Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
§ 181
Umfang der Feststellung
Die Feststellung kann nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.
Literatur: Eckardt, Die Feststellung und Befriedigung des Insolvenzgläubigerrechts, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 533.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte und Normzweck II. Durchführung des Prüfungsverfahrens als Sachurteilsvoraussetzung III. Einzelfragen 1. Nachweis der Identität zwischen angemeldeter und rechtshängiger Forderung 2. Auswechslung oder Änderung von Grund und Betrag der Forderung 3. Unanmeldbare Forderungen 4. Übergang vom Erfüllungs- zum Schadensersatzanspruch im Fall des § 103 5. RechtsnachfolgeDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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