Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
§ 182
Streitwert
Der Wert des Streitgegenstands einer Klage auf Feststellung einer Forderung, deren Bestand vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten worden ist, bestimmt sich nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten ist.
Literatur: Pape, Die Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen im Insolvenzverfahren (Teil 2), InVo 2007, 352; Schneider, Der Streitwert der Konkursfeststellungsklage, MDR 1974, 101.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte und Normzweck II. Maßgeblichkeit der voraussichtlichen Insolvenzquote 1. Anwendungsbereich 2. Zeitpunkt der Streitwertbemessung 3. Keine Berücksichtigung anderweitiger Befriedigungsmöglichkeiten 4. Mehrere Widersprüche 5. Anwendung auf andere Verfahren III. Forderungen ohne Aussicht auf Ausschüttung einer Quote IV. Unanwendbarkeit auf Klagen gegen den Widerspruch des Schuldners V. Bemessung des Streitwerts 1. Grundsätze 2. EinzelfragenDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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