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Pape/Schaltke – 60. Lfg. 09.2014 – InsO § 174 – Anmeldung der Forderungen
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2015 § 174 Anmeldung der Forderungen
(1) 1Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. 2Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. 3Zur Vertretung des Gläubigers im Verfahren nach diesem Abschnitt sind auch Personen befugt, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes).
(2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine vorsätzliche pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat des Schuldners nach den §§ 370, 373 oder 374 der Abgabenordnung zugrunde liegt.
(3) 1Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. 2Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
(4) 1Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, wenn der Insolvenzverwalter der Übermittlung elektronischer Dokumente ausdrücklich zugestimmt hat. 2In diesem Fall sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, unverzüglich nachgereicht werden.
Auf Verfahren, die vor dem 1.12.2001 eröffnet worden sind, ist die bis zum 30.11.2001 geltende Fassung von Absatz 2 anzuwenden (Art. 103a EGInsO):
(2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben.
Auf Verfahren, die vor dem 1.7.2014 beantragt worden sind, ist die vom 1.12.2001 bis zum 30.6.2014 geltende Fassung von Absatz 2 anzuwenden (Art. 103h EGInsO):
(2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt.
Literatur: App, Kurzüberblick über die Behandlung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Hauptzollamts in einem Insolvenzverfahren, BDZ 2001, F 29, F 30; Arend, Die insolvenzrechtliche Behandlung der Zahlungsansprüche in fremder Währung, ZIP 1988, 69; Bähr, Forderungsprüfung und Tabellenführung, InVo 1998, 205; Dornblüth/Pape, Ausweitung der ausgenommenen Forderungen des § 302 Nr. 1 InsO ab 1.7.2014, ZInsO 2014, 1625; Duursma-Kepplinger, Einfluss der Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens auf die Befriedigung von zuvor begründeten Masseverbindlichkeiten, ZIP 2007, 752; Eckardt, Die Feststellung und Befriedigung des Insolvenzgläubigerrechts, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 533; ders., „Unanmeldbare“ Forderungen im Konkursfeststellungsverfahren nach §§ 138 ff KO, ZIP 1993, 1765; Gehrlein, Die Rechtslage im Insolvenzrecht nach dem MoMiG, in: Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 825; Grote, Die Verjährung von Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen nach rechtskräftigem Vollstreckungsbescheid, ZInsO 2008, 776; Grote/Pape, Das Ende der Diskussion? Die wichtigsten Neuregelungen zur Restschuldbefreiung, ZInsO 2013, 1433; Heinze, Geldstrafen als Insolvenzforderungen, ZVI 2006, 14; Hirte, Die Neuregelung des Rechts der (früher: kapitalersetzenden) Gesellschafterdarlehen durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG), WM 2008, 1429; Kehe/Meyer/Schmerbach, Anmeldung und Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, ZInsO 2002, 615; Kemper, Die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren, ZIP 2001, 1609; Klasmeyer/Elsner, Zur Behandlung von Ausfallforderungen im Konkurs, in: Festschrift Merz, 1992, S. 303; Kohte/Ahrens/Grote, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren, 1999; Leibner, Die Änderungen des Insolvenzrechts aus anwaltlicher Sicht, NZI 2001, 574; Loritz, Einbeziehung der nachrangigen Insolvenzgläubiger, in: Leipold (Hrsg.), Insolvenzrecht im Umbruch, 1991, S. 91; Merkle, Die Zuständigkeit von Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht im insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahren, Rpfleger 2001, 157; v. Olshausen, Doppelberücksichtigung, Ausfallprinzip und Gesellschafterhaftung in der Insolvenz, ZIP 2003, 1321; Pape, Die Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen im Insolvenzverfahren (Teil 1), InVo 2007, 303; ders., Vollstreckung von Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen während des Insolvenzverfahrens, InVo 2006, 454; ders., Neuregelungen der Insolvenzordnung durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2001, ZAP Fach 14, S. 409; ders., Stimmrechtsfestsetzung im Anwendungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung, Rpfleger 1997, 147; ders., Stimmrechtsfestsetzungen in der Gläubigerversammlung, KTS 1993, 31; ders., Zur Problematik der Unanfechtbarkeit von Stimmrechtsfestsetzungen in der Gläubigerversammlung, ZIP 1991, 837; ders., Zu den Voraussetzungen der Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Prozeßkostenhilfe, ZIP 1989, 692; I. Pape/G. Pape, Vorschläge zur Reform des Insolvenzverfahrens, insbesondere des Verbraucherinsolvenzverfahrens, ZIP 2000, 1553; Pape/Voigt, Zur Zulässigkeit von Individualklagen trotz Gesamtvollstreckung, WiB 1995, 618; Paulus, Änderungen des deutschen Insolvenzrechts durch die EuInsVO, ZIP 2002, 729; Prütting, Verfahrensziele und Grundsätze sowie Verfahrenseröffnung, in Kölner Schrift, 3. Aufl., S. 1; Schellberg, Das neue Insolvenzrecht, DB 2002, 307; Schlaeger, Rechtliche Maßnahme einer Behörde gegen einen insolventen Schuldner, JA 2005, 544; Schmerbach/Stephan, Der Diskussionsentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze – Anmerkungen aus insolvenzrechtlicher Sicht, ZInsO 2000, 541; Karsten Schmidt, Fremdwährungsforderungen im Konkurs, in: Festschrift Merz, 1992, S. 533; Karsten Schmidt/Bitter, Doppelberücksichtigung, Ausfallprinzip und Gesellschafterhaftung in der Insolvenz, ZIP 2000, 1077; Karsten Schmidt/Jungmann, Anmeldung von Insolvenzforderungen mit Rechnungslegungslast des Schuldners, NZI 2002, 65; Thomas B. Schmidt, Änderungen des Kaufrechts durch die Schuldrechtsreform und deren Bedeutung für die Praxis der Insolvenzverwaltung, ZInsO 2002, 103; Schönfelder, Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz – auch ohne Krise in die Krise?, WM 2009, 401; Smid, Voraussetzungen der Berücksichtigung von Absonderungsrechten in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren, NZI 2009, 669; ders., Rechtsmittel gegen Eingriffe in Teilnahmerechte Verfahrensbeteiligter durch das InsolvenzInsolvenzgerichtgericht, KTS 1993, 1; Uhlenbruck, Die Durchsetzung von Gläubigeransprüchen gegen eine vermögenslose GmbH und deren Organe nach geltendem und neuem Insolvenzrecht, ZIP 1996, 1641; ders., Zurückweisung von Anmeldungen zur Konkurstabelle, Rpfleger 1991, 445; Vallender, Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren, ZInsO 2002, 110; ders., Die bevorstehenden Änderungen des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens aufgrund des InsOÄndG 2001 und ihre Auswirkungen auf die Praxis, NZI 2001, 561; Vogel, Verjährung und Insolvenzverfahren, BauR 2004, 1365; Wedel, Rechtsdienstleistungsgesetz: Neuregelungen für den Bereich Inkasso, JurBüro 2008, 453; Wenner/Schuster, Zum Jahresende: Die Hemmung der Verjährung durch die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren, BB 2006, 2649.

Übersicht

I. Entstehungsgeschichte 1. Anmeldung von Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung a) Änderung durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz b) Ergänzung durch das RSB-Verkürzungsgesetz 2. Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes 3. Weitere Änderungen 4. Anmeldung in Verfahren der EuInsVO II. Normzweck III. Bezüge des Feststellungsverfahrens zu den übrigen Vorschriften der Insolvenzordnung 1. Bedeutung der „Mitteilung“ dinglicher Sicherungsrechte 2. Anzumeldende Forderungen 3. Beteiligung der Gläubiger bei der Forderungsfeststellung 4. Geltendmachung von Insolvenzforderungen erst nach Durchführung eines Forderungsfeststellungsverfahrens 5. Abweichende Regelungen für die Forderungsfeststellung in besonderen Verfahrensarten a) Besonderheiten des Verfahrens mit Eigenverwaltung b) Abweichungen in Verbraucherinsolvenzverfahren 6. Keine Abweichung durch einen Insolvenzplan IV. „Anmeldbare“ Forderungen 1. Ausgeschlossene Ansprüche a) Ausschluss von Masseverbindlichkeiten b) Ausschluss der Anmeldung von Aus- und Absonderungsrechten c) Zur Aufrechnung berechtigte Gläubiger d) Anmeldung durch mehrere Personen 2. Vorprüfung der angemeldeten Forderungen a) Frühere Auffassung zur Konkursordnung b) Fortbestand der Problematik in der Insolvenzordnung aa) Fehlende Prozessökonomie einer doppelten Vorprüfung bb) Umfang des Vorprüfungsrechts des Verwalters cc) Hinweispflicht des Verwalters bei Mängeln der Anmeldung dd) Grundsätzliche Berücksichtigung der angemeldeten Forderungen c) Zurückweisung der Anmeldung „nachrangiger“ Insolvenzforderungen V. Formalien und inhaltliche Erfordernisse der Forderungsanmeldung 1. Adressat und Form der Anmeldung 2. Anmeldung in deutscher Sprache 3. Anmeldung durch Vertreter 4. Angaben zu Grund und Betrag der Forderung a) Gebot der Individualisierung der Forderung b) Anforderungen bei Sammelanmeldungen c) Angabe des Forderungsbetrags d) Die Beifügung von Urkunden und Beweisstücken 5. Gewährung von Prozesskostenhilfe/Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Kostenstundung 6. Besonderheiten bei der Anmeldung von einzelnen Ansprüchen a) Steuerforderungen b) Unterhaltsansprüche c) Beitragsforderungen von Sozialversicherungsträgern d) Regressansprüche e) Gewährleistungsansprüche und Zug um Zug zu erfüllende Schadensersatzansprüche f) Insolvenz von Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit und ihrer Gesellschafter aa) Gesellschafterinsolvenz bb) Gesellschaftsinsolvenz cc) Doppelinsolvenz 7. Berichtigung und Rücknahme von Forderungsanmeldungen VI. Rechtswirkungen der Forderungsanmeldung 1. Dokumentation des Anmeldungszeitpunktes durch den Verwalter 2. Einzelheiten zur Hemmung der Verjährung a) Insolvenzforderungen b) Nachrangige Forderungen VII. Die Anmeldung nachrangiger Insolvenzforderungen (Abs. 3) 1. Irrtümliche Anmeldung als Insolvenzforderung 2. Zweifelsfragen im Hinblick auf die Restschuldbefreiung VIII. Anmeldung von Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, Unterhaltspflichtverletzung und Steuerstraftaten im Hinblick auf Restschuldbefreiung 1. Angabe von Tatsachen zu einer von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderung a) Tatsachen zum Vorliegen einer unerlaubten Handlung b) Tatsachen zum Vorliegen einer Steuerstraftat aa) Notwendigkeit einer Korrektur der gesetzlichen Regelung (1) Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung bereits bei Anmeldung der Forderung (2) Mindestinhalt der Anmeldung bei Fehlen einer rechtskräftigen Verurteilung bb) Zeitliche Begrenzung für das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung (1) Anlehnung an die Rechtsprechung zu „asymmetrischen“ Insolvenzverfahren (2) Schlusstermin als äußerste zeitliche Grenze für eine rechtskräftige Verurteilung c) Verletzung der Unterhaltspflicht aa) Verbesserung der Lage der Unterhaltsgläubiger? bb) Tatsachen zu einer Verletzung der Unterhaltspflicht 2. Verfahren bei Anmeldung einer privilegierten Forderung 3. Wirkungen der Eintragung des Privilegs in die Tabelle und des erfolgreichen Widerspruchs des Schuldners

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