Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2025
§ 176
Verlauf des Prüfungstermins
1Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. 2Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.
Früheres Recht und Entwurfsregelungen: §§ 141, 143 KO; § 203 RegE
Literatur: Bischoff, Das Widerspruchsrecht der Gläubiger im Forderungsfeststellungsverfahren – ein Anachronismus, ZInsO 2003, 161; Eickmann, Höchstpersönliches Verwalterhandeln oder Delegationsbefugnis? – Ein Beitrag zu den Problemen des Einsatzes von Dritten bei Durchführung der Konkursverwaltung, KTS 1986, 197; Förster/Bruhn, Die Forderungsprüfung durch den Insolvenzverwalter – alte Haftungsfalle mit verschärfter Wirkung!, ZInsO 2002, 802; Frind, Verwalterauswahl: Ermessen des Insolvenzrichters im Mittelpunkt, ZInsO 2009, 1638; Jacoby, Auswahlermessen auch im Insolvenzverwalter-Vorauswahlverfahren, ZIP 2009, 2081; Pape, Zur Konkurrenz der Vollstreckung aus einer Eintragung in die Konkurstabelle und einem vor Konkurseröffnung erwirkten Titel, KTS 1992, 185; Pluta/Heidrich, Schriftliche Forderungsprüfung in Großverfahren, in: Festschrift Smid, 2022, S. 271; Uhlenbruck, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners und seiner organschaftlichen Vertreter nach der Konkursordnung, Vergleichsordnung, Gesamtvollstreckungsordnung sowie Insolvenzordnung, KTS 1997, 371.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte II. Normzweck III. Vorbereitung und Ablauf des Prüfungstermins IV. Erklärungspflicht des Schuldners V. Zulässigkeit der Prüfung der Forderungen nicht erschienener Gläubiger VI. Der Widerspruch 1. Erhebung des Widerspruchs 2 Zielrichtung des Widerspruchs 3. Erforderlichkeit einer Begründung des Widerspruchs 4. Rücknahme des Widerspruchs 5. Unzulässigkeit eines „nachträglichen“ Widerspruchs 6. Kreis der Widerspruchsberechtigten a) Das Widerspruchsrecht des Insolvenzverwalters aa) Bedeutung des Widerspruchsrechts des Verwalters bb) Anwesenheits- und Erklärungspflicht des Verwalters cc) „Vorläufiges Bestreiten“ durch den Insolvenzverwalter b) Das Bestreitensrecht der Gläubiger VII. Widerspruch des Schuldners VIII. Schriftliches VerfahrenDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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