Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
978-3-8145-8700-4
Kübler/Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2022
§ 145
Anfechtung gegen Rechtsnachfolger
(1) Die Anfechtbarkeit kann gegen den Erben oder einen anderen Gesamtrechtsnachfolger des Anfechtungsgegners geltend gemacht werden.
(2) Gegen einen sonstigen Rechtsnachfolger kann die Anfechtbarkeit geltend gemacht werden:
- 1. wenn dem Rechtsnachfolger zur Zeit seines Erwerbs die Umstände bekannt waren, welche die Anfechtbarkeit des Erwerbs seines Rechtsvorgängers begründen;
- 2. wenn der Rechtsnachfolger zur Zeit seines Erwerbs zu den Personen gehörte, die dem Schuldner nahestehen (§ 138), es sei denn, daß ihm zu dieser Zeit die Umstände unbekannt waren, welche die Anfechtbarkeit des Erwerbs seines Rechtsvorgängers begründen;
- 3. wenn dem Rechtsnachfolger das Erlangte unentgeltlich zugewendet worden ist.
Literatur: Bartels, Insolvenzanfechtung und Leistung Dritter, 2015; Eckardt, Anfechtung und Aussonderung, KTS 2005, 15; Gerhardt, Die Anfechtung gegen den Rechtsnachfolger, in: Festschrift Kirchhof, 2003, S. 121; Kohler, Lehrbuch des Konkursrechts, 1891; Köhn, Ausgleichs- und Regressansprüche des Anfechtungsgegners bei anfechtbarem Erwerb, NZI 2008, 412; Knütel, § 822 BGB und die Schwächen unentgeltlichen Erwerbs, NJW 1989, 2504; Kreft, Ausgesuchte Probleme des Anfechtungsrechts, ZInsO 1999, 370; Loritz, Die Umschreibung der Vollstreckungsklausel, ZZP 95 (1982), 310; Lüke, Anfechtungsrechtliche Probleme bei Dreiecksverhältnissen am Beispiel der Erfüllung durch Dritte, ZIP 2001, 1; Marotzke, „Dingliche“ Wirkungen der Gläubiger- und Konkursanfechtung, KTS 1987, 1; Neyses, Die Insolvenzanfechtung in Mehrpersonenverhältnissen, 2012; Petersen, Insolvenzrechtlicher Sukzessionsschutz durch verschmelzungsbedingte Sondermasse?, NZG 2001, 836; Pießkalla, Zu den Voraussetzungen der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen in der Insolvenz des Rechtsvorgängers im Insolvenzverfahrens des Rechtsnachfolgers, ZInsO 2010, 2052; Reuter/Martinek, Ungerechtfertigte Bereicherung, 2. Aufl. 2016; Karsten Schmidt, Zwangsvollstreckung in anfechtbar veräußerte Gegenstände, JZ 1987, 889.
Übersicht
I. Funktion der Vorschrift II. Allgemeine Voraussetzungen der Anfechtung gegen den Rechtsnachfolger 1. Anfechtbarkeit gegenüber sämtlichen Rechtsvorgängern 2. Rechtsnachfolge III. Anfechtung gegen Gesamtrechtsnachfolger (Abs. 1) 1. Erbschaft 2. Gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge 3. Unternehmensfortführung (§ 25 HGB) 4. Haftung des Erbschaftskäufers nach § 2382 BGB 5. Absatz 1 und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anfechtungsgegners IV. Anfechtung gegen sonstige Rechtsnachfolger (Abs. 2) 1. Begriff der sonstigen Rechtsnachfolge 2. Rechtsnachfolge bei gegenseitigen Verträgen 3. Voraussetzungen nach Absatz 2 Nr. 1–3 a) Kenntnis der Anfechtbarkeit (Nr. 1 und 2) b) Unentgeltlichkeit des Erwerbs des Rechtsnachfolgers (Nr. 3) V. Rechtsfolgen der Anfechtung gegen den Rechtsnachfolger VI. Geltendmachung 1. Gegen Gesamtrechtsnachfolger 2. Gegen sonstige Rechtsnachfolger a) Verjährung b) Prozessuales VII. Verhältnis zur Haftung des Anfechtungsgegners VIII. Regress des Rechtsnachfolgers IX. Handlungen des Rechtsvorgängers in der Insolvenz des RechtsnachfolgersDer Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.