Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2019
§ 201
Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung
(1) Die Insolvenzgläubiger können nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre restlichen Forderungen gegen den Schuldner unbeschränkt geltend machen.
(2) 1Die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind, können aus der Eintragung in die Tabelle wie aus einem vollstreckbaren Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. 2Einer nicht bestrittenen Forderung steht eine Forderung gleich, bei der ein erhobener Widerspruch beseitigt ist. 3Der Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Tabelle kann erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.
(3) Die Vorschriften über die Restschuldbefreiung bleiben unberührt.
Literatur: Ahrens, Keine Anmeldung als privilegierte Forderung ohne Restschuldbefreiungsantrag, NZI 2016, 121; App, Die Aufhebung und die Einstellung des Insolvenzverfahrens und die Gläubigerrechte nach Verfahrensbeendigung, DGVZ 2001, 1; Arnold, Auswirkungen der Gesamtvollstreckung, insbesondere der gesamtvollstreckungsrechtlichen Schuldbefreiung auf die Einzelvollstreckung, DGVZ 1993, 33; Behr, Durchsetzung von Deliktsforderungen bei der Forderungspfändung und im Insolvenzverfahren, Rpfleger 2003, 389; Bernsen, Probleme der Insolvenzrechtsreform aus Sicht des Rechtspflegers, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., S. 1843; Bley, Steuern als Konkursforderungen, ZZP 51 (1926), 233; Dahl/Engels, Die Rechtskraftwirkung der widerspruchslos erfolgten Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle, NZI 2018, 435; Fischer, Vollstreckungstitel von Insolvenzgläubigern nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, ZInsO 2005, 69; Gaul, Negative Rechtskraftwirkung und konkursmäßige Zweittitulierung, in: Festschrift Weber, 1975, S. 155; Heidel/Pohl, Insolvenz und Steuern, InVo 1996, 117; Holzer, Bruno M. Kübler und die Reform des Insolvenzrechts, in: Festschrift Kübler, 2015, S. 279; ders., Grundzüge des Verteilungsverfahrens nach der Insolvenzordnung, InsbürO 2011, 82; ders., Redaktionsversehen in der Insolvenzordnung?, NZI 1999, 44; ders., Beschränkte Restschuldbefreiung und „Würdigkeit“ des Schuldners, WiB 1997, 1278; ders., Checkliste zum Antrag auf beschränkte Restschuldbefreiung im Gesamtvollstreckungsverfahren, WiB 1996, 877; Hundt-Eßwein, Die Behandlung von Steueransprüchen im Konkurs, BB 1987, 1718; Lissner, Die Erteilung eines vollstreckbaren Tabellenauszugs im Insolvenzverfahren, ZVI 2014, 368; ders., Der „rechtzeitige“ Widerspruch im Insolvenzverfahren, Rpfleger 2014, 124; Loose, Die Rolle der Finanzverwaltung im Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung, StuW 1999, 20; Madaus, Keine Reorganisation ohne die Gesellschafter. Von den Grenzen der Gläubigermacht in der Insolvenz, ZGR 2011, 749; Müller, Die Vollstreckbarkeit und Verjährung der zur Konkurstabelle angemeldeten Steuerforderungen nach Aufhebung des Konkursverfahrens, DStR 1967, 29; Oldorf, Aus der Praxis des Konkurs- und Vergleichsgerichts, Rpfleger 1951, 189; Pape, Erteilung vollstreckbarer Ausfertigung während der Wohlverhaltensphase und nach erteilter Restschuldbefreiung, ZVI 2014, 1; ders., Zur Konkurrenz der Vollstreckung aus einer Eintragung in die Konkurstabelle und einem vor Konkurseröffnung erwirkten Titel, KTS 1992, 185; Reck, Ausgenommene Forderungen und Vollstreckung, ZVI 2017, 131; Schmidberger, Stellung der öffentlichen Gläubiger im Insolvenzverfahren, NZI 2012, 953; A. Schmidt, Nachzügler in (Privat-)Insolvenzplänen, ZVI 2018, 263; Smid, Zur verfahrensrechtlichen Lage nach der Zession der vom Zedenten zur Tabelle angemeldeten Insolvenzforderung, ZInsO 2016, 1838; Uhlenbruck, Das Verbot der EinzelEinzelzwangsvollstreckungzwangsvollstreckung im Insolvenzverfahren, InVo 1996, 85; Wenzel, Die Geltendmachung der Gesamtvollstreckungsverlustforderung gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 GesO, ZIP 1991, 425; Willmer/Berner, Die Änderung von Insolvenztabelle und Schlussverzeichnis, NZI 2015, 877; Wimmer, Die Behandlung der Forderungen aus unerlaubter Handlung im Feststellungsverfahren, in: Festschrift Riess, 2002, S. 1037.
Übersicht
I. Zweck der Vorschrift II. Recht der unbeschränkten Nachforderung 1. Grundsatz 2. Haftungsmasse 3. Nachforderungsverbot 4. Beginn der Nachforderung 5. Dauer der Nachforderung III. Die Vollstreckung aus der Tabelle 1. Allgemeines 2. Berechtigte Gläubiger 3. Festgestellte und nicht bestrittene Forderungen IV. Vollstreckung aus früheren Titeln? 1. Allgemeines 2. Früherer Titel 3. Titelwahl 4. Vollstreckung aus beiden Titeln 5. Vollstreckung aus der Insolvenztabelle 6. SteuerrechtDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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