Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
§ 183
Wirkung der Entscheidung
(1) Eine rechtskräftige Entscheidung, durch die eine Forderung festgestellt oder ein Widerspruch für begründet erklärt wird, wirkt gegenüber dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern.
(2) Der obsiegenden Partei obliegt es, beim Insolvenzgericht die Berichtigung der Tabelle zu beantragen.
(3) Haben nur einzelne Gläubiger, nicht der Verwalter, den Rechtsstreit geführt, so können diese Gläubiger die Erstattung ihrer Kosten aus der Insolvenzmasse insoweit verlangen, als der Masse durch die Entscheidung ein Vorteil erwachsen ist.
Literatur: Eckardt, Die Feststellung und Befriedigung des Insolvenzgläubigerrechts, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 533; Henckel, Parteilehre und Streitgegenstand im Zivilprozess, 1961.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte II. Normzweck III. Wirkungen des rechtskräftigen Feststellungsurteils 1. Umfang der Rechtskraft 2. Sonstige Auswirkungen des Feststellungsurteils a) Obsiegen des Bestreitenden b) Obsiegen des Anmeldegläubigers c) Auswirkungen auf den Schuldner IV. Bewirkung der Eintragung in die Insolvenztabelle 1. Vorlage der Entscheidung des Feststellungsstreits 2. Korrektur des Berichtigungsvermerks 3. Entsprechende Anwendung des Absatzes 2 V. Die Kostenerstattung 1. Ausgleichsanspruch des Gläubigers 2. Feststellungsrechtsstreit des Verwalters 3. Feststellungsklagen mit unterschiedlichen ErgebnissenDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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