Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
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978-3-8145-8700-4
Kübler/Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung
2016
§ 144
Ansprüche des Anfechtungsgegners
(1) Gewährt der Empfänger einer anfechtbaren Leistung das Erlangte zurück, so lebt seine Forderung wieder auf.
(2) 1Eine Gegenleistung ist aus der Insolvenzmasse zu erstatten, soweit sie in dieser noch unterscheidbar vorhanden ist oder soweit die Masse um ihren Wert bereichert ist. 2Darüber hinaus kann der Empfänger der anfechtbaren Leistung die Forderung auf Rückgewähr der Gegenleistung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.
Literatur: Bartels, Insolvenzanfechtung und Leistungen Dritter, 2015; Becker, Insolvenzrecht, 3. Aufl., 2010; Bork, Wiederaufleben von Sicherheiten nach Anfechtung der Erfüllungsleistung, in: Festschrift Kreft, 2004, S. 229; Eckardt, Aspekte einer Vorteilsanrechnung im Anfechtungsrecht, ZInsO 2004, 888; Ganter, Wiederaufleben von Sicherheiten nach Tilgung der gesicherten Forderung durch Anfechtung, WM 2011, 245; Gernhuber, Die Erfüllung und ihre Surrogate, 2. Aufl., 1994; Heidbrink, Zum Wiederaufleben von Sicherheiten nach Insolvenzanfechtung, NZI 2005, 363; Holzmann, Das Regressrisiko des Befreiungsgläubigers, 2016; Köhn, Ausgleichs- und Regressansprüche des Anfechtungsgegners bei anfechtbarem Erwerb, NZI 2008, 412; Maier/Mager, § 144 InsO: Wiedererstehung einer vorsätzlich deliktischen Forderung nach erfolgreicher Anfechtung und Forderungsanmeldung und ihre praktischen Folgen, ZInsO 2015, 238; Peters, Verjährungsfragen bei der anfechtbaren Schmälerung der Masse um Forderungen, KTS 2008, 295; Röttger, Die insolvenzanfechtungsrechtliche Rückabwicklung von Anweisungsleistungen, 2013.
Übersicht
I. Überblick II. Wiederaufleben der Forderung (Abs. 1) 1. Einordnung der Bestimmung 2. Voraussetzungen a) Anwendungsbereich b) Rückgewähr des Erlangten c) Mehrpersonenverhältnisse 3. Rechtsfolgen a) Unmittelbare Folge: Wiederaufleben b) Folgen für akzessorische Sicherheiten c) Weitere sachenrechtliche Folgen d) Folgen für abstrakte Sicherheiten III. Erstattung der Gegenleistung (Abs. 2) 1. Gegenleistung a) Herrschendes Verständnis b) Kritik aa) Anwendungsbereich bei Deckungsanfechtung bb) Einschränkung bei Anfechtung des Grundgeschäfts 2. Rechtsfolgen a) Masseforderung (Abs. 2 Satz 1) aa) Voraussetzungen des Anspruchs bb) Haftung trotz Wegfalls der Bereicherung cc) Verteidigung mit dem Gegenanspruch b) Insolvenzforderung (Satz 2)Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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