Kommentar
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2025
§ 199
Überschuss bei der Schlussverteilung
1Können bei der Schlussverteilung die Forderungen aller Insolvenzgläubiger in voller Höhe berichtigt werden, so hat der Insolvenzverwalter einen verbleibenden Überschuss dem Schuldner herauszugeben. 2Ist der Schuldner keine natürliche Person, so hat der Verwalter jeder am Schuldner beteiligten Person den Teil des Überschusses herauszugeben, der ihr bei einer Abwicklung außerhalb des Insolvenzverfahrens zustünde.
Literatur: Baumert, Wirecard: Zum Rang der Schadensersatzansprüche der Aktionäre – wenn Insolvenzrecht und Aktienrecht aufeinandertreffen, NZG 2023, 111; Becker, NZI 2021, 302; ders., Keine Berücksichtigung kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche erst nach der Schlussverteilung gem. § 199 S. 2 InsO, NZI 2022, 319; Bitter, Sanierung in der Insolvenz – Der Beitrag von Treue- und Aufopferungspflichten zum Sanierungserfolg, ZGR 2010, 147; Bitter/Jochum, Kein Nachrang kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche in der Insolvenz des Emittenten, ZIP 2021, 653; Bohnenberg, Schlußverteilung und Aufhebung des Konkursverfahrens, KuT 1934, 113; Brinkmann/Richter, Zur Behandlung kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten, AG 2021, 489; Cranshaw, Konkurrenzen zwischen Gesellschafts-, Insolvenz- und Gemeinschaftsrecht bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, DZWIR 2008, 89; Förster, Klartext: Die Freigabe bleibt zulässig!, ZInsO 2000, 315; Fuchs, Die persönliche Haftung des Gesellschafters gemäß § 93 InsO, ZIP 2000, 1089; ders., Erste Erfahrungen mit dem InsO-Änderungsgesetz 2001, ZInsO 2002, 298; Henssler, Die Rechts- und Pflichtenstellung des GmbH-Geschäftsführers nach Einführung der Insolvenzordnung, ZInsO 1999, 121; Holzer, Die Empfehlungen der UNCITRAL zum nationalen und internationalen Konzerninsolvenzrecht, ZIP 2011, 1894; ders., Die Empfehlungen der UNCITRAL zum Konzerninsolvenzrecht, InDat-Report 6/2011, 38; ders., Grundzüge des Verteilungsverfahrens nach der Insolvenzordnung, InsbürO 2011, 82; ders., Die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen, InsbürO 2009, 11; ders., Nutzungsüberlassung im Insolvenzverfahren, Konsequenzen aus dem Wegfall der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung durch das MoMiG, ZVI 2008, 369; ders., Die Änderung des Überschuldungsbegriffs durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, ZIP 2008, 2108; ders., Die Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ZVI 2007, 401; Hölzle, Überlagerung des Gesellschaftsrechts durch das Insolvenzrecht und die Schlechterstellungsprüfung zu Lasten des (Minderheits-)Gesellschafters, ZIP 2014, 1819; ders., Der Insolvenzantrag als Sanierungsoption – auch gegen den Willen von Gesellschaftern?, ZIP 2013, 1846; Hölzle/Beys, Gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen im Insolvenzplanverfahren, ZIP 2016, 1461; Jarchow/ Hölken, Überschussverteilung bei der Publikumskommanditgesellschaft, ZInsO 2019, 2441; Keller, Die Vollbeendigung der Personengesellschaft im Insolvenzverfahren – Ungelöste Fragen zur Anwendung des § 199 Satz 2 InsO, in: Festschrift Kübler, 2015, S. 343; Kruth, Eigenkapitalausschüttungen im Lichte des Insolvenzanfechtungsrechts, DStR 2017, 2126; Liebscher/Rickelt, Der Rang kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche in der Insolvenz, Eine genuin insolvenzrechtliche Fragestellung, ZIP 2024, 717; Madaus, Der Rang von Anlegeransprüchen auf Schadenersatz für ihre Anlageentscheidung und die Definitionsmacht des Insolvenzrechts, ZIP 2023, 1273; ders., Keine Reorganisation ohne die Gesellschafter, ZGR 2011, 749; Otte/Schwarzer, Die Verstümmelung des Abfindungsanspruchs ausscheidender Gesellschafter durch die Rechtsprechung des II. Zivilsenats – und wie man auf sie reagieren sollte, GmbHR 2021, 862; Rock/Contius, Innenausgleich unter den Gesellschaftern einer insolventen Publikums-Kommanditgesellschaft, ZIP 2017, 1889; Sassenrath, Der Eingriff in Anteilseignerrechte durch den Insolvenzplan, ZIP 2003, 1517; Schäfer, Suhrkamp und die Folgen – Konsequenzen aus dem vorläufigen Abschluss des Suhrkamp-Insolvenzverfahrens, ZIP 2015, 1208; Schlick, Die aktuelle Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH zum Kapitalanlagerecht, WM 2014, 633; Schlinker, Zur Beendigung des Insolvenzverfahrens vor vollständiger Verwertung der Masse, ZIP 2007, 1937; Karsten Schmidt, Zur Ablösung des Löschungsgesetzes. Was ändert die Insolvenzrechtsreform für GmbH bzw. GmbH & Co?, GmbHR 1994, 829; Karsten Schmidt/ Bitter, Doppelberücksichtigung, Ausfallprinzip und Gesellschafterhaftung in der Insolvenz, ZIP 2000, 1077; Quante, Der Rang der Abfindungsforderung eines nach Einziehung ausgeschiedenen Gesellschafters in der Insolvenz der GmbH, KTS 2020, 367; Thole, Der insolvenzrechtliche Rang von kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen gegen den Emittenten, ZIP 2020, 2533; ders., Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht im Insolvenzverfahren, ZIP 2013, 1937; J. Uhlenbruck, Die Rechtsfolgen der Abweisung oder Einstellung mangels Masse für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., S. 1187; Uhlenbruck, Die Durchsetzung von Gläubigeransprüchen gegen eine vermögenslose GmbH und deren Organe nach geltendem und neuem Insolvenzrecht, ZIP 1996, 1641; Verse, Anteilseigner im Insolvenzverfahren, Überlegungen zur Reform des Insolvenzplanverfahrens aus gesellschaftsrechtlicher Sicht, ZGR 2010, 299; Weber, Die Funktionsteilung zwischen Konkursverwalter und Gesellschaftsorganen im Konkurs der Kapitalgesellschaft, KTS 1970, 73; Wünschmann, Eigenkapitalausschüttungen zwischen Gesellschafs- und Insolvenzrecht, NZG 2017, 51.
Übersicht
I. Zweck der Vorschrift II. Herausgabe an den Schuldner III. Auszahlung an Beteiligte einer juristischen Person 1. Vorgaben des Gesellschaftsrechts und des öffentlichen Rechts 2. Gesetzliche Rangfolge 3. Registerrechtliche Konsequenzen IV. Weitere AnwendungsfälleDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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