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen c) Handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Verwalters d) Erfüllungswahl bei gegenseitigen Verträgen nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit e) Ausübung des Anfechtungsrechts und Weiterführung anhängiger Anfechtungsprozesse nach Anzeige der Masseinsuffizienz aa) Verstoß gegen die fortdauernde Pflicht des Verwalters zur Befriedigung der Gläubiger bb) „Belohnung“ des Anfechtungsgegners bei Masseunzulänglichkeit cc) Verlust des Anfechtungsanspruchs im Fall der Kostenstundung dd) Insolvenzspezifische Pflicht zur Anfechtung bei Masseunzulänglichkeit ee) Zulässigkeit einer weiteren Insolvenzanfechtung nach Anzeige der Masseinsuffizienz f) Entsprechende Anwendung der Aufrechnungsverbote g) Behandlung von Sicherungsrechten im masseunzulänglichen Verfahren h) Anwendbarkeit der §§ 92, 93 im Verfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit 2. Pflicht zur zügigen Liquidation 3. Fortbestehende Haftungsrisiken V. Rückkehr ins Regelinsolvenzverfahren 1. Förmliche Anzeige und Bekanntmachung der Massezulänglichkeit oder stillschweigende Rückkehr ins reguläre Verfahren 2. Abgrenzung von der nichtigen Masseunzulänglichkeitsanzeige 3. Dokumentation der Wiederherstellung der Massezulänglichkeit VI. Prozessuale Auswirkungen der Masseunzulänglichkeitsanzeige 1. Voraussetzungen für Prozesskostenhilfebewilligung bei Masseunzulänglichkeit a) Grundsätze für die PKH-Bewilligung b) Keine Mutwilligkeit trotz Masseunzulässigkeit 2. Keine Verwalterhaftung für den Prozesskostenerstattungsanspruch des Gegners bei Masseinsuffizienz 3. Im Grundsatz uneingeschränktes Klagerecht der Massegläubiger des § 209 Abs. 1 Nr. 2 nach Anzeige der Massearmut 4. Beschränkung der Altmassegläubiger des § 209 Abs. 1 Nr. 3 auf die Feststellungsklage a) Insolvenzspezifische Pflicht des Verwalters zur gesetzmäßigen Befriedigung der Massegläubiger b) Rechtsschutzbedürfnis für eine (Teil-)Leistungsklage nach Schlussrechnungslegung VII. Möglichkeit der wiederholten Anzeige der Masseinsuffizienz 1. Individueller Nachweis des Eintritts der Neumasseunzulänglichkeit im Rechtsstreit 2. Einheitliche Befriedigung der Neumassegläubiger trotz mehrfacher Geltendmachung der Masseunzulänglichkeit VIII. Die vollstreckungsrechtlichen Wirkungen der Anzeige der Masseunzulässigkeit IX. Keine Hemmung der Verjährung aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit X. Weitere Folgen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

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