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Jacoby – 95. Lfg. 03.2023 – InsO § 143 – Rechtsfolgen
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2023 § 143 Rechtsfolgen
(1) 1Was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners veräußert, weggegeben oder aufgegeben ist, muss zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden. 2Die Vorschriften über die Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten Bereicherung, bei der dem Empfänger der Mangel des rechtlichen Grundes bekannt ist, gelten entsprechend. 3Eine Geldschuld ist nur zu verzinsen, wenn die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs oder des § 291 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegen; ein darüber hinausgehender Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen eines erlangten Geldbetrags ist ausgeschlossen.
(2) 1Der Empfänger einer unentgeltlichen Leistung hat diese nur zurückzugewähren, soweit er durch sie bereichert ist. 2Dies gilt nicht, sobald er weiß oder den Umständen nach wissen muss, dass die unentgeltliche Leistung die Gläubiger benachteiligt.
(3) 1Im Fall der Anfechtung nach § 135 Abs. 2 hat der Gesellschafter, der die Sicherheit bestellt hatte oder als Bürge haftete, die dem Dritten gewährte Leistung zur Insolvenzmasse zu erstatten. 2Die Verpflichtung besteht nur bis zur Höhe des Betrags, mit dem der Gesellschafter als Bürge haftete oder der dem Wert der von ihm bestellten Sicherheit im Zeitpunkt der Rückgewähr des Darlehens oder der Leistung auf die gleichgestellte Forderung entspricht. 3Der Gesellschafter wird von der Verpflichtung frei, wenn er die Gegenstände, die dem Gläubiger als Sicherheit gedient hatten, der Insolvenzmasse zur Verfügung stellt.
Literatur: Bartels, Anfechtung als Abschöpfung, KTS 2016, 181; Bitter, Die Insolvenzanfechtung im System des Zivilrechts, KTS 2016, 455; Bork, Doppelbesicherung eines Gesellschaftsdarlehens durch Gesellschaft und Gesellschafter, in: Festschrift Ganter, 2010, S. 135; ders., Grundtendenzen des Insolvenzanfechtungsrechts, ZIP 2008, 1041; ders., Kann der (vorläufige) Insolvenzverwalter auf das Anfechtungsrecht verzichten?, ZIP 2006, 589; Breutigam/Tanz, Einzelprobleme des neuen Insolvenzanfechtungsrechts, ZIP 1998, 717; Clement, Rückführung einer anfechtbar erlangten Zahlung auf Gesellschafterdarlehensforderungen im Mehrpersonenverhältnis, NZI 2019, 737; Eckardt, Haftungsrechtliche Restitution des Erlangten oder Ersatz des Interesses?, in: Festschrift Gerhardt, 2004, S. 145; ders., Aspekte einer Vorteilsanrechnung im Anfechtungsrecht, ZInsO 2004, 888; ders., Zur Abtretbarkeit anfechtungsrechtlich begründeter Ansprüche im Konkurs, KTS 1993, 585; Fuchs, Das Wiederaufleben von Forderungen nach einer Insolvenzanfechtung, NZI 2019, 653; Gehrlein, Keine verschärfte Haftung minderjähriger Anfechtungsgegner, NZI 2017, 695; Gerhardt, Der IX. Senat des BGH auf dem Weg zur haftungsrechtlichen Anfechtungstheorie oder: „Wertungsfrage“ statt Dogmatik?, ZIP 2004, 1675; ders., Zur Insolvenzanfechtung eines Vergleichs i. S. d. § 779 BGB, KTS 2004, 195; Henckel, Gläubigeranfechtung im Konkurs, in: Festschrift Deutsch, 1999, S. 967; Holzmann, Das Regressrisiko des Befreiungsgläubigers, 2016; Huber/Habersack, GmbH-Reform: Zwölf Thesen zu einer möglichen Reform des Rechts der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen, BB 2006, 1; Kayser, Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung, ZIP 2015, 449; Kühnemund, Insolvenzanfechtung von zivilprozessualen Präklusionslagen, KTS 1999, 25; Medicus/Lorenz, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 22. Aufl., 2021; Mikolajczak, Die Haftung des Gesellschafters für doppelbesicherte Darlehen, ZIP 2011, 1285; G. Paulus, Sinn und Formen der Gläubigeranfechtung, AcP 155 (1956), 277; Karsten Schmidt, Das Unternehmen als Gegenstand eines Konkursanfechtungsanspruchs, BB 1988, 5; Thole, Die Disposition über Insolvenzanfechtungsansprüche im Regelverfahren und im Insolvenzplan, ZIP 2014, 1653; ders., Fünf aktuelle Probleme des Nachrangs (§ 39 InsO), in: Festschrift Kübler, 2015, S. 681; ders., Gläubigerschutz durch Insolvenzrecht, 2010; Zenker, Geltendmachung der Insolvenz- und Gläubigeranfechtung, NJW 2008, 1038.

Übersicht

I. Überblick II. Charakter des Rückgewähranspruchs 1. Aktiv- und Passivlegitimation 2. Verfügungsbefugnis a) Berechtigter b) Verfügbarkeit 3. Entstehen und Untergang 4. Art der Geltendmachung a) Einrede des anfechtbaren Erwerbs b) Gegeneinrede der Anfechtbarkeit 5. Keine Wirkung für und gegen Dritte 6. Haftungsrechtliche Qualität III. Inhalt des Rückgewähranspruchs 1. Anspruchsinhalt auf Primärebene a) Schuldbegründung b) Verfügungen über Rechtsgegenstände aa) Bewegliche Sachen bb) Unbewegliche Sachen cc) Forderungen dd) Aufhebung von Rechtsgegenständen ee) Unternehmensübertragung c) Besitzerlangung d) Geldzahlungen e) Gebrauchsüberlassungen, Dienste und Werkleistungen f) Schuldtilgung g) Insbesondere: Unterlassungen h) Verfahrenshandlungen 2. Nutzungen 3. Verzinsung von Geldforderungen 4. Verwendungen a) Anwendungsbereich b) Notwendigkeit der Verwendung c) Rechtsfolgen 5. Sekundäransprüche a) Schaden wegen Unmöglichkeit der Herausgabe aa) Tatbestand bb) Rechtsfolge b) Schadensersatz statt der Leistung wegen Zufallshaftung im Verzug c) Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht erbrachter Leistung d) Ersatz des Verzögerungsschadens im Verzug 6. Inhalt des Rückgewähranspruchs nach Absatz 2 a) Haftungsmilderung b) Entfallen der Haftungsmilderung 7. Ergänzende Auskunftsansprüche IV. Einreden und Einwendungen des Anfechtungsgegners 1. Verjährung 2. Gegenansprüche 3. Keine Vorteilsanrechnung 4. Zweckerreichung V. Sonderregel für Gesellschaftersicherheiten in Absatz 3 1. Schuldinhalt 2. Doppelinsolvenz

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