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Wipperfürth – 91. Lfg. 03.2022 – InsO § 151 – Verzeichnis der Massegegenstände
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2022 § 151 Verzeichnis der Massegegenstände
(1) 1Der Insolvenzverwalter hat ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. 2Der Schuldner ist hinzuzuziehen, wenn dies ohne eine nachteilige Verzögerung möglich ist.
(2) 1Bei jedem Gegenstand ist dessen Wert anzugeben. 2Hängt der Wert davon ab, ob das Unternehmen fortgeführt oder stillgelegt wird, sind beide Werte anzugeben. 3Besonders schwierige Bewertungen können einem Sachverständigen übertragen werden.
(3) 1Auf Antrag des Verwalters kann das Insolvenzgericht gestatten, dass die Aufstellung des Verzeichnisses unterbleibt; der Antrag ist zu begründen. 2Ist ein Gläubigerausschuss bestellt, so kann der Verwalter den Antrag nur mit Zustimmung des Gläubigerausschusses stellen.
Literatur: Delhaes, Im Überblick: Der Insolvenzverwalter im eröffneten Insolvenzverfahren, NZI 1999, 47; Fischer-Böhnlein/Körner, Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften im Insolvenzverfahren, BB 2001, 191; Förster, Sinn und Unsinn des Fortführungswertes – kleine Nachlese der aktuellen Diskussion, ZInsO 2000, 21; ders., Klartext: Das Geheimnis des going concern, ZInsO 1999, 555; Fröhlich/Köchling, Immaterielle Werte im Insolvenzverfahren, ZInsO 2002, 478; Heni, Rechnungslegung im Insolvenzverfahren – Zahlenfriedhöfe auf Kosten der Gläubiger?, ZInsO 1999, 609; Höffner, Fortführungswerte in der Vermögensübersicht nach § 153 InsO. Zur Problematik der durch die Insolvenzordnung eingeführten „zweigeteilten“ Rechnungslegung bei Verfahrenseröffnung, ZIP 1999, 2088; Klasmeyer/Kübler, Buchführungs-, Bilanzierungs- und Steuererklärungspflichten des Konkursverwalters sowie Sanktionen im Falle ihrer Verletzung, BB 1978, 369; Kloos, Zur Standardisierung insolvenzrechtlicher Rechnungslegung, NZI 2009, 586; König, Gesonderte oder harmonisierte Rechnungslegung des Konkursverwalters im Unternehmenskonkurs?, Formen und praktische Organisation der Rechnungslegung, ZIP 1988, 1003; Langer/Bausch, Die fortschreibende Rechnungslegung im Rahmen standardisierter Gutachten und Zwischenberichte, ZInsO 2011, 1287; Lièvre/Stahl/Ems, Anforderungen an die Aufstellung und die Prüfung der Schlussrechnung im Insolvenzverfahren, KTS 1999, 1; Mitlehner, „Fortführungswert“ der Massegegenstände, ZIP 2000, 1825; Möhlmann, Die Ausgestaltung der Masse- und Gläubigerverzeichnisse sowie der Vermögensübersicht nach neuem Insolvenzrecht, DStR 1999, 163; Neuhof, Sanierungsrisiken der Banken: Die Vor-Sanierungsphase, NJW 1998, 3225; Karsten Schmidt, Vom Konkursrecht der Gesellschaften zum Insolvenzrecht der Unternehmen, ZIP 1980, 233; Schmitt/Möhlmann-Mahlau, Die Insolvenzeröffnungsbilanz und ihre Bedeutung für die Weiterführung und Sanierung der Insolvenzschuldnerin, NZI 2007, 703; Steffan, Der Fortführungswert im Vermögensstatus nach § 153 InsO als Ausfluss des Fortführungskonzepts, ZInsO 2003, 106; Veit, Die Verknüpfung der Bilanz für das Rumpfgeschäftsjahr und der Konkurseröffnungsbilanz durch eine Überleitungsrechnung, KTS 1983, 57; ders., Konkursrechnungen in chronologischer Sicht, WiSt 1982, 370; Wipperfürth, Qualitätssicherung durch den ForStaB (Fortgeschriebener Standardisierter Zwischenbericht) – Eine Zwischenbilanz im Interview mit Repräsentanten des AG Aachen, InsbürO 2014, 60.

Übersicht

I. Zweck der Vorschrift II. Aufstellung des Verzeichnisses 1. Pflicht des Insolvenzverwalters und Zeitpunkt der Aufstellung 2. Eigenverwaltung 3. Vollständigkeitsgebot und körperliche Bestandsaufnahme 4. Einschaltung eines Sachverständigen 5. Absehen von der Aufstellung des Verzeichnisses (Abs. 3) a) Allgemeines b) Entscheidung des Gerichts 6. Hinzuziehung des Schuldners III. Inhalt des Verzeichnisses IV. Wertermittlung 1. Wertangabe im Verzeichnis 2. Liquidationswert 3. Fortführungswert a) Fortführungswert als Pflichtangabe b) Die Bestimmung des Fortführungswertes 4. Einzelfragen der Bewertung a) Immaterielle Vermögenswerte b) Grundstücke c) Technische und sonstige Anlagen, Maschinen, sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung d) Finanzanlagen e) Vorräte f) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen g) Sonstige Vermögenswerte h) Insolvenzspezifische Ansprüche i) Privatvermögen V. Gliederung des Verzeichnisses 1. Grundlegendes 2. Gliederungsvorschlag VI. Fortschreibung des Verzeichnisses

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