Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2022
§ 153
Vermögensübersicht
(1) 1Der Insolvenzverwalter hat auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine geordnete Übersicht aufzustellen, in der die Gegenstände der Insolvenzmasse und die Verbindlichkeiten des Schuldners aufgeführt und einander gegenübergestellt werden. 2Für die Bewertung der Gegenstände gilt § 151 Abs. 2 entsprechend, für die Gliederung der Verbindlichkeiten § 152 Abs. 2 Satz 1.
(2) 1Nach der Aufstellung der Vermögensübersicht kann das Insolvenzgericht auf Antrag des Verwalters oder eines Gläubigers dem Schuldner aufgeben, die Vollständigkeit der Vermögensübersicht eidesstattlich zu versichern. 2Die §§ 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2 gelten entsprechend.
Literatur: Haarmeyer/Basinski/Hillebrand/Weber, Durchbruch in der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung – Bericht über den aktuellen Stand der Forschungsgruppe „Schlussrechnung“ des Rheinland-pfälzischen Zentrums für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS), ZInsO 2011, 1874; Haarmeyer/Hillebrand, Empfehlungen zur Schlussrechnungslegung und Schlussrechnungsprüfung der Forschungsgruppe „Schlussrechnung“ des Rheinland-pfälzischen Zentrums für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS), ZInsO 2010, 1689; Kloos, Zur Standardisierung insolvenzrechtlicher Rechnungslegung, NZI 2009, 586; Langer/Bausch, Die fortschreibende Rechnungslegung im Rahmen standardisierter Gutachten und Zwischenberichte, ZInsO 2011, 1287; Pape, Stärkung der Gläubigerrechte und Verschärfung der Aufsicht im Insolvenzverfahren, ZVI 2008, 89; Uhlenbruck, Gesellschaftsrechtliche Aspekte des Insolvenzrechts, in: Kölner Schrift, 2. Aufl., S. 1157; Viertelhausen, Eidesstattliche Versicherungen im Insolvenzverfahren?, DGVZ 2001, 36; Wipperfürth, Qualitätssicherung durch den ForStaB (Fortgeschriebener Standardisierter Zwischenbericht) – Eine Zwischenbilanz im Interview mit Repräsentanten des AG Aachen, InsbürO 2014, 60.
Übersicht
I. Zweck der Vorschrift II. Aufstellung des Verzeichnisses (Abs. 1 Satz 1) 1. Pflicht des Insolvenzverwalters und Stichtagsprinzip 2. Frist 3. Eigenverwaltung III. Inhalt der Vermögensübersicht 1. Sorgfaltsprinzip und Bilanzierungsgrundsätze 2. Einzelheiten zum Inhalt IV. Wertermittlung (Abs. 1 Satz 2) V. Gliederung der Vermögensübersicht 1. Grundlegendes 2. Aufbau a) Insolvenzrechtliche Kriterien b) Gliederungsvorschlag VI. Eidesstattliche Versicherung (Abs. 2) 1. Grundlegendes und Zielsetzung 2. Antragsprinzip a) Voraussetzungen b) Antragsrecht c) Form des Antrags 3. Verfahren 4. Inhalt der Erklärung 5. Person des Verpflichteten 6. Zwangsweise Durchsetzung 7. Rechtsmittel VII. Fortschreibung des Vermögensverzeichnisses 1. Erfordernis der Fortschreibung 2. Fortschreibung im Einzelnen 3. Umsetzung und AusblickDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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