Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Kübler/Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2019
§ 206
Ausschluss von Massegläubigern
Massegläubiger, deren Ansprüche dem Insolvenzverwalter
- 1. bei einer Abschlagsverteilung erst nach der Festsetzung des Bruchteils,
- 2. bei der Schlussverteilung erst nach der Beendigung des Schlusstermins oder
- 3. bei einer Nachtragsverteilung erst nach der öffentlichen Bekanntmachung
bekannt geworden sind, können Befriedigung nur aus den Mitteln verlangen, die nach der Verteilung in der Insolvenzmasse verbleiben.
Übersicht
I. Zweck der Vorschrift II. Verfahren 1. Kenntnis des Insolvenzverwalters 2. Zeitpunkt der Kenntnis III. Rechtsfolge 1. Rechtmäßig ausgeschlossene Massegläubiger 2. Unrechtmäßig ausgeschlossene MassegläubigerDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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