Kommentar

Detailsuche


Holzer – 79. Lfg. 03.2019 – InsO § 188 – Verteilungsverzeichnis
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2019 § 188 Verteilungsverzeichnis
1Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu berücksichtigen sind. 2Das Verzeichnis ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen. 3Der Verwalter zeigt dem Gericht die Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag aus der Insolvenzmasse an; das Gericht hat die angezeigte Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag öffentlich bekannt zu machen.
Auf Verfahren, die vor dem 1.7.2007 eröffnet worden sind, ist die bis zum 30.6.2007 geltende Fassung anzuwenden (Art. 103c EGInsO):
1Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu berücksichtigen sind. 2Das Verzeichnis ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen. 3Der Verwalter hat die Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag aus der Insolvenzmasse öffentlich bekannt zu machen.
Literatur: W. Delhaes, Im Überblick: Der Insolvenzverwalter im eröffneten Insolvenzverfahren, NZI 1999, 47; K. Delhaes, Das konkursrechtliche Verteilungsverfahren in der Praxis, KTS 1963, 240; Eckardt, Die Feststellung und Befriedigung des Insolvenzgläubigerrechts, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 533; Hansens, Zwangsvollstreckung, Rundschau, JurBüro 1996, 411; Hess/Weis, Die Einbeziehung der absonderungsberechtigten Gläubiger in das Insolvenzverfahren bei der Verwertung von Sicherungsgut, InVo 1996, 57; Holzer, Grundzüge des Verteilungsverfahrens nach der Insolvenzordnung, InsbürO 2011, 82; ders., Aktuelle Änderungen der Bekanntmachungsvorschriften in Insolvenzverfahren, ZIP 2008, 391; ders., Redaktionsversehen in der Insolvenzordnung?, NZI 1999, 44; ders., Die Akteneinsicht im Insolvenzverfahren, ZIP 1998, 1333; Jenal/Schüssler, Der „vergessene“ Gläubiger im Insolvenzverfahren, KSI 2014, 16; Sponagel, Gläubigerinformation im Insolvenzverfahren, DZWIR 2011, 270; Sternal, Neuregelungen zum Unternehmensinsolvenzrecht – Die geplanten Neuregelungen im Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 8.2.2006, NZI 2006, 185; Wellensiek, Die Aufgaben des Insolvenzverwalters nach der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 208.

Übersicht

I. Zweck der Vorschrift II. Das Verteilungsverzeichnis 1. Insolvenztabelle 2. Zu berücksichtigende Forderungen a) Festgestellte Forderungen b) Streitige Forderungen aa) Titulierte und bestrittene Forderungen bb) Bestrittene und nicht titulierte Forderungen cc) Forderungen absonderungsberechtigter Gläubiger dd) Bedingte Forderungen III. Die Niederlegung in der Geschäftsstelle IV. Öffentliche Bekanntmachung V. Die Prüfung des Verteilungsverzeichnisses VI. Verteilungsverzeichnis bei Sondermassen

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell