Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2015
§ 176
Verlauf des Prüfungstermins
1Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. 2Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.
Literatur: Bischoff, Das Widerspruchsrecht der Gläubiger im Forderungsfeststellungsverfahren – ein Anachronismus, ZInsO 2003, 161; Bratvogel, In welchen Fällen muß der Konkursverwalter die Termine vor dem Konkursgericht persönlich wahrnehmen, in welchen Fällen kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, und wann kann und muß ein anderer Konkursverwalter bestellt werden?, KTS 1977, 229; Braun, Rechtskraftdurchbrechung bei rechtskräftigen Vollstreckungsbescheiden, ZIP 1987, 687; Eickmann, Höchstpersönliches Verwalterhandeln oder Delegationsbefugnis? – Ein Beitrag zu den Problemen des Einsatzes von Dritten bei Durchführung der Konkursverwaltung, KTS 1986, 197; Förster/Bruhn, Die Forderungsprüfung durch den Insolvenzverwalter – alte Haftungsfalle mit verschärfter Wirkung!, ZInsO 2002, 802; Frind, Verwalterauswahl: Ermessen des Insolvenzrichters im Mittelpunkt, ZInsO 2009, 1638; Jacoby, Auswahlermessen auch im Insolvenzverwalter-Vorauswahlverfahren, ZIP 2009, 2081; Pape, Konkursverwalter mit beschränkter Haftung?, ZIP 1993, 737; ders., Zur Konkurrenz der Vollstreckung aus einer Eintragung in die Konkurstabelle und einem vor Konkurseröffnung erwirkten Titel, KTS 1992, 185; Uhlenbruck, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners und seiner organschaftlichen Vertreter nach der Konkursordnung, Vergleichsordnung, Gesamtvollstreckungsordnung sowie Insolvenzordnung, KTS 1997, 371.
Übersicht
I. Entstehungsgeschichte II. Normzweck III. Vorbereitung und Ablauf des Prüfungstermins IV. Erklärungspflicht des Schuldners V. Zulässigkeit der Prüfung der Forderungen nicht erschienener Gläubiger VI. Kreis der Widerspruchsberechtigten 1. Zielrichtung des Widerspruchs a) „Vorläufiges Bestreiten“ durch den Insolvenzverwalter b) Erforderlichkeit einer Begründung des Widerspruchs c) Auf den Rechtsgrund der unerlaubten Handlung beschränkter Widerspruch 2. Das Widerspruchsrecht des Insolvenzverwalters a) Anwesenheits- und Erklärungspflicht des Verwalters b) Bedeutung des Widerspruchsrechts des Verwalters 3. Das Bestreitensrecht der Gläubiger a) Problem des Bestreitens durch nachrangige Insolvenzgläubiger b) Rücknahme des Widerspruchs c) Unzulässigkeit eines „nachträglichen“ Widerspruchs VII. Widerspruch des SchuldnersDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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