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Göpfert/Dachner – 94. Lfg. 12.2022 – InsO § 128 – Betriebsveräußerung
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG © RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG 978-3-8145-8700-4 Prütting/Bork/Jacoby (Hrsg.), KPB – Kommentar zur Insolvenzordnung 2022 § 128 Betriebsveräußerung
(1) 1Die Anwendung der §§ 125 bis 127 wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Betriebsänderung, die dem Interessenausgleich oder dem Feststellungsantrag zugrunde liegt, erst nach einer Betriebsveräußerung durchgeführt werden soll. 2An dem Verfahren nach § 126 ist der Erwerber des Betriebs beteiligt.
(2) Im Falle eines Betriebsübergangs erstreckt sich die Vermutung nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder die gerichtliche Feststellung nach § 126 Abs. 1 Satz 1 auch darauf, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse nicht wegen eines Betriebsübergangs erfolgt.
Literatur: Annuß, Der Betriebsübergang in der Insolvenz – § 613a BGB als Sanierungshindernis?, ZInsO 2001, 49; Friese, Das kollektive Kündigungsschutzverfahren in der Insolvenz nach § 126 InsO, ZInsO 2001, 350; Kortmann, Der Betriebsübergang aus der Insolvenz – Ein Überblick, NJW-Spezial 2020, 533; Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung, 7. Aufl., 2016; Lindemann, Haftung des Betriebserwerbers beim Betriebsübergang in der Insolvenz, ZInsO 2010, 792; Lohkemper, Zur Haftung des Erwerbers beim Betriebsübergang im Insolvenzeröffnungsverfahren, ZIP 1999, 1251; Polloczek/Rein, Risikosteigerung bei Betriebsübergang aus der Insolvenz? Haftung des Erwerbers und des PSV für Versorgungsanwartschaften auf dem unionsrechtlichen Prüfstand, NZI 2019, 65; Schmidt, Betriebsübergang und Wiedereinstellungsanspruch nach der Insolvenz, NZI 2021, 314; Schmädicke, Sozialauswahl bei der Veräußererkündigung nach Erwerberkonzept, NZA 2014, 515; Tretow, Die Betriebsveräußerung in der Insolvenz, ZInsO 2000, 309.

Übersicht

I. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung II. Normzweck III. Betriebsübergang im Insolvenzverfahren 1. Geltung des § 613a BGB und Haftungsbeschränkung des Erwerbers 2. Kündigung nach Erwerberkonzept 3. Sonderfall: Zustimmung zur Kündigung bei Sonderkündigungsschutz und Betriebsübergang IV. Betriebsänderung nach Betriebsübergang V. Maßnahmen zugunsten des Betriebserwerbers 1. Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters 2. Beteiligtenstellung des Erwerbers VI. Rechtswirkungen 1. Interessenausgleich mit Namensliste 2. Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz 3. Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz

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